Ich habe eine Frage in Sachen Krankenkasse und Beitragsbemessungsgrenze. Es gab hier vor vier Jahren schon mal einen ähnlichen Faden, ich würde aber gerne wissen, ob die Informationen noch aktuell sind. Ich hoffe, dass die Schwarmintelligenz helfen kann.
Folgende Situation: Ich werde demnächst eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Daneben habe ich noch Einkünfte aus meinem nichtselbständigen (nun Teilzeit-)Job und Einkünfte aus Gewerbetrieb in variabler Höhe. Als Mitglied der GKV mit Status Krankenkasse der Rentner, werden die entsprechenden Krankenkassen- und Pflegeversicherungs-Beiträge direkt abgeführt, bzw. zahle ich diese für die Einkünfte aus Gewerbetrieb – alles zusammen bis zur jeweils aktuellen Beitragsmessungsgrenze des Kalenderjahres.
Zusätzlich wurde vor einiger Zeit eine Direktversicherung ausgezahlt, deren Beiträge - wie üblich - von der Krankenkasse auf 120 Monate aufgeteilt wurden. Das war das Geschenk des Gesetzgebers an die GKVen, um diesen die Umgehung der Beitragsbemessungsgrenze im Auszahlungsjahr einer Direktversicherung zu ermöglichen.
Meine Frage ist nun, ob die von der GKV so auf zehn Jahre verteilte Direktversicherung ebenfalls zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze hinzugezogen wird und im Falle einer Überzahlung über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus im Folgejahr bei der GKV mit zur Rückzahlung geltend gemacht werden kann.
Es würde mich freuen, wenn jemand den Fall selbst schon einmal mit der Frage konfrontiert war oder sonstwie Wissen dazu hat.