Guten Tag,
nach Ende meines Stromvertrages am 31.05.24 habe ich die Endabrechnung erhalten.
In der Abrechnung ist eine Preiserhöhung des Grundpreises um ca. 2 EURO/Monat ab 01.01.24 enthalten.
Diese Preiserhöhung ist lt. dem Stromlieferanten durch die ab 2024 gestiegenen Entgelte (wie z.B. KWK-Umlage) begründet.
- Müssten die mir die Erhöhung nicht auch bei gestiegenen gesetzlichen Umlagen vorher ankündigen?
- So verstehe ich diverse Quellen im Netz, sicher bin ich allerdings nicht.
- Die Erhöhungen sind in Cent/kWh angegeben: Dürfen die das "einfach" auf den Grundpreis umlegen?
- Lt. deren AGB müssen sie mir das nicht vorab ankündigen: Ist das rechtlich möglich?
Mich interessieren ggf. vor allem valide Quellen: Bundesnetzagentur, Gesetze... .
Danke