Hallo,
Ich habe den Artikel zum Elternunterhalt gelesen und dazu noch Fragen. Dort steht dass seit 2020 die Kinder sich erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen müssen.
Meine Frage ist: geht es dabei um das aktuelle Bruttoeinkommen oder um das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten Jahre?
Ich bin selbstständig und mein jährliches Bruttoeinkommen betrug in den letzten Jahren über 100.000 Euro.
Nächstes Jahr gehe ich in Rente und dadurch wird mein jährliches Bruttoeinkommen ab dann bei ca 60.000 Euro liegen. Meine Eltern sind beide weit über 80 Jahre, aber noch nicht pflegebedürftig. Sollten sie nächstes Jahr pflegebedürftig werden, wird dann das in den letzten Jahren erzielte durchschnittliche Bruttoeinkommen von mir oder das aktuelle Einkommen (nur Rente) als Bemessungsgrundlage für meine Verpflichtung zur Beteiligung am Elternunterhalt genommen?
Was passiert, wenn sie schon dieses Jahr, in dem ich noch über 100.000 Euro verdient habe, pflegebedürftig werden würden? Würde dann meine Verpflichtung zum Elternunterhalt nur 1 Jahr lang dauern und ich wäre ab dem Rentenjahr (Einkommen weit unter 100.000) wieder davon befreit?
Kann mir das einer beantworten?