Hallo,
nehmen wir einmal einen fiktiven Beispielfall an:
Ein frisch verheiratetes Paar, beide um die 35 Jahre, auch noch relativ frisch im Berufsleben. Durch die Ehe befinden sich beide in der Steuerklasse 4. Beide sind Beamte. Er erhält ein Bruttojahresgehalt i.H.v. 60.000€. Sie erhält ein Bruttojahresgehalt i.H.v. 47.000€, überlegt jedoch mittlerweile, ihre wöchentlichen Arbeitsstunden ab 2025 um 10% zu reduzieren.
In den nächsten zwei Jahren ist ein Kind „geplant“. Die Frau würde dann voraussichtlich nach der Geburt für 12 Monate lang in Elternzeit gehen (in dieser Zeit=Elterngeld), der Mann für 2 Monate. Natürlich kann der Zeitpunkt der Geburt nur grob geplant, aber nicht vorherbestimmt werden.
In den letzten zwei Jahren haben beide eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben.
Nun stellen sich mir als Steuerlaien die drei Fragen:
1. Wäre es aus finanzieller Sicht ratsam, die Steuerklasse 4/4 beizubehalten, da der Gehaltsunterschied noch nicht groß genug ist und sich ein Wechsel in die 5/3 nicht lohnen würde?
2. Sofern das Paar im Mai 2024 erfahren würde, dass es schwanger ist: Sollte es dann zügig einen Antrag auf Steuerklassenwechsel (in die 5/3) einreichen, da die 12 Monate Elternzeit durch die Frau, zumindest der Großteil davon, im Jahr 2025 sehr wahrscheinlich genutzt werden würden und folglich auch ein großer Gehaltsunterschied zwischen dem Mann und der Frau entstünde?
3. Ist es grundsätzlich so, losgelöst von dem Beispielfall, dass es sich bei der Steuerklasse 5/3, sofern ein ausreichend großer Gehaltsunterschied vorhanden ist, so darstellt, dass ein Paar zwar mehr Netto je Monat hat, aber im Ergebnis durch die Steuererklärung nach einem Jahr nicht weniger/mehr zur Verfügung hat, als wenn es in der 4/4 gewesen wäre (und dann monatlich zwar weniger Netto hat, aber durch die Steuererklärung mehr zurückgezahlt wird)?