FIFO bei Aktienverkauf - gilt das noch in 2024?

  • Hallo zusammen,


    ich bin (Privatanleger und) Neuling in Investieren in Aktien.


    In 2024 habe ich paar Aktien aus div. Kaufzeiten und Kaufpreis gekauft und möchte gerne welche teils verkaufen.

    Aus 2023 habe ich in diesem Forum einen Artikel über FIFO-Regel beim Verkauf von Aktien gelesen, leider verstand ich inhaltlich nicht.


    Daher die einfache Frage:

    1. gilt die FIFO Regel für den Aktienverkauf weiterhin?

    2. wird der Verkauf nach FIFO direkt und automatisch durch meinen Broker geregelt, umgesetzt?

    3. ist ein Verkauf nach FIFO in meinem Depot zu sehen oder wie bekomme ich den Nachweis für einen Verkauf nach FIFO?

    4. Hat der Verkauf mit FIFO Regel mit dem Abgeltungssteuer zu tun? (Aktien Haltezeit-Regel mit 1 Jahr gilt ja nicht mehr)

    5. Wenn Verlust bei einem Verkauf entsteht, soll ein Verlusttopf bzw. Verlustbescheinigung zwecks Steuerjahresausgleich geben, ist das direkt in meinem eigenen Depot zu sehen oder muß es angefordert werden?


    Viele Grüße und besten Dank!

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • 1. gilt die FIFO Regel für den Aktienverkauf weiterhin?

    ja

    2. wird der Verkauf nach FIFO direkt und automatisch durch meinen Broker geregelt, umgesetzt?

    ja

    3. ist ein Verkauf nach FIFO in meinem Depot zu sehen oder wie bekomme ich den Nachweis für einen Verkauf nach FIFO

    jein, FIFO beeinflusst den Einstandskurs der verbliebenen Anteile. Manche Broker berücksichtigen in der Depotanzeige FIFO, bei manchen kann es sein dass der Einstandskurs nach Teilverkauf nicht mehr nach FIFO angezeigt wird. In der Abrechnung des Verkaufs muss aber der Einstandskurs der verkauften Anteile korrekt nach FIFO ausgewiesen werden.

    4. Hat der Verkauf mit FIFO Regel mit dem Abgeltungssteuer zu tun? (Aktien Haltezeit-Regel mit 1 Jahr gilt ja nicht mehr)

    Genau, der Einstandskurs der verkauften Anteile wird nach FIFO bestimmt. Somit richtet sich nach diesem Kurs der Gewinn, der versteuert werden muss.


    5. Wenn Verlust bei einem Verkauf entsteht, soll ein Verlusttopf bzw. Verlustbescheinigung zwecks Steuerjahresausgleich geben, ist das direkt in meinem eigenen Depot zu sehen oder muß es angefordert werden?

    Normalerweise wandern Verluste direkt in den dementsprechenden Verlusttopf. Den Stand kann man bei den Brokern die ich kenne im Onlinebanking einsehen. Solange man nichts macht bleiben die Verluste dort und werden mit Gewinnen in der Zukunft dann verrechnet. Nur wenn Verluste und Gewinne bei verschiedenen Brokern angefallen sind, macht es m.M. Sinn eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Dann kann man bei der Steuererklärung Verluste bei einem Broker mit Gewinnen bei einem anderen Broker verrechnen. Letztendlich wird bei Verlustbescheinigung der Verlusttopf beim Broker auf 0 gesetzt und ist dann sozusagen beim Finanzamt hinterlegt.

  • Bleibt nur noch die Möglichkeit ein zweites Depot zu eröffnen, ausrechnen wieviel Aktien für deinen Bedarf verkauft werden müssen, den Rest schiebst du vorher zu dem neuen Depot. Da dort auch FIFO angewendet wird, bleiben die zuletzt gekauften im alten Depot. Jetzt kannst du die benötigten Aktien verkaufen, aber du verschiebst nur die Zeit nach hinten, bis die Aktien mit höheren Gewinnen verkauft werden.

  • Richtig schwierig wird das ganze vor allem dann, wenn man die Position per Sparplan aufgebaut hat. Weil man dann ja zu jedem Ausführungstermin immer bruchstückweise "gekauft" hat.

    In andere Depots kann man wiederum aber nur ganzzahlige Anteile übertragen. :S

  • Ich bin (Privatanleger und) Neuling in Investieren in Aktien.

    In 2024 habe ich paar Aktien aus div. Kaufzeiten und Kaufpreis gekauft und möchte gerne welche teils verkaufen.


    Aus 2023 habe ich in diesem Forum einen Artikel über FIFO-Regel beim Verkauf von Aktien gelesen, leider verstand ich inhaltlich nicht.

    [ 1. Gilt die FIFO Regel für den Aktienverkauf weiterhin?]

    Ja.


    [2. wird der Verkauf nach FIFO direkt und automatisch durch meinen Broker geregelt, umgesetzt?]

    Ja.


    [3. ist ein Verkauf nach FIFO in meinem Depot zu sehen oder wie bekomme ich den Nachweis für einen Verkauf nach FIFO?]

    Du bekommst eine normale Abrechnung von Deiner Depotbank. Die Depotbank verkauft bei einem Teilverkauf eine ggf. ältere Branche zuerst und berücksichtigt das in der Abrechnung.


    [4. Hat der Verkauf mit FIFO-Regel mit dem Abgeltungssteuer zu tun?]

    Nur am Rande. Wenn Du mit Gewinn verkaufst, wird Steuer fällig. Mit dem FIFO-Verfahren hat das nur am Rande zu tun.


    [5. Wenn Verlust bei einem Verkauf entsteht, soll ein Verlusttopf bzw. Verlustbescheinigung zwecks Steuerjahresausgleich geben, ist das direkt in meinem eigenen Depot zu sehen oder muß es angefordert werden?]

    Zu jedem Depot gibt es zwei Verlusttöpfe, nämlich den Verlusttopf "Aktien" und den Verlusttopf "Sonstige". Finanzfluß hat dazu einen schönen Artikel geschrieben.


  • Richtig schwierig wird das ganze vor allem dann, wenn man die Position per Sparplan aufgebaut hat. Weil man dann ja zu jedem Ausführungstermin immer bruchstückweise "gekauft" hat.

    In andere Depots kann man wiederum aber nur ganzzahlige Anteile übertragen. :S

    Eigentlich nicht. Die Buchhaltung ist dann halt etwas aufwendiger. Wenn ich etwas kaufe, trage ich den Kauf immer in eine Excel-Liste ein. Ok, wenn das jeden Monat passiert, muß man jeden Monat einen Eintrag anlegen.


    Verkaufe ich von diesem Posten dann einen Teil (oder übertrage einen Teil nach anderswo), muß ich ggf. einen Eintrag halbieren, aus einem Kauf von beispielsweise 37 Stück einen Eintrag mit 30 Stück und einen zweiten mit 7 Stück machen. Aber ein mathematisches Hexenwerk ist das nicht.