Hallo zusammen,
wie einige andere auch arbeite ich seit Corona hauptsächlich im Home Office (arbeitsrechtlich mobiles Arbeiten). Konkret fahre ich ein bis zweimal die Woche ins Büro, die anderen Tage arbeite ich in meinem Arbeitszimmer. Dieses erfüllt auch die Anforderungen an ein Arbeitszimmer (unter 10% private Nutzung usw.).
Für 2021 und 2022 habe ich hier einfach die Homeoffice-Pauschale angesetzt und für die Tage im Büro die Pendlerpauschale, fertig.
2023 ändert sich aber wohl die Behandlung des Arbeitszimmers: Selbst, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (ich könnte ja jeden Tag ins Büro fahren), kann man das häusliche Arbeitszimmer mit den tatsächlichen Kosten oder der 1260-EUR-Pauschale absetzen, wenn es "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet". Bei 3-4x/Woche würde ich letzteres bejahen und nun künftig das Arbeitszimmer absetzen statt der HO-Pauschale.
Was ich mich jetzt frage: Kann ich dann für die Tage im Büro noch immer die Pendlerpauschale ansetzen? Kommt mir komisch vor, da ja steuerrechtlich jetzt das häusliche Arbeitszimmer Mittelpunkt der Betätigung ist. Ist es damit auch "erste Tätigkeitsstätte"? Und wenn ja, wie setze ich dann die Fahrten zum Büro ab, als Dienstreise?