Hallo und guten Tag an alle im Forum!
Wir haben im Januar 2023 per RA die Eigenbedarfskündigung zum 31.10.2023 erhalten.
Im Februar 2023 habe ich dieser aufgrund von Ausschluß von Eigenbedarf im Mietvertrag,
und Krankheit . Pflegegrad II, GdB 90 mit G; B; RF . per Einschreiben widersprochen!
Der RA hat auf diesen Widerspruch nicht reagiert und die gesetzte Frist . ohne Kommentar
verstreichen lassen. Meine Frau und ich . beide über 70 . dachten wir sind durch!
Aber im März 2024 hat dieser RA eine Räumungsklage eingereicht mit der Begründung
wir würden nicht ausziehen obwohl der neue Eigentümer unsere Wohnung
. zwecks Kinderplanung . benötigt!
Es gab jetzt eine Güteverhandlung und eine vierwöchige Frist für beide Seiten zu einer
Stellungnahme!
Ich möchte an das Forum nur um eine Hilfestellung zu folgender Frage bitten:
Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorgaben ob der RA verpflichtet war
auf meinen . umfangreichen . Widerspruch mindestens zu Krankheit oder
insgesamt zu reagieren, oder ist es normal das dieser den Widerspruch
unbeantwortet gelassen hat?
Ganz herzliche Grüße
WolfHannah