Broker wandelt mittels Ausgleichsrechnung sonstige Verluste in Sparer-Pauschbetrag um?

  • Moin zusammen,


    in den letzten Tagen habe ich einige meiner weniger gut laufenden Aktien veräußert.


    Dadurch sind auch einige wenige hundert Euro in den Verrechnungstopf "Sonstige" gewandert.
    Heute kam ein als "Ausgleichrechnung" tituliertes Schreiben meines Brokers, worin mir mitgeteilt wurde, dass ein Teil dieser Summe vom Verrechnungstopf "Sonstige" umgewandelt und in meinen Sparer-Pauschbetrag-Topf übertragen wurden.
    Screenshot siehe unten


    Das hört sich für mich erstmal nachteilig an. Sonstige Verluste kann ich nicht nur mit Gewinnen aus "allen" Wertpapiergeschäften ausgleichen, sondern sind auch dauerhaft nutzbar - bis eben ein Gewinn entsteht.
    Der Sparer-Pauschbetrag verfällt (falls er ungenutzt ist) ja nach einem Jahr.


    Betreibt mein Broker hier Unfug oder steckt ein tieferer Sinn dahinter, der sich mir nicht erschließt?


    Danke und Gruß
    Crytch



  • in den letzten Tagen habe ich einige meiner weniger gut laufenden Aktien veräußert.

    Dadurch sind auch einige wenige hundert Euro in den Verrechnungstopf "Sonstige" gewandert.

    So sieht das eigentlich nicht aus.

    Bist Du Dir sicher, daß Du Aktien veräußert hast und nicht etwa ETF-Anteile?

    Der Verlusttopf "Aktien" ist doch vorher so groß wie nachher.

    Dadurch sind auch einige wenige hundert Euro in den Verrechnungstopf "Sonstige" gewandert.

    Der Ausgleichstopf "Sonstige" ist für Nicht-Aktien.

    Da standen vorher 647,70 € drin. Davon hat man Dir 255,95 € auf den Sparerfreibetrag aufgebucht, der mit 744,05 € schon etwas angekratzt war. Jetzt steht er wieder jungfräulich auf 1000 €.


    Das ist steuerlich so: Erst werden die Verluste reduziert, dann kommt erst der Sparerfreibetrag dran. Man verrechnet Dir den bisherigen Kapitalertrag in diesem Jahr nicht mit dem Sparerfreibetrag, sondern mit dem jetzt realisierten Verlust.

    Das hört sich für mich erstmal nachteilig an. Sonstige Verluste kann ich nicht nur mit Gewinnen aus "allen" Wertpapiergeschäften ausgleichen, sondern sind auch dauerhaft nutzbar - bis eben ein Gewinn entsteht.


    Der Sparer-Pauschbetrag verfällt (falls er ungenutzt ist) ja nach einem Jahr.


    Betreibt mein Broker hier Unfug oder steckt ein tieferer Sinn dahinter, der sich mir nicht erschließt?

    Ja, das ist so. Der Sparerfreibetrag verfällt am Ende des Jahres. Aber wenn Du schon im Januar 255,95 € Kapitalerträge hattest, könnte es ja sein, daß Du die 1000 € im Verlauf des Jahres noch vollbekommst.


    Nein, Dein Broker macht da keinen Unfug, sondern er vollzieht das geltende Steuerrecht.

  • Doch, doch, die machen Unfug. Das Formular kenne ich, das ist die DKB. Da wird derzeit falsch abgerechnet. Im Januar hatten sie offenbar alle Verechnungstöpfe fehlerhaft auf Null gestellt. Das ist seit 01.02. wieder korrigiert, jedenfalls dann, wenn die fehlerhafte Abrechnung reklamiert wurde. Immer noch falsch ist, dass ein erteilter Freistellungsauftrag vorrangig vor oder anteilig neben einem Verlusttopf genutzt wird. Es müsste eigentlich zuerst der Verlustvortrag verrechnet werden und dann erst auf den Freistellungsauftrag zugegriffen werden.

  • Immer noch falsch ist, dass ein erteilter Freistellungsauftrag vorrangig vor oder anteilig neben einem Verlusttopf genutzt wird. Es müsste eigentlich zuerst der Verlustvortrag verrechnet werden und dann erst auf den Freistellungsauftrag zugegriffen werden.

    Das ist so. Das machen die aber auch.

    Ich dachte am Anfang auch, daß es nicht richtig wäre. Ist es aber, zumindest dieses Detail.


    Nach meiner Logik stimmt nur das Vorzeichen nicht. Ich würde Verluste mit negativem Vorzeichen darstellen.


    Crytch hat Anfang des Jahres Kapitalerträge in Höhe von 255,95 € gehabt, vermutlich mehrere (siehe Quellensteuertopf). Diese hat die Bank auf den Freibetrag gebucht. Das war korrekt.


    Später hat er dann einen Verlust in Höhe von 647,70 € realisiert (von einer Nicht-Aktie, somit Verbuchung unter "Sonstige"), daraufhin hat die Bank primär den Verlustvortrag reduziert (wie es steuerlich richtig ist) und dazu sogar den Freibetrag restauriert, also die Buchung, die den Freibetrag reduziert hatte, rückgängig gemacht und ihn auf den Verlusttopf gebucht.


    Auch das ist meines Erachtens korrekt: Erst Verlusttopf, dann Sparerfreibetrag.


    Ob zum Jahreswechsel irrig alle Verlusttöpfe auf 0 gestellt wurden, läßt sich aus obigem Schnipsel nicht ersehen.

  • Guten Morgen zusammen,


    danke schonmal für die ganzen Antworten!


    Um für etwas Klarheit zu sorgen:

    Zu allererst, mein Broker ist nicht die DKB und meine Verlusttöpfe waren Anfang des Jahres alle auf 0 €.


    Mein Sparerpauschbetrag wurde von den 1.000 € am Anfang des Jahres durch die Vorabpauschale auf diverse ETFs auf 744,50 € reduziert.


    Letzte Woche habe ich dann diverse Aktien mit Verlust verkauft -> insgesamt die 1891,91 €.
    Dazu kam noch ein Trust (US58463J3041), welcher den Verlust unter "sonstiges" erklärt -> 647,00 €.


    Wie gesagt erhielt ich nun diese Umbuchung meiner sonstigen Verluste rüber in den Sparerpauschbetrag. Für mich immernoch fragwürdig, ob dies so richtig ist, da der Sparerpauschbetrag am Ende des Jahres, falls ungenutzt, ja verfällt - Verlusttöpfe aber eben nicht verfallen.
    Für mich sieht das ganze Nachteilhaft aus...


    Falls interessant hier noch die 1. Seite des Schreibens mit ggf mehr Informationen:

  • Ich bin der selben Meinung wie Achim Weiss:

    Es ist korrekt von der Bank abgerechnet, weil zuerst immer der Sparerfreibetrag "aufgefüllt" wird und erst danach der Verlusttopf. Das ist gesetzlich so vorgegeben.

    Und ja, das ist für dich von Nachteil, weil dadurch zum Jahresende ggf. Freibetrag verfällt.


    Aber vielleicht hast du ja auch Positionen im Depot, die im Plus stehen? Dann könntest du diese gegen Jahresende anteilig verkaufen, um die Gewinne zu realisieren und damit den Freibetrag doch voll auszunutzen.

  • ^Alles klar, wenn das so vorgeschrieben ist, dann bin ich fein damit. War mir bisher so nicht bekannt...

    Aber vielleicht hast du ja auch Positionen im Depot, die im Plus stehen? Dann könntest du diese gegen Jahresende anteilig verkaufen, um die Gewinne zu realisieren und damit den Freibetrag doch voll auszunutzen.

    Klar, dann werde ich im am Ende des Jahres den noch nicht durch Dividenden ausgeschöpften Freibetrag mit Verkäufen und wiederankäufen ausschöpfen.


    Danke für Eure Antworten!

  • Um für etwas Klarheit zu sorgen:

    Mein Sparerpauschbetrag wurde ... durch die Vorabpauschale auf diverse ETFs auf 744,50 € reduziert.


    Letzte Woche habe ich dann diverse Aktien mit Verlust verkauft -> insgesamt die 1891,91 €.

    ... was richtig im Verlusttopf "Aktien" steht.

    Dazu kam noch ein Trust (US58463J3041), welcher den Verlust unter "sonstiges" erklärt -> 647,00 €.

    ... was richtig im Verlusttopf "Sonstiges" steht.

    Nun [erhielt ich] diese Umbuchung meiner sonstigen Verluste rüber in den Sparerpauschbetrag. Für mich immer noch fragwürdig, ob dies so richtig ist ...

    Das ist nach geltender Rechtslage richtig.

    ... da der Sparerpauschbetrag am Ende des Jahres, falls ungenutzt, ja verfällt - Verlusttöpfe aber eben nicht verfallen.

    Für mich sieht das ganze nachteilhaft aus.

    Es ist halt so.


    Ich würde schauen, was übers Jahr so passiert, und wenn dann am Jahresende noch Sparerfreibetrag übrig ist, kannst Du ja ETF-Anteile rollen, wie das viele hier zu genau diesem Zweck machen. Sparpotential: maximal 263,75 € (ohne Kirche).

  • Hm... ich hatte letztes Jahr auch Verluste im Topf Sonstige (Stückzinsen von Anleihen) und diese wurden mir heuer mit Kapitalerträgen (Zinsen) bei der gleichen Bank verrechnet obwohl ich (vermutlich) den Sparerpauschbetrag letztes Jahr auch nicht komplett ausgenutzt habe. Allerdings kann meine Bank das auch gar nicht wissen, da ich dort keinen Freistellungsauftrag habe...

    Somit habe ich also erfolgreich den Verlust ins neue Jahr gerettet obwohl noch Sparerpauschbetrag übrig gewesen wär - oder wird mir das dann später bei der Steuererklärung irgendwie wieder weggerechnet??

  • Es ist halt so.


    Ich würde schauen, was übers Jahr so passiert, und wenn dann am Jahresende noch Sparerfreibetrag übrig ist, kannst Du ja ETF-Anteile rollen, wie das viele hier zu genau diesem Zweck machen. Sparpotential: maximal 263,75 € (ohne Kirche).

    Ja, so werde ich es wohl machen.


    Vielleicht eine dumme Frage, aber gehen wir mal davon aus, dass am Ende des Jahres 500€ Sparerfreibetrag verbleiben.

    Dann muss ich Anteile mit einem Gewinn von 500€ verkaufen (und wieder neu kaufen), korrekt? - Der der Verkauf von Anteilen iHv. 500€ reicht nicht aus, nehme ich an - da ja nur auf Gewinn steuern gezahlt werden?

  • Ja, so werde ich es wohl machen.


    Vielleicht eine dumme Frage, aber gehen wir mal davon aus, dass am Ende des Jahres 500€ Sparerfreibetrag verbleiben.

    Dann muss ich Anteile mit einem Gewinn von 500€ verkaufen (und wieder neu kaufen), korrekt? - Der der Verkauf von Anteilen iHv. 500€ reicht nicht aus, nehme ich an - da ja nur auf Gewinn steuern gezahlt werden?

    Ja, 500Euro Gewinn, bei Teilfreistellung ggf 714Euro Gewinn. Und dabei FIFO beachten.

  • Hm... ich hatte letztes Jahr auch Verluste im Topf Sonstige (Stückzinsen von Anleihen) und diese wurden mir heuer mit Kapitalerträgen (Zinsen) bei der gleichen Bank verrechnet obwohl ich (vermutlich) den Sparerpauschbetrag letztes Jahr auch nicht komplett ausgenutzt habe. Allerdings kann meine Bank das auch gar nicht wissen, da ich dort keinen Freistellungsauftrag habe...

    Somit habe ich also erfolgreich den Verlust ins neue Jahr gerettet obwohl noch Sparerpauschbetrag übrig gewesen wär - oder wird mir das dann später bei der Steuererklärung irgendwie wieder weggerechnet??

    Nein, wird nicht weg gerechnet. In der Steuererklärung gibst du ja keine Verlusttöpfe an (außer du lässt dir den Verlust bescheinigen).


    Im Fall des TE hätte man z.B. den FSA auch nutzen können wenn man die Verluste bei einem Broker ohne FSA realisiert und die Gewinne bei einem anderen mit FSA.

  • Nein, wird nicht weg gerechnet. In der Steuererklärung gibst du ja keine Verlusttöpfe an (außer du lässt dir den Verlust bescheinigen).


    Im Fall des TE hätte man z.B. den FSA auch nutzen können wenn man die Verluste bei einem Broker ohne FSA realisiert und die Gewinne bei einem anderen mit FSA.

    Ist es dann allgemein sinnvoller keine FSA zu erteilen und sich die Steuern über die Steuererklärung zurück zu holen?