Beispielfall Ehepaar (Steuerklasse 4/4) - lohnt sich die Steuerklasse 3/5?

  • Hallo,



    nehmen wir einmal einen fiktiven Beispielfall an:):



    Ein frisch verheiratetes Paar, beide um die 35 Jahre, auch noch relativ frisch im Berufsleben. Durch die Ehe befinden sich beide in der Steuerklasse 4. Beide sind Beamte. Er erhält ein Bruttojahresgehalt i.H.v. 60.000€. Sie erhält ein Bruttojahresgehalt i.H.v. 47.000€, überlegt jedoch mittlerweile, ihre wöchentlichen Arbeitsstunden ab 2025 um 10% zu reduzieren.


    In den nächsten zwei Jahren ist ein Kind „geplant“. Die Frau würde dann voraussichtlich nach der Geburt für 12 Monate lang in Elternzeit gehen (in dieser Zeit=Elterngeld), der Mann für 2 Monate. Natürlich kann der Zeitpunkt der Geburt nur grob geplant, aber nicht vorherbestimmt werden.


    In den letzten zwei Jahren haben beide eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben.



    Nun stellen sich mir als Steuerlaien die drei Fragen:



    1. Wäre es aus finanzieller Sicht ratsam, die Steuerklasse 4/4 beizubehalten, da der Gehaltsunterschied noch nicht groß genug ist und sich ein Wechsel in die 5/3 nicht lohnen würde?



    2. Sofern das Paar im Mai 2024 erfahren würde, dass es schwanger ist: Sollte es dann zügig einen Antrag auf Steuerklassenwechsel (in die 5/3) einreichen, da die 12 Monate Elternzeit durch die Frau, zumindest der Großteil davon, im Jahr 2025 sehr wahrscheinlich genutzt werden würden und folglich auch ein großer Gehaltsunterschied zwischen dem Mann und der Frau entstünde?



    3. Ist es grundsätzlich so, losgelöst von dem Beispielfall, dass es sich bei der Steuerklasse 5/3, sofern ein ausreichend großer Gehaltsunterschied vorhanden ist, so darstellt, dass ein Paar zwar mehr Netto je Monat hat, aber im Ergebnis durch die Steuererklärung nach einem Jahr nicht weniger/mehr zur Verfügung hat, als wenn es in der 4/4 gewesen wäre (und dann monatlich zwar weniger Netto hat, aber durch die Steuererklärung mehr zurückgezahlt wird)?

  • Es antwortet der Steuerlaie:


    1.

    Gegenfrage: Was machen die beiden mit der vorgezogenen Liquidität?


    2.

    Gegenfrage: Sollte unter der Prämisse nicht 3/5 gewählt werden, sobald "scharf geschossen" wird?


    3.

    Ja

  • Es gibt die politische Absicht "zeitnah" die Steuerklassenkombination III/V abzuschaffen und die Kombination IV/IV mit (optionalen Faktor) zur Pflicht z machen. Wurde mittel letzten Jahres in den Medien breit berichtet, seit Herbst hört man nichts mehr ... ggf. klärt es sich "zeitnah" von selbst".


  • So ganz verstehe ich deine Anmerkungen nicht. Zu zweitens kann ich keine Antwort geben, weil ich wie gesagt nicht weiß, was sich rechnet oder was sinnvoll ist. Daher die Fragen.

    @Paulchen82

    Danke für den Hinweis. Das hatte ich tatsächlich auch schon gelesen. Aber da nichts weiter umgesetzt wurde, stellen sich mir die o.g. Fragen.

  • Ich glaube Referat Janders spielt darauf an das man unter dem Strich eh nicht mehr oder weniger Steuern zahlt sondern durch eine andere Steuerklasse das ganze nur verschiebt.


    Denn spätestens mit der jährlichen Steuererklärung wird es gerade gezogen und 3/5, 4/4 , 4/4 Faktor oder 5/3 werden gleich belastet.

    Der Unterschied besteht also lediglich darin was ich sofort, also auf dem Lohnzettel, mehr oder weniger habe.

    Dadurch kann eine vorgezogene Liquidität entstehen welche ich aber dann, mit einreichen der Lohnsteuererklärung, wieder "glatt ziehen" muss.

    Wenn ich vorher also weniger zahle, muss ich mehr Nachversteuern, zahle ich vorher weniger Steuern bekomme ich eher etwas zurück.


    Wenn ich also versuche meine monatlichen Steuern zu optimieren ist das eine Vorgezogene Liquidität auf Kapital was später wieder abgerechnet werden muss.


  • So ganz verstehe ich deine Anmerkungen nicht. Zu zweitens kann ich keine Antwort geben, weil ich wie gesagt nicht weiß, was sich rechnet oder was sinnvoll ist. Daher die Fragen.

    @Paulchen82

    Danke für den Hinweis. Das hatte ich tatsächlich auch schon gelesen. Aber da nichts weiter umgesetzt wurde, stellen sich mir die o.g. Fragen.

    Zu zweitens eventuell einfach mal hier nachlesen:?
    https://www.finanztip.de/elterngeld/
    Einfluss der Steuerklassen ist dort ganz gut beschrieben.

  • 2. Sofern das Paar im Mai 2024 erfahren würde, dass es schwanger ist: Sollte es dann zügig einen Antrag auf Steuerklassenwechsel (in die 5/3) einreichen, da die 12 Monate Elternzeit durch die Frau, zumindest der Großteil davon, im Jahr 2025 sehr wahrscheinlich genutzt werden würden und folglich auch ein großer Gehaltsunterschied zwischen dem Mann und der Frau entstünde?

    Das Paar sollte dies wohl eher tun, um mehr Elterngeld zu erhalten.

    Dieses bemisst sich nämlich nach dem vorherigen Nettoeinkommen.

  • Ich Referat Janders und ich approve diese Message. :)

  • Wenn es darum geht, das Elterngeld zu optimieren, sollte SIE in die 3 wechseln, und ER in die 5.

    Wie weiter oben schon geschrieben, bemisst sich das Elterngeld nach dem Netto-Einkommen.


    Ich bin allerdings nicht sicher wie oft man im Jahr die Steuerklasse wechseln kann.


    Ansonsten würde ich als Frau NIE freiwillig in Steuerklasse 5 wechseln.

    Ich bin ein großer Fan von 4/4. Am Ende des Jahres gleicht es sich sowieso aus. Und persönlich hab lieber ne Erstattung als eine Nachzahlung.

  • Ansonsten würde ich als Frau NIE freiwillig in Steuerklasse 5 wechseln.

    Als Mann hätte ich damit kein Problem. Zumindest so ab 1,90 Länge und zweieinhalb Zentner Lebendgewicht traut sich ja auch der "Bankbeamte" nicht mehr hämisch zu grinsen beim Überreichen des Kontoauszuges mit dem Gehaltseingang auf dem obersten Blatt. 8) :S

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wenn es darum geht, das Elterngeld zu optimieren, sollte SIE in die 3 wechseln, und ER in die 5.

    Wie weiter oben schon geschrieben, bemisst sich das Elterngeld nach dem Netto-Einkommen.

    Sorry, dass ich den Thread nochmal rauskrame. Aber nochmal zum Verständnis:

    Das heißt, dass man im Monat zwar mehr Netto hat (mehr Elterngeld), aber durch die Steuererklärung schlussendlich trotzdem 1:1 denselben Betrag über den gesamten Zeitraum erhält, weil man entweder durch die Steuererklärung eine Nachzahlungsaufforderung erhält oder doch Geld wieder zurückbekommt. So richtig?

  • Ich antworte hier jetzt schon mal was, bevor die Rückfrage von BS.C beantwortet wurde.


    Also mit einer Änderung der Steuerklasse rechtzeitig (!) vor der Geburt, kann dir Höhe des Elterngeld positiv beeinflusst werden. Somit erhält man für die gesamte Elternzeit erst einmal absolut mehr Elterngeld.

    Auf der anderen Seite führen die geänderten Steuerklassen unterjährig zu einem eher schlechten (weil zu hohem) Lohnsteuerabzug. Dieser wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung dann wieder glatt gezogen und du bekommst die zu hohen Vorauszahlung wieder zurück.


    Wenn nach der Geburt der dann Alleinverdiener in Steuerklasse 3 wechselt, steigt das monatliche Netto (aus dem Arbeitslohn) wieder. Das Elterngeld bleibt gleich. Evtl. dadurch zu geringe Lohnsteuer wird dann mit der Steuerfestsetzung nachgefordert.



    Jetzt kommt aber noch das Thema "Progressionsvorbehalt" mit ins Spiel. Du bekommst zwar erstmal mehr Elterngeld, deine Steuerlast wird aber etwas höher ausfallen, da der Durchschnittssteuersatz höher ausfällt. Somit schmilzt der Vorteil wieder etwas dahin.

    Besteuert wird übrigens nur das tatsächliche Einkommen, nicht das Elterngeld selber. Das wurde hier im Forum aber schon oft genug ausgeführt, dass ich nicht noch einmal den Progressionsvorbehalt erkläre. Im Zweifel einfach mal im Forum danach suchen.

  • Danke für die Antworten.


    Ich meine Elterngeld nach der Geburt. Der Steuerklassenwechsel muss wiederum vor der Geburt (weit davor, nahezu kurz nach der bekanntgewordenen Schwangerschaft) gewechselt werden.


    Meins23:

    Also lohnt es sich schlussendlich (aus deiner ganz persönlichen Sicht heraus) oder ist es die Mühe nicht wert, weil man durch den höheren Durchschnittssteuersatz, die höhere Steuerlast, über den Gesamtzeitraum unter dem Strich nichts bzw. nicht wirklich viel spart?
    Die Materie ist für mich als Finanzlaien schwierig zu durchdringen. Ich hatte schon ein paar Themen gefunden, konnte aber bislang nicht wirklich meine Frage damit beantworten.

  • Meins23:

    Also lohnt es sich schlussendlich (aus deiner ganz persönlichen Sicht heraus) oder ist es die Mühe nicht wert, weil man durch den höheren Durchschnittssteuersatz, die höhere Steuerlast, über den Gesamtzeitraum unter dem Strich nichts bzw. nicht wirklich viel spart?
    Die Materie ist für mich als Finanzlaien schwierig zu durchdringen. Ich hatte schon ein paar Themen gefunden, konnte aber bislang nicht wirklich meine Frage damit beantworten.

    Das kann man pauschal nicht sagen, da es von viel zu vielen Faktoren abhängig ist.

    Grundsatzlich ist es aber nicht so, dass die höhere Steuerlast das zusätzliche Elterngeld auffrisst.

    Für das ganze Thema muss man sich aber mal die Zeit nehmen und alles mit den exakten Zahlen durchrechnen. Dazu gehört dann die voraussichtliche Höhe des Elterngeld (gibt einen Rechner auf der Seite vom Familienministerium), die Einkommensverhältnisse während des Elterngeldbezugs und die Berechnung der Steuerlast unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalt (auch dafür gibt es Rechner im Internet). Auch die Auswirkungen auf den Mutterschutz darf man nicht vergessen.