Strom: Endabrechnung mit Preiserhöhung wegen gesetzlicher Umlagen ohne Ankündigung?

  • Guten Tag,

    nach Ende meines Stromvertrages am 31.05.24 habe ich die Endabrechnung erhalten.
    In der Abrechnung ist eine Preiserhöhung des Grundpreises um ca. 2 EURO/Monat ab 01.01.24 enthalten.

    Diese Preiserhöhung ist lt. dem Stromlieferanten durch die ab 2024 gestiegenen Entgelte (wie z.B. KWK-Umlage) begründet.


    1. Müssten die mir die Erhöhung nicht auch bei gestiegenen gesetzlichen Umlagen vorher ankündigen?
      • So verstehe ich diverse Quellen im Netz, sicher bin ich allerdings nicht.
    2. Die Erhöhungen sind in Cent/kWh angegeben: Dürfen die das "einfach" auf den Grundpreis umlegen?
    3. Lt. deren AGB müssen sie mir das nicht vorab ankündigen: Ist das rechtlich möglich?


    Mich interessieren ggf. vor allem valide Quellen: Bundesnetzagentur, Gesetze... .


    Danke :)

  • § 41 EnWG - Einzelnorm


    Absatz (5) sollte passen:


    Zitat
    Über Preisänderungen ist spätestens zwei Wochen, bei Haushaltskunden spätestens einen Monat, vor Eintritt der beabsichtigten Änderung zu unterrichten

    Unter (6) sind dann als Ausnahmen nur die Änderung der Umsatzsteuer oder eine Senkung von Umlagen genannt.


    Damit ist das Thema klar: Der Stromversorger handelt rechtswidrig, oder?

  • am 31.05.24 habe ich die Endabrechnung erhalten.
    In der Abrechnung ist eine Preiserhöhung des Grundpreises um ca. 2 EURO/Monat ab 01.01.24 enthalten.

    Eine Erklärung könnte sein, dass der Versorger zum 1.1.2024 den Grundpreis erhöht hat und Du die Mitteilung vorher nicht bekommen oder nicht wahrgenommen hast. Bist Du in der Grundversorgung gewesen? Dann reicht auch eine Ankündigung in der Zeitung und im Internet. https://www.verbraucherzentral…s-was-ist-erlaubt-13201#4

  • Es ist bzw. war keine Grundversorgung sondern ein Sondervertrag.


    Es gab sicher keine Mitteilung und das Unternehmen verweist auf meine Nachfrage hin auf seine AGB in den es sinngemäß heißt, dass sie über solche eine solche Preisänderung spätestens mit der Rechnungsstellung informieren und somit ja dann ggf. nachträglich.


    Ich bin der Meinung, dass die Klausel in den AGB unzulässig ist, da sie ja nicht per AGB ein Gesetz aushebeln können. Allerdings freue ich mich über Hinweise, falls ich etwas übersehen haben sollte.


    Außerdem bleibt meine Frage bei 2.: Die erhöhten Umlagen sind in Cent/kWh angegeben und erhöht wurde aber der Grundpreis! Spätestens das leuchtet mir überhaupt nicht ein.

  • Guten Tag,

    nach Ende meines Stromvertrages am 31.05.24 habe ich die Endabrechnung erhalten.
    ......

    Wer ist der Lieferant (vor dem möchten hier viele gewarnt werden) und um welche Summe geht es?

    Ich bin auch der Meinung, dass sich bei der Änderung Umlagen der AP erhöhen müsste und dies vorher angekündigt werden müsste mit der Folge, dass man dann ein Kündigungsrecht hat und u.U. dann auch zu einem (inzwischen) preiswerteren Anbieter wechseln kann, auch wenn das Lieferjahr noch nicht rum ist.

    Ich weiß nicht, ob man übertreibt, wenn man den Verlust durch die verpasste Wechselmöglichkeit dem Lieferanten zusätzlich in Rechnung stellt.
    Dazu müsste man allerdings einen Nachweis darüber haben, welchen Lieferanten man zu welchem Preis zum Zeitpunkt der Erhöhung hätte wählen können.

    Rechne mal vor oder stell die Daten dafür hier ein, dann wird sich einer finden der rechnet! :)

    berghaus 16.06.24

  • Es handelt sich um Elektrizität Berlin (Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH).


    Es waren nur die Monate Januar bis Mai 2024.

    Allerdings habe ich erst jetzt gesehen, dass nicht nur der Grundpreis (von 15,01 auf 17,35 €) sondern auch der Arbeitspreis von 28,82 auf 31,63 Cent/kWh erhöht wurde!

    Für die genannten Monate lag der Verbrauch bei ca. 930 kWh.


    Damit kommen folgende Mehrkosten im Vergleich zu den ursprünglich vereinbarten Preisen zusammen:


    2,34 € * 5 Monate = 11,70 € Grundpreis.

    928 kWh * 2,81 Cent/kWh = 26,08 € Verbrauch.


    IMHO nicht wenig und beim Arbeitspreis fehlt mir aktuell auch komplett der Zusammenhang zu den geringfügig gestiegenen Umlagen.


    Es geht mir auch sehr ums Prinzip, da man sich so etwas nicht bieten lassen darf und sie das ja wahrscheinlich mit allen Kunden gleich handhaben.


    Für die Differenz müsste ich ja wissen welchen günstigeren Anbieter zu welchem Preis ich ab Januar hätte nehmen können...

  • Ich würde der Rechnung erstmal mit Verweis auf den bereits von dir verlinkten und zitierten §41 Abs. 5 Satz 2 und 3 EnWG (der entsprechende Paragraph in den AGB dürfte eigentlich nichtig sein) widersprechen und den Versorger darüber in Kenntnis setzen, dass du eine Abbuchung, die größer ist als die Nachzahlung ohne die Preiserhöhung, nicht akzeptieren und die Lastschrift zurückgeben wirst. Sollte eine Gutschrift dabei rauskommen, setze eine entsprechende Frist für die korrigierte Rechnung und entsprechende Zahlung an dich.

    Im Zweifel auch schon einmal darauf hinweisen, dass du dir weitere Schritte, insbesondere eine Meldung an die Bundesnetzagentur vorbehältst.


    Bist du dir denn absolut sicher, dass nicht doch eine Meldung zu den höheren Preisen im Postfach oder im klassischen Briefkasten gelandet ist? Manche Versorger lassen so ein Schreiben auch gerne wie Werbung erscheinen.

  • Widersprochen habe ich bereits und gerade nochmals bzgl. beidem: Grund- und Arbeitspreis.

    Die buchen nichts ab, da ich aktuell bereits eine minimale Erstattung bekomme.


    Per Post sicher nicht: Da kam zwar eine Erhöhung allerdings im April und zum 01.06. (=Ende des Vertrages). Sonst habe ich keine Post erhalten, da ich auch Werbung widersprochen hatte.


    Klassische E-Mail kam sicher auch keine: Da habe ich noch alle seit Vertragsbeginn.


    Im elektronischen Postfach war auch sicher nichts, da hatte ich im Kontext meiner Kündigung im April nachgeschaut und da waren auch nur ca. 3 Dokumente und nichts außer Vertragsbestätigung etc. Aktuell kann ich mich da nicht mehr anmelden bzw. der Account funktioniert nicht mehr.

    Eine Hinterlegung nur dort wäre übrigens offenbar ggf. auch nicht ausreichend, vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/preiserhoehungen-bei-strom-und-gas-was-ist-erlaubt-13201.



    Ich hatte es im letzten Post schon geschrieben: Extrem krass finde ich u.a. auch, dass die gesetzlichen Umlagen nach meiner Rechnung um 0,29 Cent/kWh gestiegen sind der Preis bei denen aber um 2,81 Cent/kWh. Was genau geht da eigentlich ab?? (gerne Bescheid geben, falls ich etwas übersehe

  • In den AGB der 'Elektrizität Berlin' steht unter 6.5 tatsächlich:

    6.5

    .....................Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.................



    Da auch der Grundpreis erhöht wurde, handelt es sich offensichtlich um eine (gemischte) Preiserhöhung, die nach den AGB hätte vorher angekündigt werden müssen.

    Der Lieferant hat ja schon geantwortet und hätte dabei sicher auf die erfolgte Ankündigung hingewiesen, wenn es sie denn gegeben hätte.

    Ein Schreiben an die Netzagentur und auch an die Verbraucherzentrale hilft weniger Dir, kann aber dazu führen, dass die AGB (zum Wohle von uns allen) geändert werden müssen.

    Ich würde mich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn der Lieferant nicht einlenkt.

    Soweit ich weiß, zahlen die Lieferanten Fall für Fall unabhängig vom Ausgang höhere Gebühren an die Schlichtungsstelle als die Summe, um die es hier geht.

    berghaus 17.06.24

  • Soweit ich weiß, zahlen die Lieferanten Fall für Fall unabhängig vom Ausgang höhere Gebühren an die Schlichtungsstelle als die Summe, um die es hier geht.

    Mich bringt allein schon der Name dieses Unternehmens auf die Palme, bei dem ein Anschein von Unternehmensgeschichte, Größe und Solidität erweckt wird, der völlig ungerechtfertigt ist.


    Dankenswert ist der Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die dort anfallenden Gebühren. Das erzeugt beim Anbieter Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand und trifft den Gegner da wo's wehtut - direkt an der Marge.


    Das mit der immer vom Unternehmen zu zahlenden Gebühr habe ich übrigens über den Ombudsmann der Banken gehört.

  • Dankenswert ist der Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die dort anfallenden Gebühren. Das erzeugt beim Anbieter Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand und trifft den Gegner da wo's wehtut - direkt an der Marge.


    Das mit der immer vom Unternehmen zu zahlenden Gebühr habe ich übrigens über den Ombudsmann der Banken gehört.

    Google findet das hier: Kostenordnung (schlichtungsstelle-energie.de) Ob das noch aktuell ist, weiß nicht. Jedenfalls ist darin vorgesehen, dass die Unternehmen die Kosten der Schlichtung zahlen, je nach Fallkonstellation und Art der Beendigung / Beilegung des Schlichtungsverfahrens fällt pro Schlichtung eine Fallpauschale von 100 EUR bis 450 EUR an, ggf. zzgl. 100 EUR Zuschlag bei besonders aufwändigen Fällen bzw. Möglichkeit der Reduktion bei mehreren gleichgelagerten Fällen.

  • Google findet das hier: Kostenordnung (schlichtungsstelle-energie.de) Ob das noch aktuell ist, weiß nicht. Jedenfalls ist darin vorgesehen, dass die Unternehmen die Kosten der Schlichtung zahlen, je nach Fallkonstellation und Art der Beendigung / Beilegung des Schlichtungsverfahrens fällt pro Schlichtung eine Fallpauschale von 100 EUR bis 450 EUR an, ggf. zzgl. 100 EUR Zuschlag bei besonders aufwändigen Fällen bzw. Möglichkeit der Reduktion bei mehreren gleichgelagerten Fällen.

    Hatte das mal interessehalber auch gegoogelt:

    https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/Verbraucherschutz/Liste_Verbraucherschlichtungsstellen.pdf?__blob=publicationFile&v=15

    Es scheint auf die Schlichtungsstelle anzukommen: z.B. Private Banken keine Kosten für die Bank, Sparkassen und genossenschaftliche Banken müssen eine Fallpauschale zahlen. Wie zuverlässig die Infos sind weiß ich aber auch nicht.

  • Hatte das mal interessehalber auch gegoogelt:

    https://www.bundesjustizamt.de…blob=publicationFile&v=15

    Es scheint auf die Schlichtungsstelle anzukommen: z.B. Private Banken keine Kosten für die Bank, Sparkassen und genossenschaftliche Banken müssen eine Fallpauschale zahlen. Wie zuverlässig die Infos sind weiß ich aber auch nicht.

    Der Link, den ich gepostet hatte, bezieht sich speziell auf die Kostenordnung der Schlichtungsstelle Energie.

  • Der Link, den ich gepostet hatte, bezieht sich speziell auf die Kostenordnung der Schlichtungsstelle Energie.

    Genau, in meinem Link oben (Stand 2024) sind die Kosten bei den Schlichtungsstelle Energie noch gleich wie in deinem Link mit Stand 2017. Mit meinem Post wollte ich eigentlich nur den Beitrag von Pantoffelheld ergänzen: Es scheint bei Banken unterschiedlich geregelt zu sein. Ich fand die Übersicht generell interessant...

  • Vielen Dank Euch allen :!:


    Ich warte mal ab, wie der Anbieter reagiert und mache sonst wie vorgeschlagen weiter.


    Nachdem ich jedes Jahr wechsel (bisher auch den Gasanbieter, jetzt Wärmepumpe), habe ich in den letzten 10-15 Jahren schon ein paar schräge Dinge erlebt, aber im Zweifel funktioniert es dann doch immer die Unternehmen mit ein wenig freundlichem Druck auf den Pfad der Tugend zurück zu bringen. 8)


    Eine Meldung an Bundesnetzagentur/Verbraucherzentrale mache ich aber ggf, auf jeden Fall noch für das allgemeine Verhalten, da hier ja ggf. auch anderen Kunden geschadet wird.