Hallo,
vielleicht kann man hier weiterhelfen. Ich möchte in der Wohlverhaltensphase ein Taschengeldkonto haben, um den Umgang mit Geld und Konto zu lernen.
Ich habe einen gesetzlichen Betreuer mit Einwilligungsvorbehalt. Mein Betreuer ist der Meinung, dass es in der gesamten Insolvenz nicht ginge. Aber wie ist es wirklich?
Freue mich auf Antworten.