Konto auf Namen des Kindes - wenn das Kind vor Volljährigkeit an das Geld möchte?

  • Hi, bei uns steht die Eröffnung von Konten auf die Namen unserer Kinder an. Meine bessere Hälfte fragt: Was ist, wenn die Kinder vor ihrer Volljährigkeit das Geld verwenden möchten? Ist es prinzipiell möglich, an das Geld zu kommen und was ist dafür notwendig? Müssen dann die Eltern und das Kind gemeinsam erklären, dass das Geld abgehoben wird, damit es vom Kind genutzt wird?


    (Dass die Eltern es nicht für ihre Zwecke verwenden dürfen, ist klar.)


    Danke!

  • Ich denke, das sollte kein Problem sein, wenn das Kind zumindest beschränkt Geschäftsfähig ist (ab dem 7. Lebensjahr).

    Die comdirect bietet zum Beispiel für Kinder ab 7 Jahren ein Girokonto an, wo das Kind eine eigene Girokarte bekommt.

  • Ein klarer Fall von "kommt darauf an".


    Die 6-Jährige wird wohl nicht wirklich was ohne die Eltern bekommen. Bei der 16-Jährigen sieht das meistens wieder anders aus (zumindest innerhalb gewisser Wertgrenzen), da Jugendliche schon geschaftsfähig sind (wenn auch mit Einschränkungen).


    Allerdings muss das Kind dafür natürlich von dem Geld wissen. Wenn man das Geld auf verschiedene Banken verteilt, kann man das durchaus bis zum 18. "geheim halten". Zum 18. solltet ihr den Kindern dann aber spätestens reinen Wein einschenken, weil dann können eure Kinder damit machen, was sie wollen. Zweck Findung gibt es da nicht.

  • Unsere zwei Kinder hatten zuerst eigene Girokonten bei der Sparkasse dann bei der Comdirect. Sie haben eigene Girokarten mit denen sie Geld abheben können. Auch das Bezahlen an der Supermarktkasse geht (und zwar ohne Eltern) wenn es die Kassiererin zulässt. Mit den Junior-Kreditkarten können sie auch Apple-Pay nutzen.

  • Merci. Die Frage zielte tatsächlich auf das Jugendalter ab, wo die Bedarfe und Wünsche größer werden. Davor kann ich mir aktuell nicht vorstellen, dass sie einen Wunsch haben, den nicht wir Eltern finanzieren (oder ablehnen - eigenes Pony & Co.) würden.

  • Für die Fälle, bei denen ich auf Wunsch des Kindes die Rolle des Geldautomaten für unseren Nachwuchs eingenommen habe, habe ich die Rück-Überweisung von Kind- auf Elternkonto durch geeignete Vermerke als Verwendungszweck bei der Überweisung kenntlich gemacht. Ich hoffe und gehe davon aus, dass das im Falle des Falles für eine Nachvollziehbarkeit reicht.

  • Für die Fälle, bei denen ich auf Wunsch des Kindes die Rolle des Geldautomaten für unseren Nachwuchs eingenommen habe, habe ich die Rück-Überweisung von Kind- auf Elternkonto durch geeignete Vermerke als Verwendungszweck bei der Überweisung kenntlich gemacht. Ich hoffe und gehe davon aus, dass das im Falle des Falles für eine Nachvollziehbarkeit reicht.

    Das klingt doch gut. Damit ist die Nachverfolgbarkeit ja gegeben.


    Aber ich stelle mir gerade vor, ein Elternteil hebt Geld vom Konto des Kindes ab, natürlich für das Kind, überreicht das Bargeld an das Kind und lässt sich den Empfang quittieren. :S