Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge bei versicherungspflichtigen Rentnern

  • Als pflichtversicherter Rentner in der gesetzl. KV habe ich als Kommanditist eine Ausschütttung eines Windparks erhalten, die steuerlich als Einkunft aus Gewerbebetrieb erfasst wurde. Meine Krankenkasse wertet diese Einnahme gem. § 237 SGB V als beitragspflichtige Einnahme, von der KV und PV Beiträge zu entrichten sind. Nach § 237 SGB V unterliegen der Beitragsbemessung neben der Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung, der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen, sowie das "Arbeitseinkommen". Ist es korrekt, die Gewinnausschüttung, die ich als Kommanditist erhalten habe, auch der Beitragsbemessung in der KV zugrunde zu legen, sie also als "Arbeitseinkommen" zu betrachten?