Moin Leute, ich habe drei kurze Fragen:
Muss man, wenn man verheiratet ist einen gemeinsame Freistellungsauftrag stellen, oder kann man auch einen getrennten stellen wenn man weiß das die Zinsen unter 1000€ bleiben?
Und wenn ich bei Bank A einen gemeinsame Freistellungsauftrag gestellt habe , kann ich gleichzeitig bei Bank B einen einzelnen stellen?
Ist man den generell verpflichtet einen zu stellen, wenn man zb für das laufende Jahr seine 1000€/2000€ schon ausgeschöpft hat?