Freistellungsauftrag

  • Moin Leute, ich habe drei kurze Fragen:


    Muss man, wenn man verheiratet ist einen gemeinsame Freistellungsauftrag stellen, oder kann man auch einen getrennten stellen wenn man weiß das die Zinsen unter 1000€ bleiben?


    Und wenn ich bei Bank A einen gemeinsame Freistellungsauftrag gestellt habe , kann ich gleichzeitig bei Bank B einen einzelnen stellen?


    Ist man den generell verpflichtet einen zu stellen, wenn man zb für das laufende Jahr seine 1000€/2000€ schon ausgeschöpft hat?

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo und herzlich WIllkommen! :)


    Soweit ich weiß ist es so, dass wenn ihr verheiratet und gemeinsam veranlagt seid, 2.000 Euro für beide zusammen gelten. Wenn ihr nicht zusammen veranlagt seid pro Person 1.000. Es ist soweit ich weiß nicht möglich einzelne und getrennte FSA gleichzeitig zu stellen. Viel wichtiger ist aber, dass ihr eben insgesamt nicht über die 2.000 kommt. Verpflichtet bist du nie dazu einen FSA zu stellen. Dann zahlst du eben erstmal die volle Steuer und über die Steuererklärung kannst du sie dir wieder zurückholen.

  • Bei einer gemeinsamen Veranlagung spielt es keine Rolle welche Freistellungsaufträge gestellt werden, bis 2000€ ist alles inbegriffen egal auf wem die Anlage läuft. Bei getrennter Veranlagung je 1000€, allerdings wenn es bei einem von beiden darüber hinaus geht und beim anderen was fehlt, kann das nicht verrechnet werden.

  • Bei uns war es so, dass wir nach der ersten Steuererklärung mit Zusammenveranlagung von den Banken angeschrieben wurden, mit dem Hinweis dass die Einzelfreistellungsauftäge gelöscht wurden.


    Wir konnten dann gemeinsame Freistellungsauftäge neu erteilen, was wir natürlich gemacht hatten.


    Eine Hochzeit hat also keinen Einfluss, erst wenn man bei der Steuererklärung statt Einzel- die Zusammenveranlagung wählt.

  • Das ist mir neu. Wo soll das herkommen?


    M.E. geht das alles, solange man keine Steuerhinterziehung begeht (also mehr Freibetrag verteilt, als vorhanden).

    Sorry war etwas unklar ausgedrückt. Ich meinte, dass man zum einen nicht bei einer Bank einen FSA für gemeinsam und einzeln stellen kann (soweit ich weiß) und meinte darüber hinaus, dass man eben nicht 2000€ bei der einen und dann nochmal 1000 bei einer anderen stellen kann. Den Grund dafür hast du ja genannt.

  • Ich habe schon 2 Duzend Steuererklärungen mit Zusammenveranlagung gemacht und stelle immer wieder mal sowohl Einzelaufträge, als auch gemeinsame Aufträge.


    Mir wäre es absolut neu, dass ein Finanzamt Steuererklärungen an Banken kommuniziert!!

  • Ich meinte, dass man zum einen nicht bei einer Bank einen FSA für gemeinsam und einzeln stellen kann (soweit ich weiß)

    Das stimmt. Sobald Du einen FSA bei Bank A stellst, in dem Deine Steuer-ID vorkommt, sind alle vorherigen FSA bei der Bank A aufgehoben.



    Aber Bank A gemeinsam, Bank B Einzel-FSA, je 1000€, geht.

    dass man eben nicht 2000€ bei der einen und dann nochmal 1000 bei einer anderen stellen kann.

    Korrekt. Die Summe darf beim Ehepaar die 2000€ nicht überschreiten.

  • Ich habe schon 2 Duzend Steuererklärungen mit Zusammenveranlagung gemacht und stelle immer wieder mal sowohl Einzelaufträge, als auch gemeinsame Aufträge.


    Mir wäre es absolut neu, dass ein Finanzamt Steuererklärungen an Banken kommuniziert!!

    Genau so läuft es bei uns auch, bisher ohne jegliche Probleme.

  • Bei der Sparkasse Bremen ist kein Einzelauftrag möglich. Begründung: Ein Ehepaar ist gemeinsam steuerpflichtig. Ich musste mein Vater zur Bank schicken um einen neuen Freistellungauftrag zu stellen und dort wurde ihm gesagt, dass seine Frau auch unterschreiben muss.

  • Bei der Sparkasse Bremen ist kein Einzelauftrag möglich. Begründung: Ein Ehepaar ist gemeinsam steuerpflichtig. Ich musste mein Vater zur Bank schicken um einen neuen Freistellungauftrag zu stellen und dort wurde ihm gesagt, dass seine Frau auch unterschreiben muss.

    Dann sind das wohl Gemeinschaftskonten?

  • Ich meinte, dass man zum einen nicht bei einer Bank einen FSA für gemeinsam und einzeln stellen kann (soweit ich weiß)


    Das stimmt. Sobald Du einen FSA bei Bank A stellst, in dem Deine Steuer-ID vorkommt, sind alle vorherigen FSA bei der Bank A aufgehoben.

    Interessanterweise erhalten wir von der Sparkasse immer drei Steuerbescheide: einen gemeinsamen, einen für meine Frau, und einen für mich. Ob das mit der Historie der Freistellungsaufträge zu tun hat? Kommen auch immer in getrennten Briefen mit 3x Porto, da wundert es nicht dass sie Gebühren etwas höher sind ;)

  • johu :

    Ich denke eher, das ihr unterschiedliche Kontoinhaber habt. Das Depot ist gemeinsam (geht in den gemeinsamen Steuerbescheid, egal welcher FSA), das Tagesgeldkonto läuft auf Deinen Namen (Steuerbescheid an Dich, egal welcher FSA) etc.

  • Es handelt sich um ein Einzelkonto, ein Depot gibt es nicht. Meine Mutter ist Kundin bei einer anderen Bank.

    Es ist erstaunlich, was sich manche Kunden von ihrem Geldinstitut bieten lassen. Ich wäre von dieser Sparkasse längst schon weg.


    Aber wenn Dein Vater dort bleiben möchte, wird er sich darauf wohl einlassen müssen.


    Alternative: Pimpelei mit Freistellungsaufträgen kippen, bei der nächsten Steuererklärung die Kapitalerträge deklarieren, überzahlte Abgeltungsteuer erstatten lassen.

  • Interessanterweise erhalten wir von der Sparkasse immer drei Steuerbescheide: einen gemeinsamen, einen für meine Frau, und einen für mich. Ob das mit der Historie der Freistellungsaufträge zu tun hat? Kommen auch immer in getrennten Briefen mit 3x Porto, da wundert es nicht, dass sie Gebühren etwas höher sind ;)

    Sicherlich nicht.

    Steuerbescheide gibts nur vom Finanzamt. Villeicht meinst Du Steuerbescheinigungen.

  • Das ist m.E. nicht merkwürdig, sondern falsch [nämlich daß Freistellungsaufträge für Ehepaare stets von beiden Partnern zu unterschreiben sind]. Kommt vor, für manch einen frischen Schalterangestellten sind diese Themen halt zu komplex.

    Na ja, was hanseatin im Parallelthread über die Stadtsparkasse Bremen schreibt, zeugt auch nicht gerade von Kompetenz.