Liebe Foren-Gemeinde,
bei folgendem Sachverhalt hoffe ich auf Euren Rat:
Ich bin freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vergangenen Jahr war ich 2 Monate in Elternzeit (15.09. - 15.11.) und habe in diesr Zeit kein Einkommen aus unselbstständiger Arbeit erhalten (allerdings Kapitalerträge). Meine Krankenkasse fordert nun Nachweise an (u. a. Dauer der Elternzeit, Einkommensteuerbescheid).
Konkret frage ich mich, welche Kapitalerträge als Einkommen angesetzt werden. Können nur die Kapitalerträge aus diesen beiden Monaten herangezogen werden oder wird das gesamte Jahr betrachtet und dann ein fiktiver Kapitalertrag pro Monat ermittelt?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
romitz