Frage zu Arbeitnehmersparzulage und Einzahlung von Arbeitgeber

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze Frage die mich beschäftigt. Ich bin verheiratet und das gemeinsame zu versteuernde Einkommen liegt unter 80.000 €. Somit habe ich bzw. wir Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Ich habe mir nun ein VWL Depot bei Finvesto angelegt und mein Arbeitgeber wird ab nächsten Monat monatlich 35 € einzahlen, so dass ich die maximale Forderung von 20% auf den Betrag erhalte


    Jetzt ist mir aber noch ein Gedanke gekommen: eigentlich hat ja auch meine Frau einen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage. Wie läuft das in der Praxis ab? Können die zusätzlichen 35 € ebenfalls von meinem Arbeitgeber auch mein Depot eingezahlt werden oder ist es zwingend erforderlich, dass der zweite Betrag auf ein extra Depot meiner Frau läuft? Sie ist nämlich selbstständig und hat dem zu Folge keinen Arbeitgeber.


    Weil ansonsten würde ich natürlich den Betrag von meinem um ganze 70 € reduzieren auf mein Depot einzahlen lassen. Ist das möglich?


    Vielen Dank vorab für eure Antworten 😊

  • Hallo und herzlich Willkommen :)


    Eine 100%ige Antwort auf die Frage kann ich dir leider nicht geben. Was ich weiß ist, dass ein VL-Vertrag (für Aktien/Fondssparpläne) auch für den Ehepartner angelegt werden kann. Siehe:

    Arbeitnehmersparzulage beantragen - Zuschuss vom Staat

    § 3 5. VermBG - Einzelnorm


    Mir ist allerdings kein (empfehlenswerter aktueller) VL-Vertrag bekannt, in den mehr als 40€ eingezahlt werden können.


    Hinzu kommt, dass die Arbeitnehmersparzulage (ANSZ) eigentlich für Arbeitnehmer ist, wie der Name schon sagt, also explizit nicht für Selbstständige. Es muss einen Arbeitgeber geben, der die VL überweist auf den jeweiligen Vertrag. Ob man mit einer gemeinsamen Veranlagung einfach wenn einer nur Arbeitnehmer ist auch die zweite ANSZ "eingestrichen" werden kann, weiß ich nicht. Du könntest mal bei Finvesto fragen und/oder bei eurem Finanzamt. Vielleicht weiß hier ein anderer auch noch mehr.


    Generell gilt: nicht zu lange mit dieser kleinen Förderung aufhalten, lieber den Fokus auf den sonstigen Vermögensaufbau legen. Arbeitgeber-VL sollte man natürlich mitnehmen und wenn man mindestens zwei Jahre sicher Anspruch auf die ANSZ hat, spricht auch nichts dagegen diese mitzunehmen, auch wenn es nur ein sehr kleiner Baustein ist.

  • Vielen Dank für die Tipps. Die Infos auf Finanztip habe ich schon gelesen aber das hilft leider nicht.


    Auch danke an tom70794. Ich habe mir das Dokument etwas angesehen aber konnte keine Antwort auf meine Frage finden.


    Daher habe ich das Finanzamt angeschrieben. Heute kam der Rückruf. Das Finanzamt kann mir da nicht wirklich weiterhelfen, da sie sich auch nicht so wirklich damit auskennen :D tolle Sache. Ich soll mich an den Anbieter wenden. Sie nehmen alles was der Anbieter übermittelt entgegen und akzeptieren diese Angaben dann wohl so. Ich werde daher mal bei Finvesto nachfragen und halte euch auf dem Laufenden.

  • Ich bin verheiratet und das gemeinsame zu versteuernde Einkommen liegt unter 80.000 €. Somit habe ich bzw. wir Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

    ... also eine staatliche Förderung. Wie wohl jeder weiß, setzt beim Durchschnittsbundesbürger jedes klare Denken aus, wenn es eine staatliche Förderung gibt. Er will die staatliche Förderung einsacken, koste es, was es wolle!

    Ich habe mir nun ein VWL Depot bei Finvesto angelegt und mein Arbeitgeber wird ab nächsten Monat monatlich 35 € einzahlen, so dass ich die maximale Forderung von 20% auf den Betrag erhalte.

    Bist Du Dir denn sicher, daß die Anlage, die Du da tätigst, sich rein aus sich heraus rentiert? Was ist denn das für ein Sparvertrag?


    Für 35 € eigenes Spargeld bekommst Du vom Staat 7 € Zuschuß. Der eine hofft, daß er damit ein Vermögen aufbaut, der andere sagt: "Nicht der Rede wert!"

    Eigentlich hat ja auch meine Frau einen Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage.

    Sie hätte sie, wenn sie Arbeitnehmerin wäre. Sie ist aber keine Arbeitnehmerin, sondern Selbständige. Also: Keine Arbeitnehmerinnensparzulage. :(

  • Also ich sehe es nicht als verwerflich an, wenn man sich Förderungen vom Staat holt, egal wie groß diese sind. Es ist zwar richtig, dass es nur 7 € pro Monat bzw. 80 € im Jahr sind. Aber der Vertrag muss ja auch mind. 5-6 Jahre laufen. Und warum sollte ich dann auf ein paar hundert Euro verzichten? Der Aufwand ist gering.


    Es handelt sich um eine Einzahlung auf ein VL-Depot mit Anlage in den MSCI World. Im Bereich VWL gibt es hier die höchste Förderung mit 20%, allerdings maximal nur 80 € pro Jahr. Daher auch die 35 € pro Monat. Steht alles im Artikel von Finanztip drin. Und ja ich denke das rentiert sich schon. Ich lege ohnehin mein Vermögen bereits in ETFs an. Natürlich sind 5-6 Jahre nichts, aber der Rest des Vermögens liegt sehr viel länger.


    Ich habe jetzt noch eine Aussage von Finvesto erhalten:


    Grundsätzlich muss jeder VL-Bezieher ein eigenes, auf seinen Namen lautendes Depot bzw. einen VL-Vertrag haben.

    Es ist also nicht möglich, dass IHR Arbeitgeber zwei VL-Zahlungen auf den bestehenden Vertrag überweist.


    Ihre Frau müsste also in jedem Fall ein eigenes Depot auf ihren Namen eröffnen.

    Sie hat aber keinen Arbeitgeber. Daher müsste das evtl. ein Steuerberater klären, ob sich Ihre Frau selbst VL zahlen kann und ob diese dann auch staatliche bezuschusst würde.


    Hierzu können wir keine Auskünfte geben.


    Also klappt das soweit nicht und ich spare halt allein. Aber falls es jemand wissen will, hier stehts jetzt :)