Krankenkasse Beitragsrückerstattung - Pflicht zur Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    ich habe vorhin meine Steuererklärung (mit Buhl Tax) angefangen.

    Laut der Software komme ich, trotz Werbungskosten von über 1800€, am Ende nur auf eine Rückerstattung i.H.v 10€. Da dies weniger als die Kosten für die Steuersoftware ist, bin ich nun am überlegen, ob ich überhaupt zu einer Abgabe verpflichtet bin.


    Der Grund, wieso ich eine eventuelle Steuererklärungsabgabenpflicht vermute ist, dass ich einen Krankenkassen-Wahltarif habe: BIG direkt "cash.smart".

    Durch diesen Wahltarif habe ich aufgrund von Leistungsfreiheit im Vorjahr eine Rückerstattung von Krankenkassenbeiträge i.H.v 600€ erhalten.


    Die Beitragsrückerstattung wurde automatisch von der Krankenkasse an das Finanzamt gemeldet und durch den Tax-Steuerabruf in die Steuererklärung eingetragen. Bei der Vorschau der Abgabe stehen die 600€ im Bereich

    "K03 - Übrige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG - Zuschüsse und Erstattungen".


    Weiß jemand von Euch, ob ich durch diese Rückerstattung zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bin?


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Hape74

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Und wenn jetzt nach dieser ersten Reaktion einer kommt, der es sogar mit Bestimmtheit weiß, darf dann die "hilfreichste Antwort" dorthin hüpfen oder hat der TE sich bereits festgelegt? :S

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Genau das ist der "Bullshit" an dieser Funktion ;)


    Und nein, ich weiß die Antwort auch nicht :D

  • Und wenn jetzt nach dieser ersten Reaktion einer kommt, der es sogar mit Bestimmtheit weiß, darf dann die "hilfreichste Antwort" dorthin hüpfen oder hat der TE sich bereits festgelegt? :S

    Selbst wenn ich mir sehr sicher wäre, so würde ich bei Steuerthemen immer einen Weichmacher verwenden wollen. :saint:

  • Und wenn jetzt nach dieser ersten Reaktion einer kommt, der es sogar mit Bestimmtheit weiß, darf dann die "hilfreichste Antwort" dorthin hüpfen oder hat der TE sich bereits festgelegt? :S

    Aus meiner Sicht ist das Label "Hilfreichste Antwort" immer nur eine Momentaufnahme. Wenn ein neuer Leser dieses Themas nicht alle Beiträge lesen möchte, kann er direkt zum aktuell hilfreichsten Beitrag hüpfen.


    Es war nur zum Zeitpunkt meines letzten Besuchs die hilfreichste Antwort.

    Nach Durchsicht der neu dazu gekommenen Beiträge, hat sich das auch nicht geändert.


    Ich hoffe jedoch, dass jemand, der es mit Gewissheit sagen kann, sich hier noch meldet.

    Falls ich irgendwann ein verlässliche Aussage zu diesem Thema außerhalb des Forums erhalte, werde ich einen kurzen Beitrag verfassen.

  • Ich weiß es auch nicht, aber es gibt einige/viele Jahre in meinem Leben in denen ich eine BRE bekommen habe, aber (leider) keine Steuererklärung gemacht habe. Gemeldet hat sich nie jemand.

  • Ich weiß es auch nicht, aber es gibt einige/viele Jahre in meinem Leben in denen ich eine BRE bekommen habe, aber (leider) keine Steuererklärung gemacht habe. Gemeldet hat sich nie jemand.

    Dürfte inzwischen auch längst verjährt sein. Seit Inkrafttreten des sog. Bürgerentlastungsgesetzes 2009 sitzt das Finanzamt in der ersten Reihe. Kurz nach Ablauf des Steuerjahres, in dem Du (nicht: für das Du!) die BRE bezogen hast, wissen sie dort Bescheid.


    Was aber unter dem Aspekt der Steuerehrlichkeit grundsätzlich kein Problem sein sollte. ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977