Krankengeldspruch: wie berechnet sich die KG-Anspruchs-Verlängerung bei zwischendurch genommenen Resturlaub?

  • Hallo zusammen,

    hier kennt sich bestimmt jemand mit der Ermittlung aus – folgender Fall:


    Ein Erkrankter unter AU hat noch 20 Tage Anspruch auf Krankengeld innerhalb der Blockfrist. Zwischendurch wird aber Resturlaub aus dem Arbeitsverhältnis genommen, 7 Urlaubs- = Arbeitstage (erstrecken sich aber über 11 Kalendertage, da Fr-Mo mit 2 WE dazwischen).

    Frage 1: zahlt der Arbeitgeber bei monatlichem Gehalt 11 Tage oder 7 Tage Lohn bei einem Monat mit 30 Tagen?

    Frage 2: verlängert sich der KG-Anspruch um 11 oder 7 Tage, weil beim KG ja die Kalendertage zählen, nicht die Werktage?

    Frage 3: ändert sich der Tagessatz der KK danach, wenn das zugrundeliegende Gehalt sich inzwischen geändert hat?


    Da die KK in dem Fall schon mehrfach versucht hat 'über den Tisch zu ziehen' möchte der Versicherte lieber selbst wissen, was rechtlich korrekt ist.


    Vielen Dank für eure Antworten. Wir hoffen, dass sich Nutzer mit Erfahrung oder Rechtskenntnissen hier tummeln, raten und schätzen können wir auch selbst ;) .


    Viele Grüße

  • Wenn der Erkrankte während seines Urlaubs krank war, dann nimmt er in der Zeit keine Urlaubstage in Anspruch. Wenn das Arbeitsverhältnis inzwischen beendet ist, können die Urlaubstage nicht mehr nachgeholt werden und der Urlaubsanspruch müsste in Geld abgegolten werden. (Bin aber kein arbeitsrechtlich besonders Bewanderter - gerade Urlaub ist echt kompliziert.)

  • Wenn der Erkrankte während seines Urlaubs krank war, dann nimmt er in der Zeit keine Urlaubstage in Anspruch. Wenn das Arbeitsverhältnis inzwischen beendet ist, können die Urlaubstage nicht mehr nachgeholt werden und der Urlaubsanspruch müsste in Geld abgegolten werden. (Bin aber kein arbeitsrechtlich besonders Bewanderter - gerade Urlaub ist echt kompliziert.)

    Hallo Pantoffelheld,

    danke für den Versuch.

    Das stimmt zumindest in diesem Fall nicht, der Urlaub wird von diesem AG nie ausgezahlt und der Urlaub würde sonst verfallen. Der Urlaub ist genehmigt und im Anschluß erfolgt wieder eine AU. Die Fragen verbleiben wie sie waren.


    Irgendjemand Ahnung, wie das kalkuliert wird mit Lohn und Krankengeld, wenn dazwischen WE liegen? :/


    VG

  • Um die Präzision erhöhen zu können beantworte mir möglicherweise etwas Begriffsstutzigen:

    • Ist das Arbeitsverhältnis, in dem der kranke Urlaub entstand, bereits beendet?
    • Bist Du nun krank gewesen während Deines Urlaubes oder nur unmittelbar davor und danach?

    Ich habe mir dazu zwei Sachen gemerkt: 1. Urlaub soll genommen werden und nur wenn das nicht geht (z.B. weil bis zum Ende des Vertrages nicht mehr genug Arbeitstage im Kalender sind), wird er dann regelmäßig ausgezahlt. 1a) Die Zahlung ist dann keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. 2. Wer im Urlaub krank ist, bekommt seine Urlaubstage zurück.

  • Um die Präzision erhöhen zu können beantworte mir möglicherweise etwas Begriffsstutzigen:

    • Ist das Arbeitsverhältnis, in dem der kranke Urlaub entstand, bereits beendet?
    • Bist Du nun krank gewesen während Deines Urlaubes oder nur unmittelbar davor und danach?

    Ich habe mir dazu zwei Sachen gemerkt: 1. Urlaub soll genommen werden und nur wenn das nicht geht (z.B. weil bis zum Ende des Vertrages nicht mehr genug Arbeitstage im Kalender sind), wird er dann regelmäßig ausgezahlt. 1a) Die Zahlung ist dann keine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. 2. Wer im Urlaub krank ist, bekommt seine Urlaubstage zurück.

    Es handelt sich nicht um mich, aber egal.

    Das Arbeitsverhältnis ist befristet und wird nicht fortgeführt.

    Der AN ist länger krank und der Urlaub wird einfach zwischendurch 'genommen'. Die Regularien mit UT zurückerhalten wenn man im Urlaub krank ist etc. sind bekannt. Ausbezahlt wird der Urlaub bei diesem AG nicht (das mag man gerichtlich anders durchsetzen können, ist aber gesundheitlich nicht zielführend), also blieb nur das Urlaub nehmen (& entsprechend den Zeitpunkt der Aussteuerung der KK nach hinten verschieben).


    Zurück zu unseren eigentlichen Fragen. Jemand dazu Informationen?


    VG

  • So ist es aber geregelt, im Wissen des AG.

    Ich will das auch nicht diskutieren. Wir brauchen hier Hilfe zu den Fragen, wie sich Entgelt bei Urlaub und Krankengeldanspruchsdauer berechnen.

    Uns wäre lieb, wenn man hier die Ausflüge in Nebenthemen nicht weiter verfolgt und die eigentlichen Fragen angehen könnte...

  • Vielen Dank für eure Antworten. Wir hoffen, dass sich Nutzer mit Erfahrung oder Rechtskenntnissen hier tummeln, raten und schätzen können wir auch selbst

    und

    Irgendjemand Ahnung, wie das kalkuliert wird mit Lohn und Krankengeld, wenn dazwischen WE liegen?

    und

    Ausbezahlt wird der Urlaub bei diesem AG nicht (das mag man gerichtlich anders durchsetzen können, ist aber gesundheitlich nicht zielführend), also blieb nur das Urlaub nehmen (& entsprechend den Zeitpunkt der Aussteuerung der KK nach hinten verschieben).

    und

    Zurück zu unseren eigentlichen Fragen. Jemand dazu Informationen?

    und

    Uns wäre lieb, wenn man hier die Ausflüge in Nebenthemen nicht weiter verfolgt und die eigentlichen Fragen angehen könnte...

    lassen nur den Schluss zu, dass du - also ihr, da es ja nicht um dich geht - sich an den Fachanwalt für Sozialrecht deines geringsten Misstrauens wendest.


    Der kennt die Antwort und hat das Schmerzensgeld für den notwendigsten Umgang mit seinem Mandanten bzw. dem Wortführer seines Mandanten hoffentlich auch in seiner Honorarrechnung eingepreist.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Und die eigentliche Frage ist... vielleicht ob Dein Freund mal einen Blick auf § 263 StGB geworfen hat?


    Wenn es ihm schon zu viel Stress macht, bei seinem alten Arbeitgeber nur die ihm zustehenden Leistungen einzufordern (oder das andere erledigen zu lassen), dann dürfte allein der Gedanke, was alles bei diesem - sagen wir mal - Umweg passieren könnte, viel mehr Stress verursachen als die Frage, ob Wochenenden nun mitzählen oder nicht.


    Wenn sowieso klar ist, welchen Weg er geht, spielt die Antwort doch gar keine Rolle. Er wird es ja sehen, wenn es so weit ist. Wenn man nun doch mal kurz überlegt: Warum sollten Wochenenden nicht mitzählen? Beschäftigung und Krankengeld sind beides Zeiträume über Kalendertage, bei denen jeder Tag zählt.