Depotübertrag von Degiro Niederlande nach Deutschland

  • Liebe Community,


    Ich hatte über viele Jahre bei Degiro (Niederlande) mein Depot wegen den günstigen Gebühren.

    Habe mich dazu entschlossen nach Deutschland zu wechseln als die ganzen günstigen deutschen Broker wie Traderepublik aufkamen, da ich es komisch fand das Geld in NL zu haben.


    Jedoch wurde von Degiro die Kaufkurse nicht übermittelt. Ich hab mich lange mit dem Thema auseinandergesetzt, die sind in der Niederland nicht verpflichtet die Kaufkurse mitzuschicken und wollen das auch nicht (Aufwand). Der Deutsche Broker kann/will das auch nicht nachtragen mit meinen Kaufdokumenten.


    Nun wenn ich verkaufe muss ich meine alten Degirokaufkurse (gesichert) immer selbst nachrechnen zum Versteuern. Das wird ein großer Spaß wenn ich alt bin.


    Habt ihr noch irgendwelche Tipps für mich wie ich die Kaufkurse doch noch bekommen könnte, damit das Verkaufen nachher nicht so ein riesen Aufwand wird?


    Lieber Gruss

    Walter

  • Werde ich meine Einstiegskurse nie wieder sehen und am Ende bei Verkauf auf den Gesamtwert ohne Einstiegskurse versteuert?

    Das ist in der aktuellen Börsensituation vielleicht noch nicht einmal so schlecht.


    PS: Fällt Dir auf, daß

    a) so gut niemand auf Deinen Köder anbeißt und

    b) Du selbst auch nur mit gebremstem Schaum in diesem Thread tätig bist?

  • Es werden 30% pauschal versteuert, wie von Hornie bereits geschrieben. Und wenn die Abweichung zu den realen Gewinnen zu groß ist, kannst bzw. musst du eine Korrektur über die Steuererklärung vornehmen.

    Von "zu groß" steht meines Wissens nichts im Gesetz.


    Wenn es durch die Pauschalversteuerung zu einer falschen Steuerberechnung kommt, ist der Steuerpflichtige zu einer passenden Steuererklärung verpflichtet, anhand derer das Finanzamt dann die korrekte Steuer festsetzen kann. Im Fall des TE ist das nicht schwierig, er hat ja die Kaufnachweise noch, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

  • Von "zu groß" steht meines Wissens nichts im Gesetz.

    Im Gesetz nicht, aber die Finanzverwaltung hat eine Bagatellgrenze von 500 EUR eingeführt.


    Kapitalertragsteuer / 3.2.6 Ersatzbemessungsgrundlage | Finance Office Professional | ...
    Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten…
    www.haufe.de

  • Vielen Dank für Eure Antworten! Ich verstehe jetzt, dass ich dann direkt Pauschalversteuert werde und dann es immer nachfordern kann.


    Es macht mich persönlich aber sehr fertig, dass ich jetzt mein ganzes Leben diese Lasten mittrage und wenn ich alt bin und das Geld brauche mich dann jedes Jahr über Jahre gekaufe Aktien mit Sparplan FIFO mäßig als alter Mann runterrechnen muss, um den richtigen Kaufkurs zu bekommen. Gerade im Alter hat man vielleicht auch nicht die Kraft und es geht dann schon um viel Geld.


    Deshalb meine Ausgangsfrage, ich habe ja ein Summary Dokument von Degiro mit allen Käufen über die Jahre. Gibt es da ne Chance, dass es irgendwie möglich ist das zu verifizieren? Würde gerne nicht mein ganzes Leben das so mitschleppen & dann Probleme am Ende haben. gfusdt5 Achim Weiss  Hornie

  • Ich hatte über viele Jahre bei Degiro (Niederlande) mein Depot wegen den günstigen Gebühren.

    ... soweit - so gut ...

    Jedoch wurde von Degiro die Kaufkurse nicht übermittelt. Ich hab mich lange mit dem Thema auseinandergesetzt, die sind in der Niederland nicht verpflichtet die Kaufkurse mitzuschicken und wollen das auch nicht (Aufwand). Der Deutsche Broker kann/will das auch nicht nachtragen mit meinen Kaufdokumenten.

    ... das muss ein Auslandsbroker auch nicht, denn das deutsche Steuerrecht interessiert ausländische Banken/Broker nicht.


    Nun wenn ich verkaufe muss ich meine alten Degirokaufkurse (gesichert) immer selbst nachrechnen zum Versteuern. Das wird ein großer Spaß wenn ich alt bin.

    Das Verfahren ist eigentlich ganz einfach.


    Sofern die Papiere noch bei einem Auslandbroker liegen:

    Wenn du deine Wertpapiere verkaufst, dann machst du eine Tabelle, schreibst auf der einen Seite deinen Kaufpreis rein, auf der anderen Seite schreibst du deinen Verkauferlös rein und ermittelst so deinen Gewinn bzw. deinen Verlust.


    Diesen Gewinn trägst du in deiner Einkommensteuer in der Anlage KAP (ausländische Erträge) ein.

    Deine Aufstellung zusammen mit den Einkauf- und deinen Verkaufsabrechnungen kannst du dem Finanzamt auf Anfrage zur Verfügung stellen.
    Auf diesen Ertrag ermittelt dein Finanzamt die von dir zu zahlenden Kapitalertragsteuern + Soli + eventueller Kirchensteuer.


    Sofern die Papiere auf einen deutschen Broker übertragen wurden (wie in deinem Fall):

    Du verkaufst deine Wertpapiere, der (deutsche) Broker nimmt eine sogenannte Pauschalversteuerung vor. Er besteuert pauschal 30 Prozent des Verkaufspreises und führt davon die übliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent + Soli + Kirchensteuer ab.

    Bespiel: Verkauferlös € 5.000,00 - davon 30 % = € 1.500,00 Steuergrundlage - davon 25% Kapitalertragsteuer = € 375,00 + Soli + Kirchensteuer

    In deiner Steuererklärung gibst du dann die ermittelten (zu hohen) Kapitalerträge (in diesem Fall € 1.500,00) an, fügst die oben beschriebene Aufstellung und die Kauf- und Verkaufsbelege bei -eventuell noch den Beleg von dem Übertrag von Broker A auf Broker B, sowie die Steuerbescheinigung (in diesem Fall € 375,00 +Soli+Kirchensteuer) bei und dein freundliches Finanzamt wird die Beträge entsprechend korrigieren und zuviel einbehaltene Steuern an dich zurück überweisen.

    Ja, das ist mit etwas Aufwand verbunden - ist aber kein wirkliches Problem.

  • Ja, das ist mit etwas Aufwand verbunden - ist aber kein wirkliches Problem.

    Das ist der wohl korrekte Weg.

    Würde gerne nicht mein ganzes Leben das so mitschleppen & dann Probleme am Ende haben.

    Das verstehe ich.

    Aber der einzige Weg, das Mitschleppen zu vermeiden, ist wohl, jetzt einmalig alles zu verkaufen und alle Gewinne zu realisieren und zu versteuern, wie beschrieben.


    Anschließend kann ein Rückkauf stattfinden und das Buch ist "sauber".

  • Danke für Euch für Eure Antworten. Vielleicht ist es nicht die Antwort die ich gerne hätte, genau wie Hornie sagt, man kann verstehen, dass man Probleme lieber letzt lösen will als sie am Ende in einem körperlich und geistig angespannteren Zustand dann lösen zu müssen.


    Es bleibt dabei. Entweder für das saubere Buch, alles jetzt verkaufen, Steuern bezahlen und neu kaufen.


    Oder die Altlasten mitschleppen, nicht versteuern vom Zinseszins Effekt zu profieren, aber dann auch die große Rechnung am Ende zu haben.


    Danke Euch!

  • Und eine Sache vielleicht für Saidi. Damit andere nicht meinen Fehler machen, sollte man vielleicht sagen, dass Depotwechsel aus NL nach DE eine sehr schlechte Entscheidung sein kann wegen dem Verlust der Einstandskursen.

  • Und eine Sache vielleicht für Saidi. Damit andere nicht meinen Fehler machen, sollte man vielleicht sagen, dass Depotwechsel aus NL nach DE eine sehr schlechte Entscheidung sein kann wegen dem Verlust der Einstandskursen.

    Das gilt für alle Wertpapierüberträge von ausländischen Brokern, egal ob aus den Niederlanden, der Schweiz oder Luxembourg oder von wo auch immer ....