Hallo,
meine Ehefrau ist seit vielen Jahren durch meine GKV familienversichert.
Sie ist seit langem Hausfrau ohne Erwerbstätigkeit. Ich bin mittlerweile im Vorruhestand freiwillig gesetzlich versichert.
Für nächstes Jahr erwarte ich/wir Zinseinnahmen von rd. 17.000 EUR. Bisher war dieser Betrag immer deutlich geringer.
Die meisten Sparkonten laufen auf meinen Namen, manche auf Eheleute und auf meine Frau.
Die Verteilung der Zinsen ist ungefähr: Ehefrau 700 EUR, Eheleute 1.000 EUR, Ehemann 15.000 EUR. Bei den Banken habe ich als Ehemann die 2.000 EUR Sparerfreibetrag in Anspruch genommen.
Meine Fragen:
1a) Werden die Kapitalerträge wg. Zusammenveranlagung 50/50 auf uns beide verteilt?
700 + 1000 + 15000=16700 --> abzgl. 2000 Freibetrag --> 14700 --> 7350 für jeden
1b) oder besteht ihr Kapitaleinkommen nur aus ihren Zinsen plus der Hälfte der Zinsen der Eheleute?
700 + 1000/2 = 1200
2) Verliert meine Frau bei 1a die Voraussetzung für die Familienversicherung? Ich fürchte ja.
3) Wenn sie sich selber (freiwillig) versichern muss (KV+PV), was ist dann die Grundlage für die Beitragshöhe?
Danke für Rückmeldungen. Ich habe im Web und hier im Forum gesucht, aber zu dem Thema nichts gefunden. Sorry, falls das schon woanders behandelt wurde.