Beginn der Ratenzahlung für die Hypothek

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei der ING-Bank eine Hypothek für eine Wohnung in einem bereits errichteten Gebäude beantragt.


    Die notarielle Beglaubigung wurde durchgeführt und jetzt warte ich auf die letzten Dokumente zu liefern:

    Grundbuchauszug mit rangrichtiger Eintragung;

    Fälligkeitsmitteilung des Notars;


    Ich möchte fragen, wann ich mit der Zahlung der Raten für die Hypothek beginnen werde?

    Ich möchte vermeiden, dass ich Hypothek und Miete gleichzeitig bezahle, und möchte die Auszahlung am 25. April in Gang setzen, damit sich Miete und Hypothek nur um fünf Tage überschneiden (was für den Umzug notwendig ist).


    Unter diesem Link habe ich einen Leitfaden für die Auszahlung gefunden: http://www.luxeriakreditberatu…ttel_Stand_28-10-2020.pdf


    Meine Frage lautet: Beginne ich mit der Zahlung der monatlichen Raten ab dem Datum, an dem das Geld zur Verfügung steht (d. h. wenn ich alle Unterlagen einreiche), oder ab dem Datum, an dem ich die Auszahlung bei der IBAN des Verkäufers beantrage?


    Hat jemand Erfahrung mit ING-Hypotheken?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    Leonardo

  • Normalerweise beginnt die Rückzahlung des Darlehens erst, nachdem es vollständig ausgezahlt wurde, das heißt nachdem das Geld an den Verkäufer geflossen ist (was wiederum erst nach Fälligkeitsmitteilung passiert). Bis dahin fallen in der Regel nur Bereitstellungszinsen an (wenn keine bereitstellungsfreie Zeit vereinbar ist).


    EDIT: Und zumindest bei uns (auch bei der ING) wird das Darlehen per Lastschrift von einem Konto abgebucht, das man im Darlehensvertrag angegeben hat, man leistet also gar keine aktive Zahlung (sondern muss nur sicherstellen, dass das Konto für die Abbuchung gedeckt ist). Ich weiß aber nicht mehr, ob die Zahlung per Abbuchung verpflichtend ist oder wir das so festgelegt haben. Die Abbuchung erfolgt immer zum Monatsende.

  • Mann, oh Mann. Das sind Geschäfte, die einen nachhaltig finanziell ruinieren können. Da interessiert sich doch jeder vernünftige Mensch für die Konditionen, die vereinbart werden. Wer das nicht macht, sollte wenigstens im Notartermin zuhören, wenn der Notar den Vertragstext vorliest.

  • Mann, oh Mann. Das sind Geschäfte, die einen nachhaltig finanziell ruinieren können. Da interessiert sich doch jeder vernünftige Mensch für die Konditionen, die vereinbart werden. Wer das nicht macht, sollte wenigstens im Notartermin zuhören, wenn der Notar den Vertragstext vorliest.

    Also wenn einen ein oder zwei Monate parallele Zahlung von Rate und Miete „nachhaltig finanziell ruinieren können“, war der Immobilienkauf wahrscheinlich generell ein Fehler. Aber erstmal geht es bei der Frage doch einfach nur um ein Abwicklungsthema.


    Obwohl grundsätzlich vom Fach wusste ich bei meiner eigenen Immobilie vorher auch nicht, wie jetzt genau der Ablauf ist und was wie lange dauert. Die meisten Leute kaufen eben nicht ständig Immobilien.

  • Ich muss mich Epsilon, wenn auch nicht in der Vehemenz, anschließen.

    Man hat doch das Vertragswerk Zuhause. Da steht so etwas drin. Den Vertrag liest man sich doch vorher mal durch und sollte da auch mal über eine Stelle gestolpert sein, in der drin steht, wann die Zahlungen starten.

    Standard ist in der Tat nach vollständiger Auszahlung des Darlehens.

    Dies ist dann im übrigen auch der Start der 10 jährigen Frist für das Sonderkündigungsrecht.

  • Ich muss mich Epsilon, wenn auch nicht in der Vehemenz, anschließen.

    Man hat doch das Vertragswerk Zuhause. Da steht so etwas drin. Den Vertrag liest man sich doch vorher mal durch und sollte da auch mal über eine Stelle gestolpert sein, in der drin steht, wann die Zahlungen starten.

    Standard ist in der Tat nach vollständiger Auszahlung des Darlehens.

    Dies ist dann im übrigen auch der Start der 10 jährigen Frist für das Sonderkündigungsrecht.

    Stimmt grundsätzlich, aber nicht jeder hat eine Affinität zu Vertragsdeutsch. Die Frage nach Erfahrungswerten war freundlich vorgetragen und nicht zu fordernd formuliert.

    Einen Scam sehe ich da auch nicht angeteasert, daher fragt man sich doch, welches Bedürfnis die Erwiderung erfüllen sollte.

  • Also wenn einen ein oder zwei Monate parallele Zahlung von Rate und Miete „nachhaltig finanziell ruinieren können“, ...

    Wenn du schon mit den ersten Zahlungen in Verzug kommst, weil du dich nicht dafür interessiert hast, was vereinbart ist, dann denkt die Bank sehr schnell an eine außerordentliche Kündigung und das ist dann auch schon der halbe Weg in den finanziellen Ruin.

  • Ich habe nie davon gesprochen, finanziell ruiniert zu sein... Ich wollte genau wissen, wie das Verfahren bei ING funktioniert. Mit einem guten Timing ist es gut, 1000 Euro an Miete zu sparen. Ich brauche nicht zwei Wohnungen für einen ganzen Monat, sondern nur für ein paar Tage, um den Umzug zu organisieren...


    Ich habe sowohl den Hypothekenvertrag als auch den Kaufvertrag sorgfältig gelesen, sogar von einem Anwalt überprüfen lassen... Im Hypothekenvertrag steht, dass die Zahlung mit der Auszahlung beginnt, aber es gibt keine Definition oder ein Beispiel für den Begriff "Auszahlung". Deshalb meine Frage.


    Vielen Dank an diejenigen, die nützliche Informationen geliefert haben und nicht nur Kritik geübt haben.

  • Bitte, Leonardo.Frankfurt, wähle die Überschneidung nicht zu knapp - in meinen Augen mindestens zwei Wochen. Alles andere gibt nur Rennerei für alle und miese Gefühle!


    In Deinem Mietvertrag steht, auf welchen Termin Du kündigen kannst und wie viel Vorlauf das braucht. Meist ist der Kündigungstermin der letzte eines Monats.


    In Deinem Kaufvertrag, der i.d.R. auch der Bank vorliegt, steht, zu welchem Termin das Geld auf dem vereinbarten Konto liegen muss, damit die Wohnung Dir tatsächlich gehört. Da kann so ziemlich alles vereinbart werden, es könnte also auch zum zehnten eines Monats sein.

    Ich kenne es so, dass die Banken dafür sorgen, dass das Geld zwar rechtzeitig aber nicht wesentlich früher auf dem Zielkonto liegt.


    Zudem wird mit dem Verkäufer meist noch - und sei es in einer Nebenansprache - vereinbart, an welchem Termin die Schlüsselübergabe und Abnahme tatsächlich stattfindet. Oft einen Tag oder zwei nach dem vereinbarten Geldübergabetermin, weil der Verkäufer sich sicher sein will / muss, dass das Geld da ist. Der guckt in der Regel auf sein Konto oder läßt sich das per Telefon bestätigen. Ohne Geld keine Schlüsselübergabe lautet die Regel, die ich kenne. Andere dürfen mich gerne korrigieren.


    Und nun ein Schwank aus meinem Leben, als ich meine Wohnung verkauft habe und weshalb ich von "Gerenne für alle" rede:


    Ich hatte Ende August (Notartermin) einem Pärchen meine Wohnung mit "Geld da" und Bezugsfrei und Schlüsselübergabe 1. Dezember (Freitag) verkauft.


    Ich selber bin am vorletzten Wochenende im November ausgezogen und wusste, dass ich noch fast zwei Wochen einschließlich einem vollen Wochenende zum finalen Putzen und Gefrierschrank ausräumen und abtauen) haben werde.

    Mein neuer Gefrierschrank sollte erst am letzten Freitag im November geliefert werden, deshalb war das noch nicht erledigt.


    Beim Notartermin hatte ich erfahren, dass das Pärchen sein erstes Kind Anfang Januar erwartet.


    Und dann kam am Donnerstag nachdem ich ausgezogen war (also ca. eine Woche vor "Geld da") der Anruf, sie hätten ihre Wohnung auf den 30. November gekündigt und soeben von ihrem Vermieter erfahren, dass dieser schon einen neuen Mieter habe, der am 1. Dezember (Freitag) einziehen wolle!

    Ob sie nicht eine Woche früher einziehen könnten (also ca. vier Banktage, bevor das Geld auf meinem Konto ist!)?


    Super: wenn jeder auf sein Recht bestanden hätte, hätten die beiden mit ihrem ganzen Hausrat eine Nacht irgendwie überbrücken müssen!

    Weil ich Sorge vor Betrug hatte (sie ziehen ein, behalten das Geld und können mit Hinweis auf Säugling und anderen Ausreden nicht mehr ausziehen), habe ich darauf bestanden, dass ich von deren Bank eine schriftliche Finanzierungsbestätigung vorgelegt bekomme (Rennerei für die). Und ich war am Samstag um halb sechs Uhr morgens in der Wohnung, damit das mit meinem Gefriergut und "besenrein" noch vor 10:00 Uhr klappt. (Rennerei für mich). Bin bis heute hoch begeistert von der Aktion! :cursing: :thumbdown:


    Ja, ich kann es verstehen, wenn jemand eine Monatsmiete sparen will - aber das ist in meinen Augen sparen zu Lasten anderer!


    Bitte tue das nicht!

  • Ach so, sprich doch Mal mit Deinem Vermieter. Vielleicht geht er darauf ein, dass auch wenn die Wohnung fristgerecht zum Monatsletzten gekündigt ist, er Dir die Hälfte der Miete erlaßläßt, wenn Du schon vor dem 15ten ausgezogen bist und er die Schlüssel wieder hat.

    Er könnte ja darin einen Vorteil sehen und darauf eingehen...

  • Ich habe nie davon gesprochen, finanziell ruiniert zu sein... Ich wollte genau wissen, wie das Verfahren bei ING funktioniert. Mit einem guten Timing ist es gut, 1000 Euro an Miete zu sparen. Ich brauche nicht zwei Wohnungen für einen ganzen Monat, sondern nur für ein paar Tage, um den Umzug zu organisieren ...

    Die alte Leier!


    Es ist erfreulich, wenn einem beim Umzug die neue Wohnung schon etwas früher zur Verfügung steht, aber das ist halt nicht immer möglich. Wenn alle die "doppelte Mietzahlung" sparen wollen, wollen alle in der Nacht zwischen dem 31. und dem 1. umziehen. Und das klappt halt nicht.


    Ich wollte das bewußt nicht, weil allzuoft erst bei leerer Wohnung klar wird, daß vor dem Neubezug noch Reparaturen nötig sind. Und sei es, daß sich erst bei Tageslicht zeigt, daß die gestrige Turbo-Eigen-Streichaktion des Vormieters suboptimal ist. Reparaturen macht man besser bei leerer Wohnung, statt daß man dem neuen Mieter direkt nach dem Einzug gleich die Handwerker ins Haus schickt.


    Auch wenn Du das nicht gern lesen magst: Eine Wohnung zu kaufen kostet irgendwas Sechsstelliges. Es erfreut zwar nicht das Herz, wenn man zwei Immobilien zum gleichen Zeitpunkt zahlen muß, aber wenn man schon so viel Geld für eine Wohnung zahlt, müssen einfach 1000 € Miete für einen entspannten Umzug übrig sein.

  • Ich verstehe auch nicht so ganz, wo das Problem mit der Überschneidung ist.

    Als wir damals von der Mietswohnung in unser Eigenheim umgezogen sind, hat es sich auch um einen Monat überschnitten (Schlüsselübergabe Haus am 01. August und Mietverhältnis zum 31. August gekündigt). Am Ende haben wir (vom subjektiven Gefühl) aber nie doppelt "Miete" gezahlt, da die Miete ja immer zum Monatsanfang fällig gewesen ist. Das Darlehen bucht immer erst zum Monatsende ab und somit lagen zwischen den beiden Abbuchungen am Ende wieder fast ein Monat. Unsere "Mietzahlung" hat sich also quasi nur um ein paar Tage nach vorne verschoben.

    Wer jetzt natürlich am liebsten die maximal mögliche Zeitdifferenz zwischen den beiden Zahlungen haben will, muss sich halt an den Kommentar von Achim Weiss halten ;)

    Wenn alle die "doppelte Mietzahlung" sparen wollen, wollen alle in der Nacht zwischen dem 31. und dem 1. umziehen. Und das klappt halt nicht.


    Achja, als wir damals von einer Mietwohnung in die andere gezogen sind, hatten wir uns mit den Vormietern die Miete (und nicht-verbrauchsabhängige Nebenkosten) 50:50 geteilt und hatten die Schlüsselübergabe mit dem Vermieter bereits am 15. gemacht. Dem Vermieter war der Zeitpunkt egal (er hat ja seine volle Miete bekommen), wir hatten gut 2 Wochen Zeit für den Umzug und die Vormieter konnten etwas früher aus dem Mietverhältnis. Der Vermieter war aber beim Thema Renovierungen auch ziemlich peniebel, was noch abschließende Renovierungen anging, da die Wohnungen imm er renoviert vermietet wurden und die Klauseln noch nicht gerichtlich als unwirksam erklärt wurden. Daher haben auch wir eine frisch weiß gestrichene Wohnung übergeben bekommen - da hat der Vermieter auch ganz genau drauf geachtet :)

    Also am Ende eine win-win-win-Situation.

  • weil du es gerade angesprochen hast eine kleine Nachfrage: Muss man nicht mehr, obwohl es im Mietvertrag steht streichen? Schönheisreparaturen auch nimmer?

  • Grundsätzlich gilt meines Wissen nach weiterhin "Rückgabe wie übernommen". Sprich wenn die Wohnung bei Übernahme renoviert und gestrichen war, kannst du die nicht abgerockt und mit halb abgerissenen Tapeten zurücklassen. Es besteht aber soviel ich weiß z.B. nach eher kurzer Mietzeit keine Pflicht mehr, alles neu zu streichen, wenn die Wände noch in Ordnung sind.

    Fruher gab es aber gewisse Klauseln bezüglich regelmäßiger Schönheitsreparaturen und diese wurden auf jeden Fall kassiert. Da ich aber mittlerweile seit fast 7 Jahren in meinem eigenen vier Wänden wohne, kann ich dir das gar nicht mehr so genau sagen. Vielleicht kann dir da jemand anderes hier im Forum helfen (sind ja auch einige Vermieter hier unterwegs) oder ansonsten eine der bekannten Suchmaschinen befragen.