Hallo zusammen,
hier kennt sich bestimmt jemand mit der Ermittlung aus – folgender Fall:
Ein Erkrankter unter AU hat noch 20 Tage Anspruch auf Krankengeld innerhalb der Blockfrist. Zwischendurch wird aber Resturlaub aus dem Arbeitsverhältnis genommen, 7 Urlaubs- = Arbeitstage (erstrecken sich aber über 11 Kalendertage, da Fr-Mo mit 2 WE dazwischen).
Frage 1: zahlt der Arbeitgeber bei monatlichem Gehalt 11 Tage oder 7 Tage Lohn bei einem Monat mit 30 Tagen?
Frage 2: verlängert sich der KG-Anspruch um 11 oder 7 Tage, weil beim KG ja die Kalendertage zählen, nicht die Werktage?
Frage 3: ändert sich der Tagessatz der KK danach, wenn das zugrundeliegende Gehalt sich inzwischen geändert hat?
Da die KK in dem Fall schon mehrfach versucht hat 'über den Tisch zu ziehen' möchte der Versicherte lieber selbst wissen, was rechtlich korrekt ist.
Vielen Dank für eure Antworten. Wir hoffen, dass sich Nutzer mit Erfahrung oder Rechtskenntnissen hier tummeln, raten und schätzen können wir auch selbst .
Viele Grüße