Hausüberlassung durch Schenkung der Eltern, wieviel bekommt die Schwester als Ausgleichszahlung

  • Meine Eltern möchten mir ihr Haus zu Lebzeiten schenken. Sie haben sich ein Nießbrauchrecht eingetragen.


    Für meine Schwester war eine Ausgleichszahlung durch meine Eltern angedacht.


    Nun möchte meine Schwester die Ausgleichszahlung nach dem Tod der Eltern von mir erhalten, da es sonst von ihrem Erbe weggeht, wenn die Eltern die Ausgleichszahlung an sie jetzt tätigen.


    Wie kann man diese Ausgleichszahlung berechnen?

    In wie weit können meine Eltern bestimmen, ob sie die Ausgleichszahlung tätigen?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo zusammen,

    die Eltern testieren und schenken wie sie wollen.

    (Siehe Finanztip zum Thema Freibeträge Schenkung).

    Die Tochter der Eltern hat einen Pflichtteilsanspruch.

    (Halbes Erbe)

    (Siehe Finanztip Beitrag).

    Einen Anspruch gegen den Bruder hat sie nicht.

    Die Eltern sollten das Erbe gleich aufteilen. Sie müssen es aber nicht. Was üblicherweise angemessen ist, wer pflegt bekommt mehr.

    LG

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich richtig verstehe, was Du meinst.


    Deine Eltern möchten Dir ihr Haus übertragen (vermutlich das Einfamilienhaus, in dem Du aufgewachsen bist). Sie haben sich den Nießbrauch vorbehalten, das mindert den schenkungsteuerlichen Wert des Hauses und sichert, daß die Eltern bis zu ihrem Tod in dem Haus wohnen bleiben können.


    Das ist ein ziemlich gängiges Verfahren, vorab mit Blick auf die Erbschaftsteuer das zu vererbende Vermögen zu verringern, ohne daß man effektiv Einbußen davon hat.


    Deine Eltern möchten nun den beiden Kindern gegenüber gerecht sein und Deiner Schwester einen vergleichbaren Wert in Form einer Geldzahlung zuwenden.


    Das ist üblich, das gilt auch als moralisch anständig. Eine Verpflichtung zur Gerechtigkeit den Kindern gegenüber gibt es rechtlich aber nicht.


    Deine Schwester möchte nun nicht, daß die Eltern ihr aktuell Geld schenken (z.B. 500 T€, also den Wert des Hauses), stattdessen sollst Du ihr nach dem Tod der Eltern eine Ausgleichszahlung von z.B. 250 T€ leisten (das wäre der halbe Wert des Hauses). Sie erwartet sich auf diese Weise ein höheres Erbe, weil die halbe Million, die sie jetzt bekommen sollte, noch im Vermögen der Eltern verbleiben.


    Habe ich das richtig verstanden?


    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Ansinnen Deiner Schwester nicht sinnvoll, weil damit mehr Steuer anfiele und ggf. auch technische Probleme entstehen, die nicht entstehen, wenn das so gemacht wird, wie Deine Eltern das jetzt planen.


    Du sollst aktuell das Haus überschrieben bekommen, Deine Schwester einen vergleichbaren Wert als Geldzahlung. Beides könnte unterhalb der Freibeträge für die Schenkungsteuer liegen, also steuerfrei übertragen werden. Außerdem haben dann beide Kinder zur gleichen Zeit gleich viel Geld bekommen. Das wäre vermutlich eine gerechte Lösung ohne irgendwelche Verpflichtungen für die Zukunft. Beide Kinder haben dann zum gleichen Zeitpunkt gleich viel bekommen.


    Wenn das Geld jetzt bei Deinen Eltern verbliebe, bliebe mehr Vermögen bei Deinen Eltern übrig, das möglicherweise bei deren Tod die Freibetragsgrenze sprengt. Das heißt: Es ist denkbar, daß in diesem Fall Erbschaftsteuer anfällt, die im obigen Fall nicht angefallen wäre. Weiterhin dürfte für die Übertragung eines Geldbetrags von Bruder zu Schwester im Wert der Hälfte des Hauses Schenkungsteuer anfallen, denn hier sind die Freibeträge erheblich niedriger. Angenommen, das Restvermögen Deiner Eltern wäre dann klein (aus welchen Gründen auch immer), dann mußt Du ggf. einen Kredit aufnehmen, um Deine Schwester auszuzahlen, was nicht der Fall ist, wenn das jetzt so gemacht wird, wie Deine Eltern sich das vorstellen.


    Es könnte auch sein, daß Du Dich mit Deiner Schwester zerstreitest, dann gibt es einen Geschwisterkrieg um die Ausgleichszahlung.


    Eigentlich möchte ich mir keine Gedanken machen über die möglichen Komplikationen einer Klimmzuglösung, die bei direkter Handlungsweise von vorn herein ausgeschlossen sind.

  • Beim Erben und Vererben ist das immer so eine Sache mit der Gerechtigkeit. :/

    Meine Eltern möchten mir ihr Haus zu Lebzeiten schenken. Sie haben sich ein Nießbrauchrecht eingetragen.

    D.H. Deine Eltern haben lebenslanges Nutzungsrecht an dem Haus?

    In dem Fall könnte es ja noch viele Jahre dauern, bis Du Zugriff auf 'Dein Haus' bekommst.

    Für meine Schwester war eine Ausgleichszahlung durch meine Eltern angedacht.

    Die Sie wahrscheinlich bereits jetzt bekommt und dann vollen Zugriff darauf hat?

    Nun möchte meine Schwester die Ausgleichszahlung nach dem Tod der Eltern von mir erhalten, da es sonst von ihrem Erbe weggeht, wenn die Eltern die Ausgleichszahlung an sie jetzt tätigen.

    Habe ich so noch nie gehört. :/

    Normalerweise ist es ja so, dass das Haus einen aktuellen Marktwert hat.

    Du bekommst das Haus, dass einen Marktwert von 300.000€ hat geschenkt und Deine Schwester bekommt 300.000€ in Cash von Deinen Eltern.

    Und damit ist Alles so weit fein.


    Ich sehe da sogar eher einen gewissen Nachteil für Dich.

    Du kommst durch den Nießbrauch erst nach dem Tod Deiner Eltern voll Zugriff auf 'Deine' Immobilie.

    Deine Schwester kann Ihr Geld jetzt bereist so anlegen, wie Sie es für richtig hält.

    Sie kann es z.B. jetzt in Aktien-ETF anlegen und so in 20 Jahren Ihr Erbe möglicherweise verdreifachen, während Deine Eltern weiter in der Immobilie wohnen.


    Wenn Eure Eltern später sterben wird das Restvermögen einfach zwischen Euch Geschwistern aufgeteilt. Und fertig.

    Nur meine Laienmeinung.

  • Hallo Meer2024,


    ich muss die Argumente meiner Vorschreiber noch etwas verstärken.


    Was Ihre Eltern planen, ist die tausendmal geübte einfache und gerechte Lösung. Genau genommen kann ich die Motive Ihrer Schwester nicht nachvollziehen. Was ist, wenn das Erbe sehr klein ausfällt? Sollen Sie nur eine moralische Verpflichtung zur Ausgleichszahlung haben oder wie wird das verbindlich geregelt? Im letzteren Fall sollten Sie dringend rechtlichen Rat einholen, sonst kann die Konstruktion schief gehen. Auf jeden Fall hat die von Ihrer Schwester angestrebte Lösung das Potential für einen massiven Familienkrach.


    Ganz genau genommen zieht Ihre Schwester sogar das etwas längere Streichholz. Sie sind zwar Eigentümer eines EFH, können es aber nicht nutzen. Vielleicht(!) steigt es bis zum Erbfall im Wert. Ihre Schwester kann das Geld sofort gewinnbringend anlegen. Wenn die Lösung für Sie ok ist, alles gut. Aber vielleicht hilft dieses Argument, Ihre Schwester von ihrer Idee abzubringen.


    Gruß Pumphut

  • Das ist steuerlich völliger Unsinn und macht die ganze Sache unnötig komplex. Bei solchen Überlegungen stellen sich mir die Fußnägel hoch. Und ich bin mir auch relativ sicher, dass deine Schwester in diesem Fall dann deutlich besser da steht als du. Aber wenn es dir auf ein (paar?) 100.000 Euro Nachteil nicht groß ankommt, dann verfolgt das nur weiter.


    Geht zu einem vernünftigen Steuerberater, lass euch beraten, die Flausen austreiben und dann lasst anschließend einen Notar das ganze wasserdicht machen.

  • Nun möchte meine Schwester die Ausgleichszahlung nach dem Tod der Eltern von mir erhalten, da es sonst von ihrem Erbe weggeht, wenn die Eltern die Ausgleichszahlung an sie jetzt tätigen.

    Der Sinn des Anliegens erschließt sich mir nicht. Was verspricht sich die Schwester davon?

  • Hallo zusammen,

    soll die Schwester es gerne glauben.

    Günstig dürfte es für sie nicht sein.

    Der Bruder hat eine Schenkung bekommen.

    Nach 10 Jahren ist es aus dem Erbe raus. Denke ich.

    Im Erbfall wird verteilt was dann da ist.

    Wenn sie jetzt keine Zahlung will, gut für den Bruder.

    Das Erbe wird dadurch nicht größer.

    Oder übersehe ich da etwas?

    LG