Hallo ans Forum,
ich habe fristgerecht zum 30.09. meinen noch nicht zuteilungsreifen Bausparvertrag und das zum Konstrukt zugehörende Tilgungsaussetzungsdarlehen (kurz: TA-Darlehen) nach § 489 zum Ende der Sollzinsbindung gekündigt.
Nach Schreiben der Bausparkasse wird die Darlehensumme von 59000 € des abzulösenden TA-Darlehen zum Teil mit der angesparten Bausparsumme getilgt, der Rest ist zum 30.09. zu überweisen ... und hierauf bezieht sich meine Frage.
Laut Schreiben der Bausparkasse:
1. hat ein zu früher Geldeingang eine Vorfälligkeitsentschädigung und einen Kündigungsdiskont von 3 % des Guthabens (wahrscheinlich des Bausparguthabens ?) zur Folge.
2. Erhöht sich der Ablösebetrag um 8,34 € pro Tag, an dem die Ablösesumme nach dem Ablösetermin eingeht
3. Wird die genannte Frist nicht eingehalten, geht die Bausparkasse davon aus, dass keine Rückzahlung gewünscht ist.
Meine Vermutung ist, das hier ein Satz mit dem Hinweis auf die Zahlungsfrist von 2 Wochen fehlt. Nun hat ein sogenannter Heimatexperte der Bausparkasse bei telefonischer Konsultation als unverrückbar dargestellt, dass eine tagesgenaue Überweisung notwendig ist. Allerdings auch das Thema nochmal an eine Fachabteilung mit Rückrufbitte geleitet.
So wie es jetzt da steht, müsste ich den Betrag irgendwie zielgenau zum 30.09. überweisen ... das widerspricht doch aber der Regelung § 489 BGB mit einer Zahlungsfrist von 2 Wochen ?
Grüße, user2304