Private Haftpflichtversicherung: Selbstbeteiligung oder Kündigung?

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe meine private Haftpflichtversicherung bei der Zurich (war mal BadenBadener) seit über 10 Jahren glaube ich.

    Jetzt hatte ich den ersten Schade: 100 € Teilzahlung für einen beschädigten Fernseher. Das hat auch gut geklappt mit der Zahlung.

    Jetzt schreiben die mir, dass die für "diesen Vertrag geleisteten Schadenaufwendungen überdurchschnittlich hoch sind". Sie müssen mir aus Verantwortung den anderen Versicherten gegenüber kündigen.

    Ich kann den Vertrag mit 250 € Selbstbeteiligung fortführen oder mir wird der Vertrag gekündigt.

    Auf telefonischer Nachfrage hin haben sie nur gesagt, dass das ein alter Vertrag ist, der nicht mehr passt.

    Ist das frech oder Standard?

    Ich dachte mir, das ist ein guter Grund zu wechseln, wollte ich eh schon länger anpacken.

    Ich gebe nun meine Daten bei der Finanztip Empfehlung Friday ein. Muss ich da eingeben, dass ich gekündigt worden bin von der alten Versicherung? Wenn ja, kriege ich da keinen Versicherungsschutz :(

    Also ich bin euch sehr dankbar, wenn ihr mir etwas Untersützung leistet... ?(

    Vielen dank und liebe Grüße,

    Werner

  • Mit hat vor vielen Jahren auch schon eine Autoversicherung gekündigt, weil ich einen (verhältnismäßig kleinen) Schaden eingereicht hatte.


    Konnte danach aber einigermaßen problemlos zu einem neuen Versicherer wechseln, ich glaube, die Kündigung musste ich angeben und dann auch die Schadenshistorie (oder vielleicht wurde die auch direkt abgefragt bei der Versicherung, das weiß ich nicht mehr).


    Jedenfalls war die neue Versicherung kein Problem, man steigt halt wieder mit etwas höherer SF Klasse ein.

  • Hallo Werner,

    Muss ich da eingeben, dass ich gekündigt worden bin von der alten Versicherung? Wenn ja, kriege ich da keinen Versicherungsschutz :(

    Sie müssen die Fragen wahrheitsgemäß beantworten, die Ihnen gestellt werden. Von sich aus müssen Sie die Kündigung durch den Vorversicherer nicht angeben. Ob die neue Gesellschaft Sie mit einem Vorschaden in zehn Jahren nimmt oder nicht, entscheidet der Algorithmus (oder Sachbearbeiter, wenn es ihn noch gibt) nach den Vorgaben der Gesellschaft, die sich auch ständig ändern können.


    Ich kann den Vertrag mit 250 € Selbstbeteiligung fortführen oder mir wird der Vertrag gekündigt.

    Auf telefonischer Nachfrage hin haben sie nur gesagt, dass das ein alter Vertrag ist, der nicht mehr passt.

    Am Telefon muss man den Kunden nicht die Wahrheit sagen. Für die Kündigung gibt es m.E. zwei Varianten. Entweder der Schaden hatte ein Gschmäckle oder man will anlässlich des Schadens einen Altvertrag, der aus irgendeiner Klausel heraus dem Versicherer nicht mehr passt, loswerden. 100 Euro Schaden in zehn Jahren ist an sich kein Kündigungsgrund.


    Unmöglich ist es sicher nicht, einen neuen Versicherer zu finden. Es wäre aber besser, Sie könnten angeben, Sie haben selbst gekündigt. Lässt sich das noch umdrehen? Falls die Fristen vorbei sind, führen Sie notfalls den Vertrag noch ein Jahr mit 250 Euro Selbstbeteiligung weiter.


    Gruß Pumphut

  • Wenn die Kündigung noch nicht erfolgt ist, brauchen Sie diese natürlich nicht angeben. Einfach selbst die alte Versicherung kündigen.

    In meinem Fall hatte die alte Haftpflichtversicherung bereits gekündigt. Auf meine Bitte hin und der Zusage, dass ich kündigen würde, wurde die Kündigung aber zurückgenommen. So konnte ich bei der neuen Versicherung wahrheitsgemäß angeben, dass ich selbst gekündigt hatte.

  • Ich würde die Selbstbeteiligung nehmen.

    Das empfiehlt sich m.E. bei der PHV generell. Der Beitrag ist wesentlich geringer und man erspart sich so ein Theater wie im vorliegenden Fall.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist