Vermögensgrenzen für junge Erwachsene

  • Ich beabsichtige, meinem nicht mehr so ganz jungen Nachwuchs etwas an Vermögen zu übertragen. Und zwar nicht zum sofortigen Konsum, sondern als dauerhafte Kapitalanlage. Und vielleicht um es später einmal als Anzahlung eines Eigenheims zu verwenden oder so.

    Weiß jemand welche Stolperfallen man da beachten muss? Damit es nicht später bei Bafög, Krankenversicherung, Stipendien, Steuer, o.ä. zum Bumerang wird, da das "Kind" zu viel Vermögen hat? Gibt es relevante Vermögens-Obergrenzen die man im Blick haben sollte?


    PS: alle anderen Fragestellungen, ob eine solche Übertragung sinnvoll ist oder nicht bitte außen vor lassen. Da weiß ich genau was und warum ich das tue ;)

  • Also bei Steuern und Krankenversicherung geht es um Einkommen, nicht um Vermögen.


    Du kannst auf 1,5 Kubikhektar Geld und Goldmünzen sitzen, solange das Einkommen niedrig genug ist, spielt Dein Geldspeicher keine Rolle für Finanzamt und Krankenkasse.

  • Google sagt: 15.000 EUR für BAföG.
    Google sagt auch: 40.000 EUR für Bürgergeld-Empfangende im ersten Jahr, 15.000 EUR im zweiten Jahr.

    Die Frage, über die du nachdenken könntest - falls es überhaupt soviel Geld werden würde: Gibt man dem Kind dann nur bis 15k, damit es noch Unterstützung beantragen kann oder gibt man dem Kind mehr, sodass es vielleicht gar keine Unterstützung braucht?

    Bei BAföG spielt ja z.B. auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.

    Eine Schenkung ist steuerfrei bis 400k möglich, d.h. du könntest das Geld auch bei dir lassen und nur "herausrücken", wenn der Bedarf besteht ;)

  • Hab ich das richtig verstanden? Das Kind eines Millionärs der nix arbeitet, seine Kohle verprasst und nix für die Ausbildung herausrückt bekommt Bafög. Das Kind der Durchschnittsfamilie mit mittlerem Einkommen und etwas auf der hohen Kante falls die Waschmaschine kaputt geht hingegen bekommt nix? :/

  • Hab ich das richtig verstanden? Das Kind eines Millionärs der nix arbeitet, seine Kohle verprasst und nix für die Ausbildung herausrückt bekommt Bafög. Das Kind der Durchschnittsfamilie mit mittlerem Einkommen und etwas auf der hohen Kante falls die Waschmaschine kaputt geht hingegen bekommt nix? :/

    "Nur dein eigenes Vermögen kann auf das BAföG angerechnet werden. Das Vermögen der Eltern oder von Ehegatte oder Lebenspartner bleibt außer Betracht. Bei einem Single ohne Kind sind ab Wintersemester 2022/23 15.000 Euro anrechnungsfrei (Freibetrag), für alle ab 30 sogar 45.000 Euro."
    Quelle: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php#:~:text=Nur%20dein%20eigenes%20Vermögen%20kann,ab%2030%20sogar%2045.000%20Euro.


    Alle müssen das BAföG irgendwann zurückzahlen ;)


    Ich find's ehrlich gesagt unmöglich, dass das Einkommen der Eltern für irgendwas zählt. Was ist denn, wenn Kind und Eltern zerstritten sind? Oder vielleicht sogar Straftaten im Raum stehen?
    Hat mich schon bei Hartz IV gestört, dass Kinder bis 25 bei ihren Eltern leben mussten, egal was war.

    Aber das war ja alles auch nicht deine Frage. ;)

  • Und wie sieht es bei der Krankenversicherung aus? Aktuell ist die gesamte Familie privatversichert. Hat das da irgendeinen Einfluss? Jetzt als Privatversicherte und ggf. später fürs Kind in der gesetzlichen?

  • Bei Krankenkassen geht's eher um's Einkommen. Da müsstest du heute schon wissen, was dein Kind später mal für ein Einkommen haben wird. Oder ob.

  • ok, danke euch. Zusammenfassend kann man also festhalten: wenn die Eltern gut verdienen und es eh daher kein Bafög gibt (oder braucht ;) ) kann man etwaige Vermögensobergrenzen des Kindes weitgehend ignorieren.

    Die Frage nach dem Sinn und alle sonstigen Implikationen einer frühzeitigen Vermögensübertragung aussen vor gelassen.

  • Hab ich das richtig verstanden? Das Kind eines Millionärs der nix arbeitet, seine Kohle verprasst und nix für die Ausbildung herausrückt bekommt Bafög. Das Kind der Durchschnittsfamilie mit mittlerem Einkommen und etwas auf der hohen Kante falls die Waschmaschine kaputt geht hingegen bekommt nix? :/

    Vorausgesetzt, der Millionär hat sein Vermögen so geschickt angelegt, dass keine hohen laufenden Kapitalerträge anfallen, z.B. in einer vermögensverwaltenden GmbH geparkt oder (in der Niedrigzinsphase) in thesaurierenden Fonds angelegt oder in Festgeldern, die erst zum Ablauf Erträge einbuchen.