Schönen guten Tag,
da mir leider erst jetzt aufgefallen ist, dass ich für das Jahr 2021 mir noch Steuern zurückholen kann, möchte ich das nun nachholen. Allerdings bin ich mir aufgrund meiner Situation unsicher wie sinnvoll das ist. Und zwar war ich von 2020 bis 2023 im Studium eingeschrieben. Im Jahr 2021 habe ich für eine kurze Zeit zwei Beschäftigungen gleichzeitig gehabt und war dementsprechend in Steuerklasse 6 für einen Job. Nun würde ich dafür noch ca 100€ wiederbekommen.
Nun ist es ja so, dass ich, trotz meines Studentenstatus, durch die Steuerklasse 6 eigentlich eine Steuererklärung hätte abgeben müssen. Kann ich diese jetzt trotzdem noch nachträglich einreichen und müsste ich mit Konsequenzen rechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe!