Hallo,
leider konnte ich tatsächlich nichts zu meinem Gedankengang finden, daher stelle ich hier meine Frage:
Ich habe einen thesaurierenden Fond bei Trade Republic.
Ich habe dort einen Freistellungsauftrag von 400€ eingestellt.
Aktiengewinne kommen ja erst zustande, wenn man diese Verkauft, vorher ist es ja eine Erhöhung des Buchwertes.
Wenn ich also 2500€ in Anfang 2024 investiert habe und im Dezember 2024 der Wert bei 2900€ steht, dann sollte ich doch lieber im Dezember Verkaufen, damit die 400€ gewinn in das Steuerjahr 24 fallen und die von meinem Freibetrag gedeckt werden, anstatt dass ich erst angenommen im Dezember 25 verkaufe bei einem Wert von 3300€ und dann 400€ versteuern muss.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Bin gespannt was ihr sagt. Vielleicht gibt es ja Leute unter euch die es so machen (falls es denn Sinn macht)
Szenario 1 (400€ müssen versteuert werden weil nicht verkauft wurde)
Jahr | Fond im Dez Verkauft & im Jan neu gekauft | Freistellungsauftrag | genutzt | zu versteuernder Betrag |
24 | nein | 400 | 0 | 0 |
25 | ja | 400 | 400 | 400 |
Szenario 2 (0€ müssen versteuert werden weil verkauft wurde)
Jahr | Fond im Dez Verkauft & im Jan neu gekauft | Freistellungsauftrag | genutzt | zu versteuernder Betrag |
24 | ja | 400 | 400 | 0 |
25 | ja | 400 | 400 | 0 |