Hallo zusammen,
nach Paragraph 13(2) SGB V haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, vom Sachleistungsprinzip in das sog. Kostenerstattungsprinzip zu wechseln.
Man tritt beim Arzt als Selbstzahler und damit Privatpatient auf, Rechnungen nach GOÄ bezahlt man zunächst selbst, die GKV geht im besten Fall in Vorleistung (z.B. pauschal 25% der Rechnung, falls nach Sachleistungsprinzip bezahlt worden wäre). Falls die GKV nicht in Vorleistung geht, ist je nach privat-Tarif eine Erstattung der Kosten von 0-85% möglich (0% im ARAG 183, 30% im ARAG 181, 60% im ARAG 182, 85% im DKV KAMP, 100% im DKV BMG). Muss man halt gut erörtern, was man absichern möchte.
Die übrigen Kosten deckt man durch eine ambulante Zusatzversicherung. Der Markt ist überschaubar, besonders wenn man auch Faktoren über 3,5 GOÄ abdecken möchte, bleibt nur ARAG mit den Tarifen 181, 182 und 183 sowie DKV mit den Tarifen KAMP (0 bzw. 1) oder BMG.
Ich habe mich für den Tarif 182 der ARAG entschieden, u.a. da nach Risikovoranfrage in meinem Fall keine Zuschläge anfallen, bei der DKV hätte es einen Zuschlag gegeben.
Der höhere Verwaltungsaufwand ist mir bewusst: Arztrechnung erst bei der GKV, dann beim Zusatzversicherer einreichen.
Wer den Aufwand scheut, sollte wissen, dass es auch Kooperationen von GKV mit Privatversicherung gibt (bei meiner Recherche habe ich herausgefunden, dass die GKV 'BIG direkt" mit der DKV kooperiert).
Ich werde über meine Erfahrungen berichten.
Was ich so herausgefunden habe ist, dass das eher Nischenprodukte sind, allerdings sollte es in Deutschland grob geschätzt 100.000 Personen geben, die Kostenerstattung bei der GKV nutzen.
Allerdings findet man nur sehr wenige Erfahrungsberichte.