Hallo zusammen,
wir besitzen ein selbstbewohntes Einfamilienhaus und eine kleine vermietete 25qm-Wohnung. Beide sollen eigentlich im Laufe des Jahres im Wege der Schenkung oder des Verkaufs auf unsere Tochter übergehen und wurden in den 1980er Jahren gebaut.
Leider ist im letzten Jahr bei unserem EFH ein Wasserschaden aufgetreten, der von unserer Wohngebäudeversicherung (wir haben eine Box-Versicherung mit Unfallversicherung, Wohngebäudeversicherung, Glasversicherung usw.) auch anstandslos reguliert wurde. Kosten waren im mittleren fünfstelligen Bereich. Nun ist uns in einem anderen Stockwerk heute ebenfalls an 2-3 Stellen deutlich ein Anzeichen eines leichten Wasserschadens aufgefallen.
Ich weiß, dass man diese Anzeichen der Versicherung unverzüglich melden muss. Wir fragen uns nun:
1) Dürften wir einem von uns beauftragten Handwerker erst eine Einschätzung vom Ausmaß des Schadens abgeben lassen und den Schaden dann ggf. selbst bezahlen?
2) Würde uns die Versicherung dann vermutlich kündigen, wenn wir den Schaden (falls zu hohe Schadenssumme) ein zweites Mal über diese regulieren lassen würden?
3) Wie ist es, wenn wir die Immobilien an unsere Tochter verkaufen/verschenken wollen: Bekommt sie dann für das EFH nach zwei kürzlich aufgetretenen Schäden überhaupt noch eine bezahlbare Wohngebäudeversicherung?
Beste Grüße und danke für Ihre Antworten