Liebes Forum,
eine Angestellte hat heute die schriftliche, fristgemäße Kündigung zum 30. September 2024 beim Arbeitgeber abgegeben.
Der erkennt die auch an. Im Arbeitsvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart.
Der Urlaubsanspruch beträgt für das Jahr 20 Tage. Die Arbeitnehmerin ist bei der Berechnung des Resturlaub davon ausgegangen ( recherchiert) , das ihr noch sieben Tage zustehen. 13 sind bisher genommen. Der Arbeitgeber rechnet nun anteilig bis 30. September 2024 15 Tage Anspruch, bleiben 2 Tage.
Was ist denn nun richtig ?
Danke und Grüße
ikopi