Meine Eltern möchten mir ihr Haus zu Lebzeiten schenken. Sie haben sich ein Nießbrauchrecht eingetragen.
Für meine Schwester war eine Ausgleichszahlung durch meine Eltern angedacht.
Nun möchte meine Schwester die Ausgleichszahlung nach dem Tod der Eltern von mir erhalten, da es sonst von ihrem Erbe weggeht, wenn die Eltern die Ausgleichszahlung an sie jetzt tätigen.
Wie kann man diese Ausgleichszahlung berechnen?
In wie weit können meine Eltern bestimmen, ob sie die Ausgleichszahlung tätigen?