Zwei Tagesgeldkonten für Eheleute wegen Sparerpauschbetrag?

  • Hallo zusammen,


    meine Eltern (59 und 61 Jahre alt) verfügen jeweils über ein eigenes Girokonto und mein Vater über ein Depot bei der ING.


    Im ING Depot liegen zwar ein paar Aktien und ETFs, aber nur um erste Erfahrungen an der Börse zu sammeln.


    Wenn sich die beiden jetzt einen konkreten Finanzplan aufstellen möchten, wie genau funktioniert das mit dem Sparerpauschbetrag? Kann sich einer beiden ein Tagesgeldkonto anlegen und dann einfach "2000€" als Sparerpauschbetrag hinterlegen? Oder werden zwei Tagesgeldkonten benötigt, in denen jeder seine eigenen "1000€" hinterlegt?


    Bin dankbar für Tipps!

  • wie genau funktioniert das mit dem Sparerpauschbetrag? Kann sich einer beiden ein Tagesgeldkonto anlegen und dann einfach "2000€" als Sparerpauschbetrag hinterlegen? Oder werden zwei Tagesgeldkonten benötigt, in denen jeder seine eigenen "1000€" hinterlegt?

    Solange sie verheiratet und zusammen steuerlich veranlagt sind, klappt das mit einem Konto.

  • Bei jeder Einrichtung eines Freistellungsauftrags wird man gefragt, ob es sich um eine Einzelveranlagung oder eine gemeinsame Veranlagung handelt. In letzterem Fall gibt man dann i.d.R. noch die Steuer-ID des Ehepartners an. Und dann kann man von 0-2000€ eintragen was man möchte. Also ja, bei einer einzigen Bank bei einem Kunden. Bei mehreren Banken natürlich auch, dann muss man aber aufteilen.


    Aber aufpassen: Tagesgeldkonten sind manchmal gar nicht als Gemeinschaftskonten möglich. Wie das bei der ING ist weiß ich nicht. Bei der DKB gibt es meines Wissens nach keine gemeinschaftlichen Tagesgeldkonten. Der Freistellungsauftrag gilt dann aber trotzdem für beide für die jeweilige Bank, auch wenn beide eigene Tagesgeldkonten haben.