Ausbuchung wertloser Aktien steuerlich absetzen

  • Hallo Finanztip-Forum,


    In einem geerbten Depot liegen auch zwei Leichen.

    1000 Aktien von AirBerlin (WKN AB1000) und 150 Aktien von Conergy (WKN A1KRCK), einem ehemaligen Solarunternehmen.

    Beide Aktien werden nicht mehr an der Börse gehandelt, daher bleibt meines Wissens nur die Ausbuchung aus dem Depot.


    Ich würde gern den Verlust steuerlich absetzen, d.h. mit Gewinnen von anderen Aktienverkäufen verrechnen. Meines Wissens werden Verluste durch Ausbuchungen nicht in den Verlusttopf mit aufgenommen. Das heisst also ich muss das selber in die Anlage KAP bei der Steuererklärung eintragen.


    Hat das jemand schon mal erfolgreich gemacht?

    Bekomme ich nach der Ausbuchung von der Bank eine Bestätigung über die Summe des Verlustes?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Ein Verlust kann steuerlich nur durch Verkauf realisiert werden, wobei der Erlös nach Kosten noch positv sein muss.

    Als einzigen Weg sehe ich einen OTC-Verkauf... ggf. an einen nicht verwandten guten Freund.

    Ggf. gibt es auch noch aktive Erwerbsangebote von Aufkaufgesellschaften. Mal in den geerbten Unterlagen nachschauen, Banken informieren über solche Erwerbsangebote.

  • Gibt es in dem Depot des Gestorbenen auch Gewinne, die mit dem Verlust verrechnet werden können?

    Verlusttöpfe von Gestorbenen sind nicht übertragbar.


    Die Alternative:

    Die Aktien zu einem oder den Erben in ein Depot übertragen.

    Ausbuchen lassen.

    Verlustbescheinigung rechtzeitig vor 15.12 beantragen.

    Verlustbescheinigung und andere Kapitalerträge in der Steuererklärung eintippen.