Testament und Überschreiben von Immobilien

  • Hallo zusammen,


    meine Eltern und ich machen uns Gedanken über das Testament.

    Meinen Eltern gehört ein Einfamilienhaus und eine ETW. Beides ist seit Jahren schuldenfrei.

    Mir gehört eine abbezahlte ETW und eine weitere ETW auf der noch etwa 145.000€ Schulden sind.

    Ich bin Einzelkind, d.h. wenn meine Eltern zeitgleich (z.B. Unfall) oder nacheinander versterben werde ich alles früher oder später alles erben.

    Wenn ich versterbe, beerben mich meine Eltern. Das ist ja gesetzlich so, dafür braucht man kein Testament.

    Weshalb wir überlegen ein Testament erstellen zu lassen:

    Falls wir alle drei zeitgleich versterben durch einen Unfall o.ä. möchten wir NICHT, dass die Geschwister meiner Eltern, oder wenn diese in Zukunft vor meinen Eltern versterben, deren Kinder (also meine Cousins und Cousinen) unser Vermögen erben.

    Hat jemand Erfahrungen einen bestimmten Personenkreis oder die Verwandtschaft vom Erbe auszuschließen, wie man das im Testament formuliert?

    Gesamtwert aller Immobilien sind ca. 1.000.000€, dazu kommen noch ETF's, Aktien, Festgeld.

    Diese sollten bestmöglich auch ins Testament, nur z.B. Festgeld läuft irgendwann aus, was passiert wenn kein Festgeld mehr da ist, man dies aber im Testament angibt, man ändert das Testament ja nicht jährlich?


    Noch ein Gedanke: Wenn meine Eltern mir schon zu Lebzeiten Ihre Immobilien überschreiben um das Vermögen vor dem Pflegeheim zu schützen, was passiert, wenn ich vor meinen Eltern zu einem Pflegefall werde? Hat jemand mit so einem Fall Erfahrung, dass das Kind vor den Eltern pflegebedürftig wird?


    Danke an alle!


    Grüße

    Chris

  • Bei so vielen hätte wäre wenn, wird es einfach schwierig, da könnte man ein paar Euronen in die Hand nehmen und mit einem Rechtsanwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist Kontakt aufnehmen. So als kleiner Tipp, sicherlich haben sich die Eltern das Haus ganz alleine geschaffen, also wäre bei einer Pflegebedürftigkeit, eine Möglichkeit das Haus zu verkaufen und von dem Erlös eine Pflege in Würde zu finanzieren. Dann hätten die eigentlichen Besitzer etwas davon und nicht irgendwelche Erben.

  • Nebenanmerkung:

    Soweit ich weiß kann man nicht zeitgleich sterben. Selbst bei einem gemeinsamen Autounfall wird ermittelt/geraten wer noch 3 Atemzüge mehr gemacht hat und damit wie die Erbkette verläuft.

  • Ich bin Einzelkind, d.h. wenn meine Eltern zeitgleich (z.B. Unfall) oder nacheinander versterben werde ich alles früher oder später alles erben.

    Ich würde mir mal ganz genau anschauen und anschließend durchdenken, wem was gehört und wie das in die Freibeträge (400T€ pro Elternteil) passt! Ggf. macht es Sinn, das bisherige Immobilienvermögen erstmal zu gleichen Teilen zwischen den Eltern aufzuteilen (500T€ Freibetrag), damit im Fall eine Erbes an dich dann beide Freibeträge maximal ausgenutzt werden. Von einem Berliner-Testament würde ich daher auch absehen. Also nicht, dass z.B. deinem Vater der Großteil gehört, deine Mutter dann im Erbfall schon über die 500T€ kommt und du dann von ihr anschließend mit „nur“ 400T€ Freibetrag (fast) alles erbst und wieder Steuern zahlen darfst…


    Noch ein Gedanke: Wenn meine Eltern mir schon zu Lebzeiten Ihre Immobilien überschreiben um das Vermögen vor dem Pflegeheim zu schützen, was passiert, wenn ich vor meinen Eltern zu einem Pflegefall werde? Hat jemand mit so einem Fall Erfahrung, dass das Kind vor den Eltern pflegebedürftig wird?

    Das hab ich nicht, ist doch aber auch ziemlich unwahrscheinlich! Was aber der Fall ist: Sofern nicht 10 Jahre nach der Schenkung vergangen sind, kann das Sozialamt die Schenkung zurückverlangen, sofern die Mittel deiner Eltern für ein Pflegeheim nicht ausreichen…


    Falls wir alle drei zeitgleich versterben durch einen Unfall o.ä. möchten wir NICHT, dass die Geschwister meiner Eltern, oder wenn diese in Zukunft vor meinen Eltern versterben, deren Kinder (also meine Cousins und Cousinen) unser Vermögen erben.

    Meine Güte habt ihr euch überworfen! Also lieber per Testament das ganze Erbe an das Tierheim geben, als an die (bucklige) Verwandschaft? :/ Praktische Frage: Würde es euch drei in diesem Szenario dann noch stören?


    Ich persönlich würde bei der ganzen Erbkiste überlegen, auch trotz der Weltlage Kinder in die Welt zu setzen, sofern es die persönlichen Umstände hergeben. Auch weil sich der ganze Aufwand mit dem Erbe ohne Kinder für mich nicht so richtig lohnt…

  • Was wollt ihr denn mit dem ganzen Vermögen wenn es weder für Pflege noch für‘s Erben an die buckelige Verwandtschaft drauf gehen soll?


    Sei froh wenn Vermögen da ist mit der man sich eine mögliche Pflege angenehmer gestalten lässt.


    Viel Erfolg mit euren Finanzen.

  • Hallo zusammen,

    die Verwandtschaft wird vom Erbe ausgeschlossen, in dem man testiert „sind vom Erbe ausgeschlossen“ und angibt wer erben soll.

    Wenn das Kind dass Vermögen bekommen hat (Freibeträge beachten - Siehe Finanztip Beitrag) dann pflegebedürftig wir und ins Altenheim geht wird das Vermögen entsprechend der Bestimmungen herangezogen.

    (Siehe Finanztip Beitrag).

    Festgeld das nicht mehr da ist wird nicht vererbt.

    Also wird testamentarisch das Geld an sich, das da ist, in welcher Form auch immer, vererbt durch Testierung.

    LG