Gesetzliche Rentenversicherung und privat krankenverstchert

  • Hallo zusammen,


    je mehr man sich über ein Thema informiert, desto größer wird die Verwirrung - zumindest bei mir, wenn ich dann noch das Denken anfange ..


    Wer privat voll krankenversichert ist und in Rente geht, bleibt voll privat krankenversichert - soweit klar.

    Wenn man dann in Rente geht und man bei der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann man zusätzlich zur Rente auch die Unterstützung zur Krankenversicherung beantragen.


    Nur wie hoch wird diese nach heutiger Gesetzgebung ausfallen?


    Die Hälfte des individuell zu zahlenden Beitrags bis zu einer Höchstgrenze? Also so, wie es der Arbeitgeber macht?

    Oder wie ein Kollege behauptet ca. 10% der monatlichen Rente, egal wie viel der Beitrag tatsächlich sein sollte? - also auch für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass man es fertig bringen sollte, mehr Zuschuss zu erhalten, als dass Krankenversicherungsbeitrag fällig wird?


    Und zahlt man auf den Zuschuss zur Krankenversicherung Einkommenssteuer wie auf die Rente selbst?


    Um ehrlich zu sein, habe ich die Beschreibung auf der Website der Deutschen Rentenversicherung nicht ganz verstanden und gleichzeitig habe ich Werbung / ein Angebot erhalten, jetzt mehr in die private Krankenversicherung zu zahlen, damit diese mir dann im Alter einen schnon jetzt festgeschrieben Beitragsrabatt gewähren

    kann.

    Konkret: zahle jetzt 100€ und habe dafür im Alter 200€ weniger Kosten...


    Charm hat der Gedanke: von Kosten, die nicht entstehen, kann keiner Steuern verlangen - von Kapitalerträgen, die ich zur Deckung der Kosten brauche, schon...


    Grüße

    Der Denker

  • Moin DerDenker ,


    Wenn du ein Angebot von einem Beitragsentlastungstarif hast kannst du das ja mal hier einstellen. Diese Dinger entlasten in aller Regel nur deine Geldbörse, das ist ja vielleicht auch gut damit diese nicht an Überfüllung erkrankt.


    Viel Erfolg und am besten lange Gesund bleiben.

  • Hallo.


    Der Beitragszuschuss orientiert sich am durchschnittlichen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.

    Aktuell beträgt er 8,15% der Rente, ist aber auf 50% der tatsächlichen Kosten für die pKV gedeckelt.


    Aus 1.000 Euro Rente werden maximal 81,50 Euro an Zuschuss gezahlt, falls die pKV aber nur 160 Euro kostet, wird der Zuschuss auf 80,00 Euro gekürzt.


    Der Zuschuss ist übrigens steuerfrei.

  • Diese Dinger entlasten in aller Regel nur deine Geldbörse, das ist ja vielleicht auch gut damit diese nicht an Überfüllung erkrankt.


    Es kommt darauf an: wenn Du angestellt bist und Deinen maximalen Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausschöpfst, können solche Entlastungstarife evtl. schon Sinn machen.


    In solchen Fällen würde Dein Arbeitgeber die Mehrkosten evtl. noch bis zur Hälfte bezuschussen. Von dem Rest könntest Du den Teil, der auf die Grundabsicherung fällt, noch von der Steuer absetzen. Im Extremfall würdest Du so vielleicht nur 30% der Kosten selbst bezahlen, später aber 100% der Entlastung genießen können.


    Nachteil ist, dass wenn Du einmal wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln solltest, diese zusätzlichen Beiträge meist verloren wären.

  • Es kommt darauf an: wenn Du angestellt bist und Deinen maximalen Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausschöpfst, können solche Entlastungstarife evtl. schon Sinn machen.


    In solchen Fällen würde Dein Arbeitgeber die Mehrkosten evtl. noch bis zur Hälfte bezuschussen. Von dem Rest könntest Du den Teil, der auf die Grundabsicherung fällt, noch von der Steuer absetzen. Im Extremfall würdest Du so vielleicht nur 30% der Kosten selbst bezahlen, später aber 100% der Entlastung genießen können.


    Nachteil ist, dass wenn Du einmal wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln solltest, diese zusätzlichen Beiträge meist verloren wären.

    Das kann man so weit alles unterschreiben, außer natürlich man nennt sich Horst Talski :)


    Aber darin stimme ich ihm zu: Setz mal deinen Vorschlag zur Beitragsentlastung hier rein, und natürlich auch deinen derzeitigen Zahlbeitrag an die PKV.


    Verbeamtet? Sebstständig? Angestellt?

    Ich tippe mal auf "Angestellt".


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Es ist leider wie so oft beim Sparen mit Versicherungsprodukten, ja es gibt ganz sinnvolle und auch für den Sparer lohnende Konstruktionen, aber leider sind die meisten maximal intransparent und mit Kosten und versteckten Gebühren durchsetzt , so das der normal Sterbliche Verbraucher vom Verkäufer mit angeblichen Steuerspareffekten zum Abschluss gedrängt wird.


    Muss halt jeder selber wissen und ausrechnen was sich für ihn lohnt.


    Den Beitragsentlastungtarif der meiner Frau angeboten wurde war trotz der Steuerersparnis leider ziemlich Murks und hatte über 5% Kosten im Produkt , diese Kosten wurden aber monatlich ausgewiesen und betrugen nur 0,45% Prozent.


    Aber es gibt bestimmt lohnende Tarife nur die zu bekommen dürfte eher schwierig werden.


    Viel Erfolg beim Beitragentlasten.

  • Vielen herzlichen Dank für die gute Klarstellung des Sachverhalts.


    Ich werde es bleiben lassen...


    1. Ja, ich bin angestellt.

    2. Ich habe bereits den maximalen Arbeitgeberzuschuss ausgereizt, weil ich vor einigen Jahren schon Mal so einen Vertrag unterschrieben habe - es ging jetzt nur noch um die Aufstockung

    3. Auf die Idee kam ich, weil ich meine eine BaV-Vertrag (also auch ein Sicherheitsbaustein) wegen jährlichen Ärgers über die schlechte Performance ruhen lassen möchte.


    Es wird wohl auf eine Aufstockung meiner Sparrate auf den ETF hinaus laufen.

    Das tragische ist: selbst mit ganz konservativen Zahlen gerechnet 4% Zins und 45 Jahre Auszahlungsdauer bin ich voraussichtlich ordentlich aufgestellt.


    Und die Wahrscheinlichkeit, dass ich älter als 110 Jahre alt werde halte ich für gering. Und falls es dann doch passiert, wird sich hoffentlich jemand kümmern...


    Danke für Eure Hilfe.

  • Guten Tag,


    da frage ich doch gleich einmal zu meiner Situation.

    Ich bekomme vom Versorgungswerk Rente und bin ( leider ) voll privat krankenversichert.

    Über jeden Zuschuss wäre ich erfreut.

  • Guten Tag,


    da frage ich doch gleich einmal zu meiner Situation.

    Ich bekomme vom Versorgungswerk Rente und bin ( leider ) voll privat krankenversichert.

    Über jeden Zuschuss wäre ich erfreut.

    Hallo.


    Der Zuschuss ist eine "Nebenleistung" der gesetzlichen Rentenversicherung. Dass ein Versorgungswerk ähnliche Leistungen erbringt, wäre ein Novum für mich.


    Besteht denn ein (ggf. zukünftiger) Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

  • Guten Tag,


    da frage ich doch gleich einmal zu meiner Situation.

    Ich bekomme vom Versorgungswerk Rente und bin ( leider ) voll privat krankenversichert.

    Über jeden Zuschuss wäre ich erfreut.

    Hallo PatPotsdam,

    als gesetzlich Krankenversicherter bekämst Du dann ebenfalls keinen Zuschuss vom Versorgungswerk.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977