Auslandskrankenversicherung: Finanztipempfehlung Debeka nicht nachvollziehbar

  • Auf der Suche nach einer Auslandskrankenversicherung bin ich auf den Test von Finanztip gestoßen. U.a. wird die Debeka empfohlen. Soll das ein Scherz sein? Unter §6 Auszahlung der Versicherungsleistungen fordert die Debeka für Nachweise amtlich beglaubigte Übersetzungen =O .

    Sorry, aber da kann ich nur den Kopf schütteln, sowas zu empfehlen...

    Ich hoffe, es kommt bald mal eine Aktualisierung zu dem Thema mit Augenmerk auf das, was man wie einreichen muß.

  • Auf der Suche nach einer Auslandskrankenversicherung bin ich auf den Test von Finanztip gestoßen. U.a. wird die Debeka empfohlen. Soll das ein Scherz sein? Unter §6 Auszahlung der Versicherungsleistungen fordert die Debeka für Nachweise amtlich beglaubigte Übersetzungen =O .

    Sorry, aber da kann ich nur den Kopf schütteln, sowas zu empfehlen...

    Ich hoffe, es kommt bald mal eine Aktualisierung zu dem Thema mit Augenmerk auf das, was man wie einreichen muß.

    Haben Sie andere Empfehlungen? Mich würde das vor allem für die älteren Semester Ü60 und Ü70 interessieren.


    Kriterien wären:

    - keine Gesundheitsprüfung

    - möglichst lange Auslandsaufenthalte möglich

    - (natürlich) möglichst großer Deckungsumfang


    Grüße

  • Wir haben die Auslandskrankenversicherung der Debeka schonmal in Anspruch genommen, 1x als Bestandteil der PKV und 1 x als Zusatzversicherung eines GKV Versicherten. Die Rückerstattung ohne Spezialnachweise verlief völlig problemlos, aber es waren auch nur einfache Sachverhalte, ähnlich dem Besuch eines Hausarztes.

  • Ich bezweifle, dass es deutsche Versicherer gibt, die Rechnungen in vietnamesischer Sprache oder auf Hindi ungeprüft erstatten. Falls es welche gibt, würde mich das interessieren.


    Bei englisch-, französisch- oder spanischsprachigen Rechnungen glaube ich kaum, dass die Bedingung je relevant wird. Die kann die Debeka im Zweifel selbst lesen.