Die Pflegeversicherung hat für mich als Pflegeperson bisher Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Pflegeversicherung lehnt jetzt weitere Beitragszahlungen ab, weil eine Versicherungspflicht zur Rentenversicherung nicht mehr gegeben sei, da ich ab sofort eine Voll-Rente aus einem (berufsständischen) Versorgungswerk beziehe (kleine Rente !). Das Versorgungswerk sieht in ihrer Satzung keine Teil-Rente (99.99 %) vor. Die Rentenzahlung kann aus Altersgründen auch nicht mehr aufgeschoben werden. Ich kann mich also gegen diese Voll-Rente des Versorgungswerks "nicht wehren" oder ich müsste verzichten.
Neben dem Versorgungswerk, in dem ich nur freiwilliges Mitglied war, bestehen Rentenansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die betragsmässig höher sein werden.
Eine Rente beziehe ich von der DRV noch nicht, obwohl ich diese altersmässig beantragen könnte. Wenn ja kann es eine Teilrente (99,99 %) sein, wenn's für die Beitragszahlung durch die Pflegeversicherung hilft.
Wie komme ich aus der Falle raus, in die ich ohne meine Zutun gelandet bin?
Kann ich mit Erfolg argumentieren, dass ich beim Versorgungswerk kein Pflichtmitglied, sondern nur freiwilliges Mitglied war und von der DRV auch nicht offiziell befreit war (es gibt kein DRV-Bescheid darüber).
Und dass die "richtige" Rente von der DRV kommt und dann eine Teil-Rente wird.
Gerne weitere Argumente ...