Haben die Wärmemengenzähler-Werte etwas mit der Steuererhöung beim Gas ab 01.04.2024 zu tun?

  • Moin,


    haben die abgelesenen Wärmemengenzählerwerte aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung auf Gas ab 01.04.2024 Einfluss auf die Nebenkostenabrechnung?

    Macht sich die Mehrwertsteuererhöhung auf Gas ab 01.04.2024 für die Eigentümer bemerkbar oder sind nur die Verbrauchswerte für das gesamte Jahr 2024 maßgeblich?

    Danke!

  • Falls heute der Zählerstand des Gesamtzählers der in die Liegenschaft führt in m³ oder in kWh dem EVU mitgeteilt wird, dann wird diese gemeldete Menge mit reduzierter MwSt in die Jahresrechnung 2024 einfliessen, die weitere Menge dann mit 19 % MwSt.


    Die EVUs werden aber m.M. nach, wenn keine Meldung per 1.4.2024 eintrifft den Zählerstand rechnerisch ermitteln.

  • Die Frage ist komisch.


    Wärmemengenzähler zählen Wärme (Einheit kWh).

    Dein Anbieter stellt dir pro kWh einen Preis in Rechnung.

    Die Mehrwertsteuer wirkt sich auf diesen Preis aus.


    Also wenn du mehr Gas verbrauchst oder "ein Gas" teuerer wird (z.B. mehr Mehrwertsteuer), dann musst du für den Zeitraum mehr bezahlen.

    War es das was Du wissen wolltest?

  • Bringt es für MEINE Nebenkostenabrechnung etwas, wenn ich den Zählerstand des Wärmemengenzählers (Jan.-März) melde?

    Denn es macht doch preislich einen Unterschied, ob ich die Wärmemenge von Jan.-März oder von April-Dez. verbrauche. Diese beiden Verbrauchswerte müssen doch erfasst werden.

    Sonst wird ja nur ein Zählerstand (Jan.-Dez.) gemeldet... Das wäre sehr ungenau!

  • Ich bin immer noch nicht schlauer. 😄

    Wohnst du in einer Mietwohnung? Hast Du einen Vertrag direkt mit dem Energieanbieter oder macht das eine Ablesefirma für ein Haus mit mehreren Wohnungen?


    Ich vermute Mal stark, dass die Nebenkosten über deinen Vermieter/eine Ablesefirma berechnet werden. Dann wird das eher nichts.

    Dort ist das ganze zweigeteilt:

    1.: Der Vermieter meldet den Gasverbrauch idR nur ein Mal im Jahr. Wenn Du Wert darauf legst, das dort zum Zeitpunkt der Mehrwertsteuerabsenkungsrücknahme angemessen wird, musst du dich an ihn wenden (und ihm am besten gleich den Gaszählerstand mitteilen).

    Das betrifft aber alles nur die Abrechnung für das ganze Haus einmal im Jahr.

    Wie dein Anteil daran ist, wird dann (2.) über die Wärmemengenzähler bestimmt. Davon, dass sich da jemand für deinen Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt interessiert würde ich nicht ausgehen.

    Das wird eigentlich nur bei Ein/Auszug einer Partei gemacht.

    Es will auch eigentlich kein Mieter eine absolut unverständliche 12-Seiten-Abrechnung bekommen weil ein Mieter alles paar Wochen seinen Wärmezähler haarklein berechnet haben will. Ich würde so einem Mieter den nötigen Mehraufwand dann auch in Rechnung stellen.

  • In der Wohngeldabrechnung werden bei einer Zentralheizung zunächst alle Wärmekosten des Hauses zusammengerechnet, die variablen Kosten und die Fixkosten. Diese Gesamtkosten werden durch die Summe aller im Haus verbrauchten kWh geteilt und damit ein einheitlicher Preis je kWh für das Abrechnungsjahr ermittelt. Mit diesem Preis werden alle Wohnungen abgerechnet.


    Eine Preisänderungen innerhalb des Jahres beeinflusst diesen Einheitspreis, aber für Dich gilt dieser Einheitspreis sowohl im März, wie auch im April. So wie es auch egal ist, in welchem Monat eine Heizungswartung stattgefunden hat. Eine Zwischenablesung ist also sinnlos.

  • Bringt es für MEINE Nebenkostenabrechnung etwas, wenn ich den Zählerstand des Wärmemengenzählers (Jan.-März) melde?

    Denn es macht doch preislich einen Unterschied, ob ich die Wärmemenge von Jan.-März oder von April-Dez. verbrauche. Diese beiden Verbrauchswerte müssen doch erfasst werden.

    Sonst wird ja nur ein Zählerstand (Jan.-Dez.) gemeldet... Das wäre sehr ungenau!


    Einige Energieversorger lesen jetzt nochmals ab, damit die Abrechnung korrekter wird. Durch eine "Nichtmeldung" seinerseits wird seine Rechnung nicht geringer werden, da sie seinen Jahresverbrauch, den sie in einem Jahr bekommen dann hin und her rechnen werden und dann wird mehr oder weniger ein Wert dabei heraus kommen, der "vermutlich" der Wahrheit entspricht. ...... Im Endeffekt wird er durch ein nichtmelden keinen Vorteil haben, denn der Energieversorger hat auch nix zu verschenken. Ich dachte auch bei der Strompreisbremse, dass ich durch ein nichtmelden einen besseren Schnitt machen werde. Dem war nicht so.

  • Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört auch eine korrekte Verbrauchsabrechnung.

    Die Erhöhung der (Mehrwert-)Steuer auf Gas zum 01.04. erfolgte nur auf Wunsch der Bundesregierung.

    Bei der Jahresabrechnung werden ja auch die Zählerstände der Wärmemengenzähler und der beiden Wasseruhren (KW und WW) abgelesen.

    Dies muss nun auch über den Zählerstand der Gasuhr Ende März erfolgen und mit Hilfe der Zählerstände der Wärmemengenzähler "zwischenberechnet" werden.

    Dies wurde damals auch bei den Strompreisänderungen so gehandhabt.

    Die Ablesefirma für ein Mehrfamilienhaus müsste eigentlich zum 01.04. den Zählerstand der Gasuhr ablesen und bereits eine Abschlagsberechnung (Jan.-März) für die Jahresendabrechnung durchführen.

    Die Zählerstände der Wärmemengenzähler zum 31.03.2024 aus den Wohnungen wären dabei hilfreich.

  • Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört auch eine korrekte Verbrauchsabrechnung.

    Den Verbrauch im Kalenderjahr für alle Wohnungen zum gleichen Preis abzurechnen ist absolut korrekt und ordnungsgemäß.

    Warum soll eine Steuererhöhung anders umgesetzt werden, als eine andere Preisänderung? Bei Wasser gilt das gleiche Vorgehen, wie oben beschrieben.


    Warum wollen wir in Deutschland immer alles maximal komplex machen, egal wie minimal die Unterschiede sind? Die Ungerechtigkeit, dass eine Wohnung mehr Sonne abbekommt als die Nachbarwohnung und daher weniger Heizenergie benötigt ist um ein Vielfaches höher!

  • Moin,


    habe mich hier angemeldet um über das gleiche Thema zu sprechen.


    Ich mit Mieter in einer 8 Parteien Wohneinheit.

    Wir heizen mit Gas.


    Ich habe am 31.03 den Energieverbrauch (Energiemengenmesser heißt das Ding glaube ich) bei mir in der Wohnung abgelesen und an die Verwaltung gesendet. Ich habe keinen Zugang zum Gas-Zähler im Keller.

    Leider beantwortet die Verwaltung ungern Fragen, daher habe ich lediglich ein "nicht relevant" als Antwort bekommen und auch telefonisch hat man versucht mich wegzudrücken.


    Also hoffe ich hier Klarheit zu bekommen.


    Also nochmal; Da die Mwst.-Senkung am 31.03 ausgelaufen ist, die Gasabrechnung nur einmal im Jahr gemacht wird für die gesamte Anlage, woher weiss der Gasversorger oder die Verwaltung, wieviel Gas ich zwischen dem 01.01 und 31.03 verbraucht habe ohne sich dafür zu interessieren, wie viel Energie ich aus diesem Gas in meine Wohnung geleitet habe?

    Woher wissen diese, dass ich die 1,2 MWh nicht nach dem 31.03 verbraucht habe ?

  • Die Nebenkostenabrechnung referenziert auf selbigen Zähler.

    Dieser Zähler wird auch von Ista abgelesen.


    Ich will vermeiden, dass unsere Verwaltung einfach den Jahresschnitt für den Verbrauch auf 12 Monate anwendet.

    Ich bin der Meinung, mit meinem Verbrauch könnte man am Ende des Jahres wunderbar sehen, was vor- und nach April verbraucht worden ist.


    Vielleicht weiss die Verwaltung auch was sie tut und macht es richtig, möchte es nur nicht erklären.

  • Wenn eine Hausverwaltung auf all das Rücksicht nehmen würde, dann müsstest du monatlich 20 Euro mehr Miete zahlen.


    Jede Wohneinheit bringt im Monat 20 Euro Vergütung ein. Wieviel Service ist da wohl möglich?

  • Ich zahle lieber einmalig 20 Euro für eine saubere Kalkulation in 2024 als den Jahresschnitt zu zahlen.

    Was ich verbrauche zahle ich gerne, was andere schätzen, das ich verbraucht haben könnte, zahle ich ungern.

    So oft sind Mwst. Anpassungen in der Vergangenheit nicht passiert und werden hoffentlich nicht passieren.

  • Sofern du nicht gerade Eigentümer bist, hast du das nicht zu entscheiden. Und wenn du Eigentümer bist, dann müsstest du das vermutlich erst mal in der nächsten Eigentümerversammlung zur Abstimmung bringen, da die Kosten für die Zwischenablesung natürlich von allen Eigentümern gemeinschaftlich getragen werden müssen.


    Hier eine kleine "Denkschrift" zur Thematik.


    Mehrwertsteueränderung und Zählerzwischenablesung für die Betriebskostenabrechnung - HEIKO KAISER IMMOBILIEN & HAUSVERWALTUNG
    Reduzierung der Mehrwertsteuer vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 und Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung bei der Wohnungsvermietung Seit heute gilt die…
    www.hkimmo.de

  • Zitat


    Dies betrifft in Wesentlichen die Wasserzähler und die Heizkostenverteiler bzw. Wärmemengenzähler. Bei den beiden letztgenannten ist dies weniger problematisch, da diese den Wert zum 30.06. speichern werden, soweit es sich um elektronische Meßeinrichtungen handelt. Hieraus ist dann die Zwischenabrechnung zu erstellen.


    Zitat


    Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von Energie für die Gasheizung einer Vergleichswohnung von 600,- €/Jahr und einer Abweichung von max. 20% beträgt der Wert 60,- € für 6 Monate. Somit errechnet sich bei einer Steuersenkung von 19% auf 16% ein Betrag von 1,80 € als Steuerersparnis für 6 Monate als theoretischer Abrechnungsfehler.


    wir reden hier aber von 7% auf 19% und 3 Monaten was auch ca 20,- sind in dieser sehr fiktiven case study


    Zitat

    Außerdem: Am besten liest Du am 31. März oder 1. April den Gaszähler ab und meldest den Zählerstand Deinem Gasversorger. So stellst Du sicher, dass Dir die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet wird. Ohne Deinen Zählerstand darf der Versorger schätzen und Du zahlst unter Umständen mehr als Du tatsächlich verbraucht hast.

  • Die Ista gehört zu den teuren Messdienstleistern. Jeder, auch wirklich noch so winzige Handgriff ist enorm teuer. Für eine Zwischenabrechnung fällt normal eine sehr hohe Gebühr an. Sehr viel mehr als die MwSt Differenz in der Regel ausmachen wird


    Die meisten der von denen eingesetzten Geräte speichern die monatlichen Verbräuche. Es wäre also ein leichtes, die Abrechnung automatisch so anzupassen. Die Ista arbeitet in der Regel sehr gesetzestreu. Kann mir sowohl vorstellen, dass das automatisch passiert als auch nicht.


    Auch als Mieter kannst du dort anrufen und nachfragen.

  • Ich hätte eher gefragt, ob die eingesetzten Geräte die monatlichen Verbräuche speichern und ob in der nächsten Abrechnung automatisch dieser Verbrauch bei der MwSt Änderung zum 1.4. berücksichtigt wird. Dann weißt du, ob die das automatisch tun.


    Foto an die Verwaltung nützt einerseits nichts, wenn das nicht ALLE Nutzer machen und könnte bedeuten, der Verwalter muss eine extrem teure Zwischenabrechnung mit diesen Daten in Auftrag geben. Wenn das so wäre, klingts teuer. Wie gesagt, die Zwischenabrechnung wird vermutlich sehr viel mehr kosten, als die MwSt Differenz.


    Oder beim Verwalter fragen. Mit einem einzigen Foto eines Nutzers kann der nichts anfangen.