Student mit zwei Nebenjobs (Steuerklasse I + 6), Freibetrag richtig beantragen bei ELStAM (Freibetrag vs Hinzurechnungsbetrag)

  • Liebe Community,


    zu erst einmal ich bin neu hier und hoffe das ich nicht große Fehler bei meinem ersten Beitrag mache.


    Zu mir ich bin Student und nebenbei bei zwei Arbeitgebern dauerhaft beschäftigt.

    Leider gibt es jedes Mal wieder Probleme bei der richtige Abrechnung der Lohnsteuer.


    Bei meinem ersten Dienstverhältnis (A) bin ich in Steuerklasse 1 geführt.

    Bei meinem zweiten Dienstverhältnis (B) bin ich in Steuerklasse 6 geführt.

    Ich übe beide Jobs als Werkstudent aus da ich nicht über 20 Stunden pro Woche insgesamt arbeite.


    Bei A verdiene ich 1200-1500€ brutto.

    Bei B verdiene ich 950€ brutto.


    Mein Problem welches sich stellt ist wie ich am besten einen Freibetrag für mein zweites Dienstverhältnis nach Steuerklasse 6 bei ELSTAM eintragen lasse ? Ich muss mir sonst immer mit der Steuererklärung rückwirkend die zu viel gezahlten Steuern zurückzahlen lassen.


    Leider verstehe ich auch nicht den Unterschied zwischen Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag.


    Über Hilfe und Tipps würde ich mich sehr freuen. Es ist frustrierend das man wenn man für seinen eigenen Unterhalt aufkommen will hier so viele Steine in den Weg gelegt bekommt.

  • Ich bin Student und nebenbei bei zwei Arbeitgebern dauerhaft beschäftigt.

    Leider gibt es jedes Mal wieder Probleme bei der richtigen Abrechnung der Lohnsteuer.

    Das ist nicht weiter schlimm, die Lohnsteuer ist bekanntlich nur eine Vorauszahlung auf die zu zahlende Einkommensteuer.

    So weit, so Standard (von der Abrechnung her). Ja, Du mußt diese 20 Stunden auch arbeiten, andererseits sind 2500 € brutto für (insgesamt) eine halbe Stelle kein schlechtes Salär. Stundenlohn um die 30 €/h. Die meisten Studenten dürften davon nur träumen. Und viele Ausgelernte auch.

    [W]ie [kann] ich am besten einen Freibetrag für mein zweites Dienstverhältnis nach Steuerklasse 6 bei ELSTAM eintragen? Ich muss mir sonst immer mit der Steuererklärung rückwirkend die zu viel gezahlten Steuern zurückzahlen lassen.

    Viele Leute zahlen bewußt unterjährig mehr Steuer, weil ihnen eine möglichst hohe Erstattung wichtig ist. Finanzmathematisch ist das zwar nachteilig, aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich.


    Meiner* Kenntnis geht das, was Du willst, in Deiner Konstellation nicht, es erscheint mir nach einem Blick in die Steuertabelle auch nicht sinnvoll. Wenn Du der Sache nachgehen willst, ruf einfach mal in Deinem Finanzamt an, eine solche Frage muß Dein Finanzbeamter an sich beantworten (auch wenn manche Finanzbeamten sich um die Beantwortung drücken und auf Steuerberater verweisen).


    *Laie, kein Steuerberater.


    Warum geht meines Erachtens der Übertrag nicht? Weil Du in der ersten Beschäftigung schon über dem Grundfreibetrag (etc.) bist.


    Ein Steuerberater schreibt auf seiner Seite:


    Ein Hinzurechnungsbetrag ist nur dann möglich, wenn der Grundfreibetrag durch die Höhe des Arbeitslohns nicht ausgeschöpft wird.


    Wie funktioniert das Verfahren denn? Was steht dahinter?


    Für Dein erstes Dienstverhältnis bekommst Du die Steuerklasse I. Wenn kein weitere Abzugstatbestände dazukommen, paßt bei Steuerklasse I der Lohnsteuerabzug, also die unterjährig laufende Steuerzahlung ganz gut mit der tatsächlichen Steuerzahlung zusammen. Beispielsweise wird hier der steuerfreie Grundbetrag von etwa 11.604 € (ändert sich jedes Jahr) berücksichtigt, der Steuerabzug für die Sozialversicherungsbeträge und ggf. noch einiges andere. Man zieht Dir erst vom überschießenden Einkommen Steuer, ab und dabei erst mit niedrigem Prozentsatz.


    Das ist bei weiteren Dienstverhältnissen anders: Für diese bekommst Du Steuerklasse VI, hier hast Du keinen Grundfreibetrag mehr (der ist ja im ersten Job schon abgefrühstückt), Steuerpflicht cum grano salis ab dem ersten Euro (abzüglich Sozialbeiträge).


    Mit dem Hinzurechnungsbetrag kann man nun steuerlich Beträge zwischen den Dienstverhältnissen verschieben: Angenommen, Du bekommst im ersten Dienstverhältnis nur 6000 Euro und im zweiten 5000 Euro, so wäre das zusammen noch unterhalb des Grundfreibetrags. Solange der zweite Arbeitgeber das aber nicht ahnt, versteuert er das Einkommen des zweiten Dienstverhältnisses nach Tabelle. Dieses Geld fehlt Dir im laufenden Jahr, Du kannst es erst im Folgejahr im Zuge der Steuererklärung zurückverlangen.


    In diesem Fall kannst Du im ersten Dienstverhältnis einen Hinzurechnungsbetrag eintragen lassen und erhältst dafür korrespondierend einen Freibetrag für das zweite Dienstverhältnis in gleicher Höhe.


    Im ersten Dienstverhältnis wird dieser Hinzurechnungsbeitrag zu Deinem Lohn dazugerechnet; Du bleibst damit aber immer noch unter dem Grundfreibetrag, also keine Steuer. Im zweiten Dienstverhältnis wird der gleiche Betrag als Freibetrag von Deinem Lohn abgezogen, Du zahlst somit im zweiten Dienstverhältnis weniger Steuer.


    Ich möchte anregen, daß Du Dir mal die Lohnsteuertabellen ziehst und Dir das selber ausrechnest. Wenn ich das mit Deinen Zahlen richtig gepeilt habe, hast Du eher mit der Steuererklärung nachzuzahlen, als daß Du was zurückbekommst.

    Leider verstehe ich auch nicht den Unterschied zwischen Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag.

    Die Bedeutung dieser beiden Begriffe in diesem Zusammenhang sollte aus obiger Beschreibung klar geworden sein.

    Es ist frustrierend, dass man, wenn man für seinen eigenen Unterhalt aufkommen will, hier so viele Steine in den Weg gelegt bekommt.

    Du darfst Dir auf diesem recht hohen Niveau meines aufrichtigen Bedauerns gewiß sein.