bAV - AG-Zuschuss und Abhängigkeit von SV-Beiträgen

  • Hallo,

    habe gerade Urlaub mache mir gedanken um die Altervorsorge.

    Dabei bin ich auf die bAV gekommen. Dazu hätte ich eine grundätzliche Frage.

    Der AG hat einen Zuschuss (15%) zu geben, sofern er selbst dabei Sozialversicherungsbeiträge sparen kann.


    Bis zu welchem Arbeitnehmerjahresgehalt geht das? Beitragsbemessungsgrenze von TEUR 90,6, oder ? Wie geht es dann weiter, kann man das irgendwie simpel ausrechnen? Bspw. bei TEUR 100, TEUR 125, TEUR 150, TEUR 175 oder TEUR 200? Wann muss der AG nichts mehr zahlen?


    2025 geht die BBG ja ordentlich nach oben, verändern sich die Anteile des AG-Zuschuss auch bei einem abgeschlossenen Vertrag?


    Wiedermal danke für Eure Hilfe!


    Ciao

    B.

  • Hallo.


    Ab Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze nach Entgeltumwandlung spart der AG nichts mehr.

    Falls der AG nur die 15% dazugibt, lohnt sich der ganze Bumms aber grundsätzlich nicht.

    Danke für die schnelle Meldung,

    1) d. h. bei TEUR 100 spart der AG 2024 nichts mehr und er muss nichts mehr dazugeben? Man bezahlt dann alles alleine.

    2) Bin gerade am Überlegen (Kinikrente) und man spart doch Steuern ... dachte je mehr man verdient, desto mehr Steuern spart man und es rechnet sich wieder. Nicht?

    3) Ergänzende Frage, wenn ich frewillige Rentenzahlungen (gesetzliche) leiste, kann ich dann weniger bAV in der Steuer ansetzen?

  • 1. Ja


    2. Nicht automatisch. Man spart Steuern im Jetzt, das heisst aber auch nur, dass der Beitrag aktuell nicht ganz so schmerzt. Im Alter muss man die Auszahlungen versteuern. Die bAV wird interne Kosten haben, es ist fraglich, dass der Steuerstundungseffekt dies in jedem Fall ausgleicht.

    Wie bist Du jetzt krankenversichert? Wie wird es im Alter sein?


    3. Da müsste ich erst schauen, wie das steuerlich beurteilt wird. Echte freiwillige Beiträge sind nicht möglich, wenn Versicherungspflicht besteht. Wird in die berufsständische Versorgung eingezahlt?