HDI Berufsunfähigkeitsversicherung + Rentenversicherung - Vertrag kündigen?

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte gerne zum folgenden Sachverhalt Meinungen einholen:


    Ich bin 49 Jahre alt (Familie mit 4 Kindern) habe 2017 eine HDI BU+Rentenversicherung Two Trust Selekt Basisrente RXB17 ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen (Angebot für freiberufl. Übersetzer), um die ich mich ehrlicherweise seitdem nicht gekümmert habe. Es ging mir hier in erster Linie um die BU.


    Ich zahle monatlich 158,82€ (was bei ca. 4000€ brutto (schwankend) und eine 6-köpfige Familie schon recht viel ist).


    Garantierte Rente: 13,52€

    Garantierte Leistung bei BU: 1170,05€


    Ich denke, dass bei der garantierten BU-Leistung grob gesagt eigentlich nur das Sozialamt gesschützt wird, und das Geld besser anderweitig investiert wäre.


    Ich denke, ich sollte den Vertag kündigen, der dann beitragsfrei fortgeführt wird (kein Rückkauf).


    Schonmal vielen Dank!

  • Mh, Leistung und monatliche Summe sind sehr schwach, allerdings sind BUs nicht billig.

    Ich zahle 100 EUR, bekomme im Leistungsfall knapp 1,9k, musste allerdings Gesundheitsfragen ausfüllen und es sind einige Sachen ausgeschlossen.


    Ich nehme an, eine Erhöhung auf eine "brauchbare" Leistung wäre entweder mit Gesundheitsfragen oder eklatant höherem Beitrag verbunden. Mal angefragt?

    Auch mal mit Kündigung gedroht? ;)

  • Hallo thesunmachine ,


    bitte vergessen Sie bei Ihren Überlegungen nicht, dass Sie den Beitrag zu einer Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu 100% von der Steuer absetzen können. Das relativiert die Beträge ja schon mal deutlich.


    Die BU Rente wäre dann allerdings grundsätzlich auch zu versteuern wie auf unserer Seite "Muss ich für meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen?" detailliert beschrieben. Die "gute" Nachricht: Ihre BU Rente ist so niedrig, dass wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben noch nicht einmal der Grundfreibetrag für zusammen veranlagte Verheiratete von 23.208 EUR erreicht wird. Dann bliebe die Berufsunfähigkeitsrente also steuerfrei.


    Zum Altersvorsorgeteil der Basisrente: HDI Two Trust ist leider kein besonders rentables Produkt. Die Anlagemöglichkeiten sind beschränkt und die Kosten (zu) hoch. Der aktuelle Tarif HDI Cleverinvest ist wie der Name schon sagt deutlich cleverer.


    Mit der Feststellung, dass Ihre BU zu gering ist, liegen Sie völlig richtig. Normalerweise versichert man das Nettoeinkommen wie auf unserer Seite "Höhe Berufsunfähigkeitsrente: Wie viel Geld brauchen Sie bei Berufsunfähigkeit?" ausführlich beschrieben.


    Vor Überlegungen, etwas zu verändern, stellt sich die Frage, ob Ihr Gesundheitszustand den Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht? Vor einer Kündigung sollten Sie wie Hornie schon schreibt Ihre neue BU in der Tasche (= Police) haben.


    Dazu noch ein Profi-Tipp: HDI ermöglich mit der sog. "Ankeroption" die Umwandlung einer BUZ in eine SBU ohne Gesundheitsprüfung. Dann hätten Sie zumindest schon mal eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer BU Rente i.H.v. 1.170 EUR safe und können die restlichen 1.300 EUR normal dazu versichern, sei es bei HDI oder einem anderen Anbieter. Die Umwandlung erfolgt mit aktuellem Eintrittsalter, der Beitrag wird dadurch also etwas steigen. Mehr dazu findet man beim Googeln nach "Entkoppeln Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge / Basisrente" auf unserer Website.


    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts und über Links zu den zitierten Passagen unserer Website damit andere danach nicht lange suchen müssen. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich denke, dass bei der garantierten BU-Leistung grob gesagt eigentlich nur das Sozialamt gesschützt wird, und das Geld besser anderweitig investiert wäre.

    Neben den ganzen guten / fachlich fundierten Antworten bisher zur o.g. Aussage vll. noch eine Ergänzung: Ich würde mir sehr genau überlegen und überschlagsweise berechnen, wie die gesamtfamiliäre Einnahmensituation im Fall einer Berufsunfähigkeit wäre: Wie hoch und wie stabil ist möglicherweise das Einkommen der Partnerin bzw. des Partners? Gibt es Mieteinkünfte oder andere Kapitalerträge? Wie realistisch schätzt man die Möglichkeit ein, ggf. durch eine geringfügige Beschäftigung auch bei BU je nach Qualifikation noch etwas dazuzuverdienen?


    Angenommen es gibt Mieteinkünfte und Kapitalerträge, die Frau hat einen super Job und die Ehe ist langfristig stabil bzw. man hält auch in so einem Szenario zusammen: Dann wären 1.170,05€ zwar wenig, aber ein Beitrag zum Haushaltseinkommen und gemeinsam könnte es auch ohne Sozialleistungen funktionieren…


    Hängt aktuell das ganze Familieneinkommen (nur) am eigenen Job und damit die ganze Familie im BU-Fall an den besagten 1.170,05€, dann wäre es tatsächlich nur eine Subventionierung des Sozialamtes…


    Daher der Tip: Gesamtsituation betrachten und durchrechnen und falls noch möglich die BU aufstocken, gerne wie vorgeschlagen auch durch einen Zweitvertrag bei einem anderen Anbieter!


    Ansonsten: Wie sieht die bisherige eigene Altersversorgung aus (noch viel zu tun oder schon sehr umfangreich)? Und wann sind die Kinder aus dem Haus und finanziell hoffentlich auf eigenen Beinen?


    Alles in meinen Augen sehr relevante Fragen im BU-Kontext. Viel Erfolg bei den weiteren Schritten und hoffentlich gute Gesundheit, sodass der Ernstfall gar nicht erst eintritt! 👍

  • Danke FinanztipUser für diese Denkanstöße.


    Mieteinkünfte

    Völlig richtig, soweit man über nachhaltige, ausreichend hohe lebenslange Einkünfte verfügt, die nicht mehr von der Arbeitskraft abhängen, benötigt man keine oder entsprechend weniger Berufsunfähigkeitsrente. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung stellt sich noch die Frage, ob die Immobilie schon abbezahlt ist und inwieweit künftige Aufwendungen zur Sanierung / Erhaltung gedeckt sind.


    Sich vom Ehepartner durchfüttern lassen und noch etwas dazu verdienen könnte in einer idealen Welt ebenfalls funktionieren. Auf unserer Seite "Berufsunfähigkeitsrisiko", die man bei Google gut findet, behandeln wir wir einige "BU-Mythen" ausführlicher. Ich zitiere daraus zu diesen Stichwörtern:


    Ich brauche keine BU, ich bin verheiratet

    Dieser Gedanke mag Hintergrund der teilweise noch anzutreffenden, etwas archaischen Empfehlung sein, den „Hauptverdiener“ abzusichern.


    Zunächst ist es natürlich sehr anerkennenswert, wenn jemand seine Ehe „in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit“ aufrecht erhalten möchte. Bestimmt ist der gesunde Ehepartner auch absolut loyal, gut verdienend und superfleissig und schafft es trotz full-time Job, sich um den erkrankten Ehepartner und zwei kleine Kinder zu kümmern.


    Ehepartner und zweites Einkommen sind bei BU aber generell leider keine verlässliche Grundlage!


    Die „normale“ Scheidungsquote beträgt in Deutschland schon um die 40%. Wenn ein Ehepartner schwer erkrankt steigt diese Quote jedoch deutlich. So erlebt bei einem Kunden von uns, dessen Frau an Multipler Sklerose erkrankt war. Im Ersttermin war noch die Rede davon, dass man das gemeinsam durchsteht. Ein Jahr später erhielten wir eine Mail: Sie hatten sich gerade scheiden lassen und er brauchte eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Ein anderes Kundenpaar ließ sich nach mehreren Jahren Depression der Frau scheiden, weil die Situation für beide unerträglich geworden war.


    Bereits ein ausfallendes Einkommen (plus bei BU erhöhter Altersvorsorgeaufwand infolge Wegfall Einzahlungen in GRV / BAV / Versorgungswerk inkl. Arbeitgeberanteilen) kann der andere Ehepartner selten vollständig ausgleichen, insbesondere wenn er vielleicht nur weniger arbeiten kann, um sich um den erkrankten Ehepartner und Kinder zu kümmern. Noch unglücklicher (wenn auch weniger wahrscheinlich) ist die Situation, wenn z.B. beide Ehepartner durch einen Unfall gleichzeitig berufsunfähig werden.


    Zitat eines Kunden von uns: "Meinen bisherige BU-Versicherungsumfang möchte ich aufstocken bzw. eine zusätzliche BU-Versicherung abschliessen, da meine Frau als Zweitverdiener krankheitsbedingt ausgefallen ist."


    Ich kann immer etwas arbeiten

    Das mag bei kleineren Gesundheitseinschränkungen noch funktionieren. Wenn Sie allerdings Ihren Krebs mit einer Chemotherapie bekämpfen, nach einem Schlaganfall nicht mehr sprechen können oder Burnout (trifft häufig Akademiker!) bzw. eine schwere Depression Sie antriebslos machen, dann arbeiten Sie nicht noch etwas nebenher.


    Mit einer kritischen Diagnose ändern sich Prioritäten. Viele Menschen möchten dann noch einmal ihr Leben genießen und noch einige Punkte von ihrer "Bucket-List" bzw. "Löffel-Liste" (alles was ich tun möchte, bevor ich den Löffel abgebe) abhaken, statt im Büro zu sitzen oder im OP zu stehen.


    Es ist auch ein großer Unterschied, ob Sie bei ernsten gesundheitlichen Problemen etwas nebenher arbeiten, weil Sie es möchten, oder ob Sie es müssen, um finanziell zu überleben.


    Mit etwas Glück können Sie bei BU eventuell noch etwas dazu verdienen. Damit lösst sich vielleicht die bei Berufsunfähigkeit deutlich größere Altersvorsorgelücke etwas reduzieren. Verlassen Sie sich aber bitte nicht darauf, dass Sie eine "Luxus-BU" bekommen, die Sie nicht nennenswert einschränkt.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Ich denke, dass bei der garantierten BU-Leistung grob gesagt eigentlich nur das Sozialamt gesschützt wird, und das Geld besser anderweitig investiert wäre.

    Ich würde hier, ergänzend zu den Hinweisen und Anregungen der Vorredner, insbesondere FinanzTipUser und Dr. Schlemann, noch folgenden Aspekt ergänzen.


    Das "anderweitig investierte" Geld wäre im BU-Fall nur dann vor dem Sozialamt geschützt, wenn es eine BU-Versicherung gibt, die den Sozialfall vermeidet. Denn das Sozialamt wird zuallererst den zumutbaren Verbrauch des Vermögens, ggf. auch des Vermögens des Ehepartners, verlangen, bevor es überhaupt etwas zahlt.


    Insoweit schützen auch 1.200 BU-Rente nicht nur das Sozialamt, sondern auch alles bisher Aufgebaute. Trotzdem wäre es natürlich noch besser, auch die verbleibende Lücke zum Nettoeinkommen noch zu schließen, sofern möglich.


  • Ganz genau: Alles ambivalente Punkte und mit jeweiligen Risiken behaftet (Scheidung, doppelte Erkrankung/Unfall, Mietausfälle, etc.), aber trotzdem oder vielmehr deshalb sehr relevant für die Betrachtung der Gesamtsituation bei BU und auch den jetzt anstehenden Entscheidungen! 😉


    Mal konkret bei thesunmachine: Wäre eine Aufstockung des HDI-Vertrages selbst bei ausreichender Gesundheit überhaupt noch möglich? Ich vermute altersbedingt mit fast 50 eher nein. Wenn die Gesundheit dann auch nicht mehr so richtig passen sollte, wären vermutlich auch andere Abschlüsse schwierig.


    Falls dem so ist, wäre die Frage ja wirklich nur a) Vertrag (zumindest die BU) erhalten oder b) Vertrag beitragsfrei stellen? Und hierbei würde ich die genannten Punkte definitiv mit einbeziehen auch wenn sich sicherlich im Extremfall niemand gerne von einem/r Partner/in völlig abhängig machen möchte oder darauf hoffen muss, noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen zu können…

  • Im Falle einer schweren Erkrankung käme ja evtl. zusätzlich zur BU-Rente iHv 1.200 EUR noch eine Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung hinzu, vor allem dann, wenn man gar nicht mehr arbeiten kann.


    Falls man noch nicht erwerbs-, sondern nur berufsunfähig ist, könnte eine Teilzeit- oder geringfügige Tätigkeit ja durchaus noch eine Option sein.

  • Das "anderweitig investierte" Geld wäre im BU-Fall nur dann vor dem Sozialamt geschützt, wenn es eine BU-Versicherung gibt, die den Sozialfall vermeidet. Denn das Sozialamt wird zuallererst den zumutbaren Verbrauch des Vermögens, ggf. auch des Vermögens des Ehepartners, verlangen, bevor es überhaupt etwas zahlt.


    Insoweit schützen auch 1.200 BU-Rente nicht nur das Sozialamt, sondern auch alles bisher Aufgebaute. Trotzdem wäre es natürlich noch besser, auch die verbleibende Lücke zum Nettoeinkommen noch zu schließen, sofern möglich.

    Der Aspekt ist grundsätzlich richtig und eine BU-Absicherung dient deshalb auch der Vermögensabsicherung! Aber: Angenommen die BU-Summe von knapp 1.200 € p.M. reicht im BU-Fall jetzt anfänglich gerade so, um über die Runden zu kommen, wie sieht die Situation dann in 5, 10, 20 Jahren aus? Sofern keine Leistungsdynamik besteht oder sich die Rate auf Grund einer Beteiligung an den Überschüssen der Versicherung (aktuell eher unwahrscheinlich) nennenswert erhöht, besteht praktisch kein Inflationsausgleich. Dann würde man mit einer Summe in dieser Größenordnung langsam aber sicher von der Kaufkraft her in den Bereich abrutschen, der dann eben je nach Lebenssituation doch nicht mehr zum Leben reicht.


    Will sagen: Absicherung des Vermögens klappt nur, wenn die Versicherung 1. tatsächlich leistet, 2. die Summe über die gesamte Laufzeit auch nach Inflation hoch genug ist, um davon leben zu können und 3. anschließend eine Altersvorsorge greift, von der man dann tatsächlich auch leben kann. Falls diese Punkte nicht erfüllt sind, geht es früher oder später ans Ersparte und der Zweck des Vermögenserhalts wird nicht mehr erfüllt…

  • Im Falle einer schweren Erkrankung käme ja evtl. zusätzlich zur BU-Rente iHv 1.200 EUR noch eine Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung hinzu, vor allem dann, wenn man gar nicht mehr arbeiten kann.


    Falls man noch nicht erwerbs-, sondern nur berufsunfähig ist, könnte eine Teilzeit- oder geringfügige Tätigkeit ja durchaus noch eine Option sein.

    Exakt und deshalb ist die Wahrscheinlichkeit bei „nur BU“ und „noch nicht EU“ noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen zu können, m.E. gar nicht so gering. Oder anders herum: Wenn ich selbst eine geringfügige Beschäftigung aus dem Home-Office nicht mehr machen kann, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, komplett erwerbsunfähig zu sein.


    Die Frage wäre, ob thesunmachine als freiberuflicher Übersetzer fleißig in die GRV einzahlt und dort entsprechend hohe Ansprüche erworben hat.

  • Und btw.: Wir machen hier gerade kollektiv an einem Sonntag unentgeltlich ganz solide Fallberatung in Punkto BU-Versicherung, oder? 😎 Vll. sollen wir uns mal auf die Schulter klopfen und das Finanztip-Forum als Einrichtung für brauchbare Informationen neben Finanztip als Institution loben… 😉

  • Die Frage wäre, ob thesunmachine als freiberuflicher Übersetzer fleißig in die GRV einzahlt und dort entsprechend hohe Ansprüche erworben hat.

    Halte ich für relativ unwahrscheinlich, aber lassen wir uns überraschen. :)

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  • Sofern keine Leistungsdynamik besteht oder sich die Rate auf Grund einer Beteiligung an den Überschüssen der Versicherung (aktuell eher unwahrscheinlich) nennenswert erhöht, besteht praktisch kein Inflationsausgleich. Dann würde man mit einer Summe in dieser Größenordnung langsam aber sicher von der Kaufkraft her in den Bereich abrutschen, der dann eben je nach Lebenssituation doch nicht mehr zum Leben reicht.

    Leistungsdynamik ist genau deshalb ein wichtiger Aspekt bei der Konfiguration einer Berufsunfähigkeitsversicherung.


    thesunmachine hat hoffentlich auch noch eine ausreichende Beitragsdynamik, die den Inflationsausgleich bis zur Berufsunfähigkeit sicherstellt. Bei den alten Verträgen konnte man die Beitragsdynamik allerdings nur 3-4 mal ablehnen, dann ging sie verloren. Angesichts der niedrigen BU Rente ist zu befürchten, dass dieser Fall bereits eingetreten ist.

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  • Halte ich für relativ unwahrscheinlich, aber lassen wir uns überraschen. :)

    Der Hinweis auf die Schwankungen des Verdienstes lässt es in der Tat eher unwahrscheinlich erscheinen, dass laufend Pflichtbeiträge gezahlt werden. (Die Einschränkungen hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente sind ja bekannt.)

  • Mh, Leistung und monatliche Summe sind sehr schwach, allerdings sind BUs nicht billig.

    Ich zahle 100 EUR, bekomme im Leistungsfall knapp 1,9k, musste allerdings Gesundheitsfragen ausfüllen und es sind einige Sachen ausgeschlossen.

    Passt gut zu der Faustformel für "risikoarme" Berufe: Die BU kostet ca. 5% der abgesicherten BU-Rente.

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