Forward Darlehn Bankseitig nicht ausgezahlt trotzdem Nichtabnahmeentschädigung?

  • Hallo
    wir haben 2013 ein Forward Darlehn bei der DSL Bank abgeschlossen.


    Nun wurde eine neue Selbstauskunft abgegeben. Und die Bank hat die Auszahlung jetzt abgelehnt.
    Unsere Hausbank und der Vermittler verstehen dass nicht, weil SCHUFA und co tadellos sind.
    Wir haben noch nie irgendwelche Raten nicht gezahlt, oder sind im Rückstand unser Score Wert bei der Sparkasse war immer top.
    Die Hausbank wird uns ohne Probleme weiter das Geld leihen.


    Nun das eigentliche Problem:


    Die DSL Bank verlangt jetzt, obwohl sie kündigt, eine Nichtabnahmeentschädigung von uns.


    Wer kennt sowas? Ich finde es absurd. Wir hätten es ja abgenommen aber die zahlen nicht, obwohl sich zu 2013 nicht großartig was geändert hat.

  • a) Schwer zu sagen, ob die DSL das darf. Kannst du den Vertrag mal einscannen und hochladen?
    b) Da es sich in beiden Fällen um Selbstauskünfte handelt, solltest du die Eingaben der beiden Selbstauskünfte vergleichen. Wenn dir deine Selbstauskünfte nicht mehr vorliegen, solltest du deinen Berater bei der DSL anschreiben udn diese einfordern.
    c) Seit dem 1. April 2010 sind Unternehmen, die Scoring verwenden, nach § 34 Abs. 2 BDSG verpflichtet, dem Betroffenen Auskunft über die in den letzten 6 Monaten ermittelten Wahrscheinlichkeitswerte, die zur Berechnung verwendeten Datenarten sowie das Zustandekommen und die Bedeutung der Wahrscheinlichkeitswerte einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form zu geben. Hier solltest du mal bei deinem Berater bei der DSL anschreiben und die Eingaben und Scoringergebnis bei Vertragsabschluß und die Eingaben und Scoringergebnisse der letzten 6 Monate verlangen.


    d) Hast du noch ein Dispo-Konto bei der Postbank, das in den letzten Monaten kurzfristig im Minus war? Diese Informationen über weitere Kredite/Produkte werden im Rating der Postbank berücksichtigt...

  • Die Nichtabnahmeentschädigung ist rechtlich ein Ersatzanspruch des Kreditinstituts für eine Pflichtverletzung des Darlehensnehmers (=die Nichtabnahme des Darlehensbetrags). Wenn das Kreditinstitut von sich aus kündigt, ist die Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung grundsätzlich selbst dann rechtlich kaum haltbar, wenn die Kündigung berechtigt erfolgt (Grenzfälle mal außen vor; bei einer Kündigung aufgrund der verweigerten Abnahme kann es eventuell anders aussehen), da die Kündigung durch die Bank nicht aus deiner Risikosphäre stammt.


    Sofern du kein Interesse an der Abnahme des Darlehens haben solltest, würde ich die Bank ggf. nochmal anschreiben, darauf hinweisen, dass die Nichtabnahme alleine auf der Kündigung durch die Bank beruht und ihnen eine Frist (4 Wochen, falls es zeitlich bei dir passt, sonst 2 Wochen) setzen, innerhalb derer sie erklären sollen, ob sie an der Nichtabnahmeentschädigung festhalten.


    Solltest du weiterhin Interesse an dem Darlehen haben, würde ich sofort einen Anwalt kontaktieren. Wenn du das Forwarddarlehen 2013 abgeschlossen hast, hast du einen Vertrag mit der DSL-Bank, den diese nicht einfach ohne weiteres kündigen kann. Zumindest müsste es irgendeinen Kündigungsgrund geben. Gegebenenfalls bestehen hier sogar Ansprüche gegen die Bank, wenn der neue Zinssatz höher sein sollte, als der mit der DSL-Bank vereinbarte oder wenn durch einen aufgrund einer unberechtigten Kündigung und hartnäckigen Verweigerungshaltung der DSL-Bank erzwungenen neuen Darlehensvertrag sonstige Zusatzkosten auf dich zukommen.

  • hallo. ich habe aktuell das gleiche problem mit der bank. mir wurde aus wichtigem grunde gekündigt, das darlehen wurde vor ca. 2.5 monate abgeschlossen. es wurde die erste auszahlungsanweisung gefordert, anstatt geld gab es die kündigung! bei mir hat sich wirtschaftlich nix geändert alles noch bei altem,sowie schufa und co. bin total sprachlos. die bank fordert nichtabnahmeentschädigung!? obwohl ich das darlehen nie abgelehnt habe. was hat sich bei ihnen getan? wäre dankbar um eine antwort. gruss

  • Hallo mrki,



    ich kann Sie gut verstehen, dass Sie überrascht sind, wenn eine Bank nach einem Vertragsabschluss vor 2,5 Monaten nun kündigt.



    Empfehlen möchte ich Ihnen, das persönliche Gespräch mit Ihrer Bank zu suchen, um die Hintergründe zu erfragen und gegebenenfalls klären zu können.



    Ist dies nicht möglich, steht Ihnen der Weg zum Ombudsmann offen. Hier gibt es unterschiedliche Schlichtungsstellen für Sparkassen, Genossenschaftsbank und private Banken. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Ihnen steht somit auch nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens der gerichtliche Weg offen.



    Kontaktdetails zu diesen Schlichtungsstellen finden Sie unter:


    http://verbraucher.bankenverba…stelle/beschwerdestellen/



    Oder Sie lassen sich direkt von einem Fachanwalt beraten.



    Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe



    mit besten Grüßen



    Kathleen Gamper

    Sachverständigenbüro
    Kathleen Gamper
    Wilhelmstraße 5
    36037 Fulda


    Von der Industrie- und Handelskammer Fulda öffentlichbestellte und vereidigte Sachverständige für Private Baufinanzierung. Öffentlichbestellte und vereidigte Sachverständige sind nach Maßgabe von § 36 GewO tätig.Ich unterliege den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der IHK Fulda. Diesekann unter www.ihk-fulda.de eingesehen werden. Bestellungskörperschaft:Industrie- und Handelskammer Fulda.

  • hallo frau gamper,
    danke für ihre hilfe und ratschläge.
    die bank ist überhaupt nicht gesprächsbereit und auch den grund nennt die bank nicht!
    ombudsmann habe ich auch kontaktiert, dort wurde mir gesagt, das sie natürlich helfen können aber die bearbeitungszeiten sind sehr lang. habe jett die ganze angelegenheit einem fachanwalt übergeben.
    viele grüße

  • Hallo
    bei uns fing die Bank dann mit einem mal an, dass sie einen dritten bürgen wollen.
    Da wir denen nicht bringen konnten ( davon war vor Jahren auch nie eine rede).
    forderten Sie die Entschädigung, der Witz ist, dass ursprünglich 40t gefordert wurden, dann waren es 30t und auf einmal wollte man uns mit 20t entgegen kommen-
    Wir haben uns einen Anwalt in Oldenburg genommen, der auf Bank u Kapitalrecht spez. ist
    Dieser sagte was wir wie schreiben sollen und dann abwarten.
    Die Bank lässt nicht locker und hat aktuell grade Kontoführungsgebühren eingezogen ( was für ein Witz)
    Die Härte ist aber, dass die DSL Bank auch unsere Originale nicht heraus gibt,


    Ich kann nur raten zum Anwalt zu gehen, es geht um viel und ganz ehrlich wir sind bei der Sparkasse geblieben, die haben in Ihrer langjährigen Praxis sowas noch nicht erlebt. Zumal wir noch nie irgendwo in Zahlungsverzug gekommen sind und die SCHUFA einwandfrei ist.


    Warum die Bank kündigt ist mir ganz ehrlich bis heute unklar und das wird sie auch nie verraten, die berufen sich auf Randziffern in den Bedingungen, die gar nicht zutreffend sind.


    So kann man das natürlich auch machen Forwarddarlehn abschließen und dann später ohne Angabe von konstruktiven Gründen widerrufen und dann auch noch Schadensersatz haben wollen, obwohl die ja das Geld nicht auszahlen wollen.


    Unsere Immobilie bewohnen und zahlen wir seit 10 Jahren ab, sie ist also schon lange im Bestand und durch div. Sanierungen im Wert noch richtig gestiegen da verstehe einer die Welt, aber interessant das man auch von dir zu hören ich dachte schon sowas kommt nie vor, sondern nur bei uns.


    Aktuell warten wir so gesehen grade auf die erste Mahnung, da der Brief, den wir auf anraten unseren Anwaltes unter Benennung seines Namens nur mit dem Kommentar ... wir bleiben dabei.... Randziffer so und so , wir verlängern die Frist ( bis ende September glaube ich wars) kommentiert bekommen haben.


    Das ganze wäre echt zum schreien wenns nicht um viel Geld gehen würde, und hätte ich diese Bank vorher gegoogelt. dann hätte ich da nie meine Unterschrift drunter gesetzt, für uns ist klar nie wieder online, nie wieder Forward!