Student nachträgliche Steuererklärung

  • Schönen guten Tag,


    da mir leider erst jetzt aufgefallen ist, dass ich für das Jahr 2021 mir noch Steuern zurückholen kann, möchte ich das nun nachholen. Allerdings bin ich mir aufgrund meiner Situation unsicher wie sinnvoll das ist. Und zwar war ich von 2020 bis 2023 im Studium eingeschrieben. Im Jahr 2021 habe ich für eine kurze Zeit zwei Beschäftigungen gleichzeitig gehabt und war dementsprechend in Steuerklasse 6 für einen Job. Nun würde ich dafür noch ca 100€ wiederbekommen.


    Nun ist es ja so, dass ich, trotz meines Studentenstatus, durch die Steuerklasse 6 eigentlich eine Steuererklärung hätte abgeben müssen. Kann ich diese jetzt trotzdem noch nachträglich einreichen und müsste ich mit Konsequenzen rechnen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Ja, Du kannst sie nachträglich einreichen. In Elster geht das zurück bis ins Jahr 2017.


    Bei zu später Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von monatlich 0,25 % der zu zahlenden Steuer (also bei Dir 0), jedoch mindestens 25 Euro. Wie das in so einem Fall aktuell durchgezogen wird, weiß ich nicht. Minus Deiner Erstattung wären es schlimmstenfalls 500 € zu zahlendes Lehrgeld und eine Investition in Deinen Seelenfrieden. Wenn Du nichts tust, wird es monatlich potentiell 25 € mehr und Du machst Dir regelmäßig doofe Gedanken, ob und wann doch noch etwas passiert.


    An Deiner Stelle würde ich jetzt abgeben, um die Sache vom Tisch zu bekommen.

  • Bei zu später Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von monatlich 0,25 % der zu zahlenden Steuer (also bei Dir 0), jedoch mindestens 25 Euro.

    Ich habe gelernt, dass man in diesem Punkt auch mit dem FA reden kann. Hatte auch mal einen großen Verspätungszuschlag erhalten, aber einen 4stelligen Betrag zurück bekommen.

    Mein Argument: Ich hätte dem Staat ja ein kostenloses Darlehen gegeben und im Endeffekt keine Mehrkosten erzeugt, wurde akzeptiert und der Verspätungszuschlag gestrichen.

  • Das FA lässt die Bluthunde erst ab 500€ von der Kette.

    Nach 10 Jahren kannst du aber sowieso wieder angstfrei draußen rumlaufen.

    Brauchst du die 100€ wirklich zum Überleben?

  • Bei zu später Abgabe droht ein Verspätungszuschlag

    Ich habe gelernt, dass man in diesem Punkt auch mit dem FA reden kann. Hatte auch mal einen großen Verspätungszuschlag erhalten, aber einen 4stelligen Betrag zurückbekommen.


    Mein Argument: Ich hätte dem Staat ja ein kostenloses Darlehen gegeben und im Endeffekt keine Mehrkosten erzeugt, wurde akzeptiert und der Verspätungszuschlag gestrichen.

    Dieses Argument bringt jeder.


    Einem Bekannten von mir hat mal ein Finanzbeamter sinngemäß geschrieben: "Das sind zwei Paar Stiefel! Der Verspätungszuschlag hängt an der Fristversäumnis. Mit dem Zuschlag soll der Steuerpflichtige dazu bewegt werden, in Zukunft seine Steuererklärung fristgerecht einzureichen. Wenn er unabhängig davon Geld zurückbekommt, gibt es Zinsen nach den gesetzlichen Maßgaben."


    Vor wenigen Jahren sind die diesbezüglichen Bedingungen verschärft worden. Finanzbeamte haben zwar (wider Behaupten) immer noch einen Ermessensspielraum, aber er wird restriktiver gehandhabt als früher. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, daß ich einen Verspätungszuschlag wegargumentieren kann.

  • Aktuelle Erfahrung aus der Praxis: Drei Erklärungen für 2020, 2021, 2022 letzte Woche eingereicht. 2020 und 2021 berechnen eine Nachzahlung, 2022 Null.


    Bescheide gerade erhalten: Für die Nachzahlungsjahre wird ein Verspätungszuschlag i. H. von 825 € bzw. 525 € erhoben, also die 25 € pro Verspätungsmonat Sockelbetrag. Das Null-Jahr 2022 bleibt hier ungesühnt, obwohl m.E. auch dort eine Abgabepflicht bestand (Rentner mit Einkommen durch Renten über Grundfreibetrag, aber hohe pflegebedingte Sonderausgaben).


    Wenn das die gängige Praxis ist, dann bliebe dem Steuerzahler das Schreckensszenario Verspätungszuschlag auch bei Steuerrückzahlung - noch? - erspart. F4bi4n trau Dich und berichte uns!

  • Bescheide gerade erhalten: Für die Nachzahlungsjahre wird ein Verspätungszuschlag i. H. von 825 € bzw. 525 € erhoben, also die 25 € pro Verspätungsmonat Sockelbetrag.

    Bist Du zur Abgabe verpflichtet gewesen?


    Verspätungszuschläge kann man oft wegdiskutieren oder reduzieren. Rufe den Bearbeiter mal an, erzähle ihm, warum Du die Erklärungen so spät gemacht hast (Deine seelische Belastung nach dem Tot Deines Haustieres). Weise darauf hin, dass Du "Ersttäter" bist und zukünftig alles pünktlich machen willst. Daher ist dieser Zuschlag für Dich eine unbillige Härte und sollte gestrichen oder zumindest halbiert werden.

  • Ja, der Abgabepflichtige ist Rentner und hätte gemusst. Das Finanzamt scheint sich gerade die von der DRV und den anderen gemeldeten Renten der letzten Jahre vorzunehmen. Der Mechanismus, der bei der Einkommensteuer die Leute zur sicheren Seite fallen zu lassen, funktioniert bei der Rente ja leider nicht. Lustig insbesondere für diejenigen, die zeitlebens nie eine Erklärung abgegeben haben, weil sie nicht mussten, wollten und es nicht besser wussten. Jetzt müssen einige von denen und es werden immer mehr.


    Die Frau vom Finanzamt war sehr nett am Telefon. Sie hat meinen Antrag auf Stundung zwar abgelehnt, aber will die Sache auch nicht zur Vollstreckung geben. Da wird der Gerichtsvollzieher wohl nicht im Pflegeheim nach Verwertbarem suchen.