Generationenpolice für Kinder

  • Hallo zusammen,


    ich hätte mal eine Frage zu der Generationenpolice für Kinder.
    Meine Mutter möchte als Versicherungsnehmer eine für meinen Sohn (Versicherter) abschließen.


    Als Vater muss ich für meinen Sohn unterschreiben.
    Sollte mein Sohn einmal studieren - wird Ihm das bis dahin angesparte Vermögen angerechnet und er erhält dadurch kein Bafög? Oder ist er erst Eigentümer des Geldes, wenn die Police tatsächlich überschrieben wird?


    Die Police von der Würtembergischen wird auch als frühzeitige Rente beworben.
    Das Geld kann aber zu seinem 25. Lebensjahr auch einfach komplett entnommen werden ohne weitere Verpflichtungen oder muss er dann selbst weiter die Beiträge bezahlen?


    Ich hoffe jemand kann mir dazu helfen.


    Vielen Dank

  • Diese sog. "Generationenpolice" halte ich persönlich für das Schlechteste, was man machen kann.


    Eine kapitalbildende Rentenversicherung ist unter Renditegesichtspunkten ohnehin extrem schlecht. Die Versicherer müssen in erster Linie Staatsanleihen kaufen. Damit ist eine Geldvermehrung wegen der extremen Niedrigzinsen ohnehin nicht möglich. Hinzu kommen die beträchtlichen Verwaltungskosten der Versicherung, die von den Beitragszahlungen des Kunden abgezweigt werden.


    Was für eine Versicherungslösung spricht, ist allenfalls der Versicherungschutz für Fälle des Todes oder - sofern mitversichert - der Berufsunfähigkeit.


    Gerade diesen Aspekt kann man jedoch bei der "Generationenpolice" vergessen! Denn hier wird ein Kind versichert!


    Sollte der Ernährer (Vater, Mutter) oder auch nur der Beitragszahler (Oma, Opa) versterben, gibt es nullkommanull Versicherungsleistung. Vielmehr "erbt" das Kind die Beitragsverpflichtung. (Es erben natürlich die Erben der Beitragszahlerin die Verpflichtung. In der Regel die Eltern.)


    Insoweit ist eine Generationenpolice einfach nur schlecht. Es gibt hier nichts, was für den Abschluss spricht. Die Versicherungswirtschaft nutzt in perfider Weise das Bedürfnis der Großeltern/Eltern aus, "etwas für Ihre Enkel/Kinder tun zu wollen". Die einzigen Beteiligten, denen die "Generationenpolice" wirklich nützt, sind der Vermittler und die Versicherungsgesellschaft.


    Es ist ehrenwert, dass Ihre Mutter Geld für ihren Enkel anlegen will. Doch dieses Finanzprodukt ist schlicht Schrott.
    Empfehlen Sie ihr lieber, dass sie die vorgesehenen Monatsbeitrag in einen Sparplan mit einem ETF investiert oder dass sie von dem auf die Seite gelegten Geld alle paar Monate ein paar Aktien internationaler Konzerne wie Nestlé, Johnson & Johnson oder Coca-Cola kauft. Der Enkel wird es seiner Oma in zwanzig Jahren danken.


    Aber um letztlich doch noch Ihre Fragen zu beantworten:


    1. So lange die Oma Versicherungsnehmerin ist, ist der Enkel außen vor. Er ist zwar versicherte Person. Aber das Vermögen in dem Versicherungsvertrag wird der Oma angerechnet.


    2. Wenn Sie das Geld zum 25. Lebensjahr entnehmen wollen, müssen Sie den Vertrag kündigen.
    Dann fallen keine weiteren Beiträge mehr an.


    Meine Frau hatte für Ihre Tochter aus 1. Ehe auch so einen Schrott abgeschlossen. Wir haben den Vertrag gekündigt, wie die Tochter 21 Jahre alt war. Das war 13 Jahre nach Vertragsabschluss!


    Die Auszahlung war geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge. Ein klarer Fall von Geldvernichtung.
    Und das, obwohl die Police in den neunziger Jahren abgeschlossen wurde, als es noch den "garantierten Rechnungszins" von 4 % gab.


    Der Grund für die Geldvernichtung liegt in den Abschlusskosten. Diese berechnen sich nach der Beitragssumme. Durch die lange Laufzeit von solchen "Generationenpolicen" kommen oft Laufzeiten von 50 oder 60 Jahren zustande. Damit wird die Provision und die Verwaltungsgebühren maximiert.


    Ich bin grundsätzlich ein Fan der freien Marktwirtschaft. Solche Produkte müssten nach meinem Dafürhalten jedoch verboten werden.

  • Hallo tOkra,



    muc hat schon wichtige Aspekte mit seinem Beitrag von Dienstag in die Diskussion eingebracht. Ich habe mir das Produktangebot genauer angeschaut. Es weist folgende Struktur bzw. Merkmale auf:



    1.Fondsgebundene Rentenversicherung (erst in eindeutig in der Fußzeile des Prospekts für Vermittler zu erkennen; nicht sehr trasparent) – siehe: https://www.wuerttembergische-…_antrag_checkinjunior.pdf).


    2.Sparvorgang mit Versicherungsmantel (siehe 3.)


    3.Zeitlicher begrenzter Todesfallschutz für den Fall, dass der Versorger stirbt (wäre m.E. zu prüfen, wer denn tatsächlich unter diese Definition fällt), d.h. ein Art „Risiko-LV“ auf die Eltern oder ein Elternteil. Der Todesfallschutz führt nicht zur Zahlung eines Einmalbetrages, sondern „nur“ zur Übernahme der Beiträge bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.


    4.Hereinstrukturierung einer Garantie auf Kapitalerhalt.



    Vor Abschluss einer solchen „Generationenpolice“ ist es meines Erachtens dringend geboten, dass der Vermittler / Berater eine Risikoanalyse durchführt hat und insbesondere prüft, was der Zusatzschutz (Übernahme der Beitragszahlungen bis zum 25. Jahr) kostet, zu welchen Bedingungen er gewährt wird und welche Eintrittswahrscheinlichkeit bei den Eltern oder einem Elternteil in Bezug auf den Todesfall überhaupt besteht. Auch die Kosten der Garantie sind zu ermitteln oder zu erfragen.



    Muc hatte ja bereits das Kostenthema angesprochen. Ich neige grundsätzlich in meinen Beratungen immer dazu, Sparvorgänge (wo es möglich ist) von Versicherungsvorgängen (d.h. Beschaffung von Risikoschutz) zu trennen.


    Die Beispielberechnungen der Württembergischen basieren laut eigenen Angaben auf folgenden Annahmen: 6,00 % p.a. Wertentwicklung auf Ebene der Fonds und effektive Fondskosten von 0,30% für den Wertsicherungsfonds und 0,65% für die freie Fondsanlage. Das sind – gelinde gesagt – keine realistischen Annahmen.



    Dr. M. Ortmann hat in einer (nicht mehr ganz tauffrischen Studie; Kostenvergleich von Altersvorsorgeprodukten, 2010) Kosten von 4,51% pro Jahr für fondsgebundene Rentenversicherungen (Anlage zu 100% in Aktienfonds) ermittelt. Auf der Kostenseite hat sich durch die Gesetzgebung und den Wettbewerb seit 2010 eine geringe „Entlastung“ der Versicherungsnehmer ergeben.



    Jedoch ist es so, dass wenn Sie von der prognostizierten Wertentwicklung von 6,00% pro Jahr 4,00% Kosten pro Jahr abziehen, Ihnen erst einmal nur 2,00% der Wertentwicklung (pro Jahr) übrig bleiben. Zusätzlich müssen Sie auch noch die Garantiekosten „berappen“. Da wird nach meiner ersten Einschätzung am Ende keine hohe Rendite für Ihren Sohn herausschauen. Er erhält wahrscheinlich am Ende den garantierten Kapitalbetrag mit ggf. einer geringen Rendite ausbezahlt.



    Zur Frage zum BAföG: Auf der Internetseite finden „BAföG Aktuell“ finden Sie viele wichtige Hinweise zur Anrechnung des Vermögens, den neuen Freibeträgen usw. (http://www.bafoeg-aktuell.de/b…vermoegensanrechnung.html).


    Alle Fragen, die ich in meiner Beratungspraxis nicht selber klären kann, kläre ich dann mit dem zuständigen Fachministerium oder der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnsitz meiner Auftraggeber ab. Der Weg wäre in Ihrem speziellen Fall auch zu empfehlen, da es sich ja um eine grundsätzliche Frage handelt.