Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann freiwillig Rentenbeiträge zahlen, um die Rente zu erhöhen.
Zählen diese Rentenbeiträge als "freiwillige Beträge" oder als "Pflichtbeiträge"?
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann freiwillig Rentenbeiträge zahlen, um die Rente zu erhöhen.
Zählen diese Rentenbeiträge als "freiwillige Beträge" oder als "Pflichtbeiträge"?
Welchen Unterschied macht das? Wieso ist das wichtig?
Das kann bei bestimmten Anrechnungsvorschriften einen Unterschied machen. (Anrechnung der Rente auf Beamtenversorgung als Beispiel)
Falls es aber um Grundrentenzeiten geht, die kann man nach Beginn der Altersrente nicht mehr erwerben.