Hallo zusammen,
je mehr man sich über ein Thema informiert, desto größer wird die Verwirrung - zumindest bei mir, wenn ich dann noch das Denken anfange ..
Wer privat voll krankenversichert ist und in Rente geht, bleibt voll privat krankenversichert - soweit klar.
Wenn man dann in Rente geht und man bei der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann man zusätzlich zur Rente auch die Unterstützung zur Krankenversicherung beantragen.
Nur wie hoch wird diese nach heutiger Gesetzgebung ausfallen?
Die Hälfte des individuell zu zahlenden Beitrags bis zu einer Höchstgrenze? Also so, wie es der Arbeitgeber macht?
Oder wie ein Kollege behauptet ca. 10% der monatlichen Rente, egal wie viel der Beitrag tatsächlich sein sollte? - also auch für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass man es fertig bringen sollte, mehr Zuschuss zu erhalten, als dass Krankenversicherungsbeitrag fällig wird?
Und zahlt man auf den Zuschuss zur Krankenversicherung Einkommenssteuer wie auf die Rente selbst?
Um ehrlich zu sein, habe ich die Beschreibung auf der Website der Deutschen Rentenversicherung nicht ganz verstanden und gleichzeitig habe ich Werbung / ein Angebot erhalten, jetzt mehr in die private Krankenversicherung zu zahlen, damit diese mir dann im Alter einen schnon jetzt festgeschrieben Beitragsrabatt gewähren
kann.
Konkret: zahle jetzt 100€ und habe dafür im Alter 200€ weniger Kosten...
Charm hat der Gedanke: von Kosten, die nicht entstehen, kann keiner Steuern verlangen - von Kapitalerträgen, die ich zur Deckung der Kosten brauche, schon...
Grüße
Der Denker