Hallo Community,
wie wahrschienlich alle hier, mache ich auch fleißig meine Steuererklärung 2023. Zum ersten Mal möchte ich die Handwerkerkosten eintragen. Nachdem ich alle Infos zusammengetragen habe aus meinen Recherchen habe ich einen letzten Widerspruch den ich nicht auflösen kann.
Und zwar lebe ich in einer Wohngemeinschaft und erhalte eine Auflistung aller Handwerkkosten über die beauftragte Hausverwaltung (Bescheinigung nach §35 a EStG). Unser Wirtschaftsjahr läuft azyklisch; d.h. er beginnt am 1.06. eines Jahres. Somit habe ich immer zwei Halbjahre eines Kalenderjahres. In diesem Fall 2022/2023. Nun erfolgte eine Sanierung 2.-3.Quartal von 2023. Nach Abfrage bei der Hausverwaltung hat diese mir mitgeteilt, dass diese Kosten noch nicht in der Bescheinigung von 2022/2023 enthalten sind. Wenn ich nun meine Steuererklärung 2023 abgebe sind die Kosten defakto nicht enthalten.
Logischeweise werde ich in diesem Jahr 2024 im Herbst erneute alle Unterlagen von der Hausverwaltung bekommen. Somit auch die Kosten aus der Sanierung vom 2./3. Quartal 2023. Folglich würde ich alle Kosten, die aus der Beschneinigung §35a hervorgehen in der Steuererklärung 2024 angeben. Hier ist nun die eine Jahreshälfte von 2023 (Q3+Q4) enthalten!
Ist das so rechtens? Oder muss ich einen work-arround machen um hier eine korrekte Steuererklärung 2023 abzugegeben. Denn, so wie ich das gelesen habe, darf man rückwirkend keine weiteren Handwerkerkosten (aus 2023) angeben.
Danke für eure Antworten oder Anregungen.
Grüße
ART2023.4