Riester - should I stay or should I pausieren?

  • Hallo,


    Folgende Situation:

    Mein Riestervertrag bei der DWS Top Balance läuft seit 2019

    Bisher eingezahlte Beiträge von mir 1200 Euro

    + Zulagen 3750


    Bei Abschluss war ich mit dem zweiten Kind in Elternzeit, so dass sich der Vertrag durch Zulagen gelohnt hat. Jetzt hat sich meine berufliche Situation so verändert, dass ich deutlich mehr verdiene und eine Einzahlung sich nicht mehr lohnen würde.


    Renteneintritt mit 67 wäre in 31 Jahren. Die Kosten ab jetzt bis dahin belaufen sich auf ca 1200 Euro.


    Der Fond XL Duration hat in den letzten 5 Jahren (solange läuft mein Riester Vertrag ) - 56 % Wertentwicklung. Deshalb wäre meine Frage,

    Was würdet ihr machen ?

    1. Vertrag 31 Jahre ruhen lassen (verursacht ca 1200 Euro kosten). Das wären genau meine bisher eingezahlten Beiträge. Dann hätte ich die Zulagen von 3750 Euro als Rente,die dann ja noch versteuert werden müssen und die Inflation dann ja noch dazukommt

    2. Oder Vertrag kündigen ? Habe ich es richtig verstanden, dass ich meine komplett eingezahlten Beiträge (1200) zurückerstattet bekommen, unabhängig von der Wertentwicklung(-56%) und den VerwaltungsKosten des Vertrages?


    Vielleicht könnte ihr mir ein paar Anregungen geben, wie ihr euch entscheiden würdet und welche Punkte ich evtl noch nicht mit bedacht habe.


    Liebe Grüße

    steffi

  • Es ist nach meinem Verständnis genau umgekehrt.

    Wenn du förderschädlich kündigst, erhältst du den aktuellen Wert der Anlage abzüglich steuerlicher Vergünstigungen, abzüglich Zulagen und natürlich abzüglich der bereits angefallenen Kosten.


    Lässt du den Vertrag ruhen, dann muss dir der Vertragspartner eine Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem inklusive aller Zulagen und aller Kosten auszahlen.

    Bei der geringen Gesamtsumme wird er dir statt einer lebenslangen Rente voraussichtlich eine einmalige Zahlung zukommen lassen.

    Ich würde an deiner Stelle einfach das machen, womit ich mich wohler fühle.


    Selbst habe ich einen Fairriester, der seit Corona dick im Minus ist und den ich noch so weit minimal weiter bespare, damit es gerade nicht zu einer Einmalzahlung kommt, die ich dann auch noch voll versteuern müsste.
    Im Nachhinein betrachtet hätte ich den Verlust aber besser akzeptiert, förderschädlich gekündigt und das übrig gebliebene Geld investiert. Einfach, weil mir schon die Existenz dieses dämlichen Fairriesters auf den Sack geht und mich an meine frühere Blödheit erinnert.


    Your mileage may vary.

  • Hallo.


    Der Anbieter muss beim Durchhalten (auch bei Ruhendstellen) des Vertrages die Beiträge und die Zulagen garantieren, auf den Kosten bleibt er sitzen. Die Auszahlung muss versteuert werden und dann muss man schauen, was das künftig noch an Kaufkraft liefert. Am Ende wird etwas an Rendite dabei herauskommen, aber ein Gamechanger ist das nicht.

  • ichbinich

    ist doch ganz einfach. Wenn der Stand duch die Entwicklung so niedrig ist,

    56% von 1200 + 3750 = 2772€ (schreibst Du, oder wie hoch ist der aktuelle Stand?)

    Vom aktuellen Stand die Zulagen abgezogen: Du kündigst und bekommst garnichts.


    Wenn du den Riester nicht mehr weiter besparst, dann bekommst Du zum Ende (wenn sich der Fond nicht mehr erholt) die Einzahlungen und Zulagen ausbezahlt. wohl voll versteuert, aber es gibt noch was.

    Sollte sich der Fond erholen, dann gibt es mehr raus, evtl sogar eine kleine Rente,... :) aber wie Referat Janders schreibt: viel wird es nicht sein.

  • Hallo ichbinich, die bisherige sehr hohe Förderquote lässt einen Ausstieg per Kündigung unattraktiv erscheinen, weil die schöne Förderung dann futsch ist.


    Allerdings sind 31 Jahre eine lange Zeit. Wenn sich durch weiter schlechte Performance über lange Jahre die Auszahlung in Richtung Beitragsgarantie bewegt, dann wird die Inflation nicht abgedeckt. Mit einem langjährigen Durchschnitt von 2,5 % gerechnet würden von den 4950 € nur noch eine Kaufkraft von 2300 € übrig bleiben.


    Die Riester-Beitragsgarantie ist a) eine Mogelpackung aber b) versaut dennoch die Rendite, weil gerade in der ersten Vertragshälfte extrem konservativ angelegt werden muss.


    Eventuell kannst Du aber innerhalb des Vertrages noch tunen. Neben der TopRente Balance gibt es auch noch eine Dynamic. Die Seite https://www.avl-investmentfond…-toprente-balance-dynamik lässt vermuten, dass man nach Abschluss noh wechseln kann. Außerdem sieht es so aus, als ob man durch den Wechsel zu AVL als Vermittler einen Teil der Kosten sparen könnte. (Das ist ein bekannter Anbieter. Ich habe selbst noch keine Erfahrungen.)#


    Es besteht immer noch die Hoffnung, dass sich in absehbarer Zeit die Riester-Rahmenbedingungen so ändern, dass es attraktive Angebote gibt, zu denen man denn wechseln könnte.

  • Heute war in Finanztipp erneut ein Beitrag zur Totgeburt Riester. Welche weiteren Kreise der Riester-Irrsinn noch zieht, musste meine Tochter schon vor sechs Jahren erleben. Sie arbeitet nach ihrem Jura-Studium abhängig beschäftigt als Syndikusrechtsanwältin (Einkommen unter Renten-Beitragsbemessungsgrenze). In Hessen hat sie keine Wahl: Sie ist verpflichtet, Rentenbeiträge in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte einzuzahlen. Sie zahlt auf den Cent genau den gleichen Beitrag wie für die gesetzliche Rentenversicherung und wird nach Lage der Dinge auch etwa die gleiche Rente erhalten.


    Da meine Tochter nicht in die gesetzliche RV einzahlt, hat sie keinen Anspruch auf staatliche Riester-Förderung, das erfuhr sie frühzeitig. Der Hammer kam später: Da sie nicht in die GRV einzahlt, konnte sie Riesterbeiträge auch nicht als Vorsorgeaufwendungen geltend machen; ihre Steuererklärung wurde neu berechnet und sie musste Steuern nachzahlen.


    Meine Tochter lässt den Vertrag jetzt natürlich ruhen. Sie hat mittlerweile ca. 4.500 Euro aus versteuertem Einkommen eingezahlt. Über diesen Betrag kann sie bei Eintritt in die Rente verfügen und muss ihn dann nach meinem Verständnis nochmals versteuern. Würde sie den Vertrag auflösen, könnte sie mit einer Rückzahlung in Höhe von ca. 3.000 Euro rechnen.


    Naja, Hauptsache, Versicherer und Fondsgesellschaften haben ihren Schnitt gemacht.

  • Sie könnte einen Riester-fähigen Mann (oder Frau) heiraten, dann ist sie mittelbar begünstigt. Wirkt aber erst ab 2024 und nicht in die Vergangenheit zurück.


    Für nicht geförderte Einzahlungen muss bei der Entnahme keine Einkommen-Steuer auf die kompletten Auszahlungen gezahlt werden (wäre ja auch total unfair...), sondern nur Kapitalertragssteuer auf den anteiligen Gewinn. Dazu soll angeblich der Vertrag intern in einen geförderten und einen ungeförderten Teil geteilt werden. Ich habe es in der Praxis aber noch nie zu sehen bekommen (wenn man das als Kunde überhaupt sieht). Ob sich in 30 Jahren zum Rentenbeginn der Tochter noch jemand an diese Details erinnert?

  • Naja, das hätte man auch deutlich einfacher lösen können. Die Eltern können die erwachsene Tochter, die nicht dem elterlichen Haushalt angehört, für einen Tag im Jahr per Haushaltsscheckverfahren anstellen, damit wäre Rentenversicherungspflicht und folglich auchvunmittelbare Zulagenberechtigung gegeben.

    Wenn die Tochter tatsächlich eine Arbeitsleistung erbringt, dann ist da auch nichts Schmuhaftes dabei.

  • Der Hammer kam später: Da sie nicht in die GRV einzahlt, konnte sie Riesterbeiträge auch nicht als Vorsorgeaufwendungen geltend machen; ihre Steuererklärung wurde neu berechnet und sie musste Steuern nachzahlen.


    Das ist interessant! Im Steuerbescheid zur ESt 2023 finden wir (gemeinsam veranlagtes Ehepaar) die Erläuterung, das FA könne prüfen, ob der Abzug der Beiträge zur Riester-Rente günstiger sei als der Anspruch auf die Zulage. Dafür könne die ausgefüllte Anlage AV eingereicht werden.


    Das irritiert uns, denn wir Beide sind nicht Zulage-berechtigt (so auch vom Riester-Anbieter dem FA mitgeteilt), und wir haben keine Anlage AV abgegeben.


    Wieso wird eine Günstigerprüfung angeboten, wenn wir nicht Zulage-berechtigt sind? Gibt es für uns doch die Möglichkeit, die - wenn auch geringen - Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen?


    Momentan zahlen wir nur je ca. 15,00€/Monat ein. Macht es Sinn, daran etwas zu ändern?


    Vielen Dank für Eure Hinweise!

  • Heute war im [Finanztip-Newsletter] ein Beitrag zur Totgeburt Riester.


    Welche weiteren Kreise der Riester-Irrsinn noch zieht, musste meine Tochter schon vor sechs Jahren erleben. Sie arbeitet nach ihrem Jura-Studium abhängig beschäftigt als Syndikusrechtsanwältin. In Hessen hat sie keine Wahl: Sie ist verpflichtet, Rentenbeiträge in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte einzuzahlen.

    Auch in anderen Bundesländern hat sie diesbezüglich keine Wahl.

    Sie zahlt auf den Cent genau den gleichen Beitrag wie für die gesetzliche Rentenversicherung und wird nach Lage der Dinge auch etwa die gleiche Rente erhalten.

    Das ist unsicher und hängt primär von der Anlagepolitik des betreffenden Versorgungswerks ab. Allerdings: Die gesetzliche Rente erhält massive Zuzahlungen aus Steuergeldern, Versorgungswerke aber nicht. Deswegen könnte es durchaus sein, daß die gesetzliche Rente der Versorgungswerksrente in der Zukunft davonläuft.


    Hier im Forum schreibt eine Rechtsanwältin mit, die immer wieder erwähnt, wie froh sie ist, daß sie nicht in die gesetzliche Rente einzahlt, sondern in ihr Versorgungswerk.


    Das ist aber ein anderes Thema.

    Da meine Tochter nicht in die gesetzliche RV einzahlt, hat sie keinen Anspruch auf staatliche Riester-Förderung, das erfuhr sie frühzeitig. Der Hammer kam später: Da sie nicht in die GRV einzahlt, konnte sie Riesterbeiträge auch nicht als Vorsorgeaufwendungen geltend machen; ihre Steuererklärung wurde neu berechnet und sie musste Steuern nachzahlen.

    Beide Dinge hängen miteinander zusammen: Man bekommt entweder Riesterzuschüsse vom Staat oder kann die Beiträge von der Steuer absetzen. Entweder oder.


    Jegliche Staatsbeteiligung setzt allerdings voraus, daß der jeweilige Sparer zum förderberechtigten Personenkreis gehört. Wenn nicht, gibts nichts.


    Das ist aber an sich nicht schlimm, denn die ganze Riesterei ist ja ohnehin ein Schuß in den Ofen.


    Im Fall Deiner Tochter wäre zu klären, ob ein übereifriger Finanzprodukteverkäufer mit im Spiel ist, den man eventuell wegen Falschberatung drankriegen könnte.

    Meine Tochter lässt den Vertrag jetzt natürlich ruhen. Sie hat mittlerweile ca. 4.500 Euro aus versteuertem Einkommen eingezahlt. Über diesen Betrag kann sie bei Eintritt in die Rente verfügen und muss ihn dann nach meinem Verständnis nochmals versteuern.

    Würde sie den Vertrag auflösen, könnte sie mit einer Rückzahlung in Höhe von ca. 3.000 Euro rechnen.

    Es wäre somit eine Option, dem Schrecken ohne Ende ein Ende mit Schrecken vorzuziehen.
    1500 Miese wären noch überschaubares Lehrgeld. Man kann mit ungeschickten Anlagen sehr viel mehr Geld in den Sand setzen.