Hallo,
habe gerade Urlaub mache mir gedanken um die Altervorsorge.
Dabei bin ich auf die bAV gekommen. Dazu hätte ich eine grundätzliche Frage.
Der AG hat einen Zuschuss (15%) zu geben, sofern er selbst dabei Sozialversicherungsbeiträge sparen kann.
Bis zu welchem Arbeitnehmerjahresgehalt geht das? Beitragsbemessungsgrenze von TEUR 90,6, oder ? Wie geht es dann weiter, kann man das irgendwie simpel ausrechnen? Bspw. bei TEUR 100, TEUR 125, TEUR 150, TEUR 175 oder TEUR 200? Wann muss der AG nichts mehr zahlen?
2025 geht die BBG ja ordentlich nach oben, verändern sich die Anteile des AG-Zuschuss auch bei einem abgeschlossenen Vertrag?
Wiedermal danke für Eure Hilfe!
Ciao
B.