Kommt die Vorabpauschale bei Verkauf und Einkauf innerhalb eines Jahres

  • Hallo, brauche mal eure Hilfe


    Folgendes Szenario:

    Der Freistellungsauftrag ist noch nicht erschöpft.

    Somit möchte ich einen ETF am Ende des Jahres verkaufen und dann direkt wieder zum gleichen Wert (mit Gewinn) einkaufen.


    Somit würde ich meinen Freistellungsauftrag ausschöpfen und wenn ich das auf Dauer mache, in X Jahren weniger Steuer zahlen müssen.


    Wie verhält sich das mit der Vorabpauschale? Kommt die dann trotzdem, oder müsste ich mit dem Kauf warten, bis die Vorabpauschale Anfang des Jahres durch ist?


    Danke💪🏻

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Der Freistellungsauftrag ist noch nicht erschöpft.

    Somit möchte ich einen ETF am Ende des Jahres verkaufen und dann direkt wieder zum gleichen Wert (mit Gewinn) einkaufen.

    Kann man machen. Wenn es sich um einen Aktien-ETF handeln sollte, beachte die Teilfreistellungsquote, sofern Du den Sparerfreibetrag möglichst komplett nutzen möchtest.

    Wie verhält sich das mit der Vorabpauschale? Kommt die dann trotzdem, oder müsste ich mit dem Kauf warten, bis die Vorabpauschale Anfang des Jahres durch ist?

    Die Vorabpauschale kommt dann trotzdem, wenngleich ggf. nur zu einem Zwölftel. Wenn Du von besonders großer Steuerfurcht befallen bist, könntest Du die passende Anzahl ETF-Anteile noch im Dezember verkaufen und unter Inkaufnahme eines Kursrisikos erst im Januar nachkaufen. Ich weiß allerdings nicht, ob der Tag des Verkaufes oder der Tag der Verbuchung des Verkaufes (der typischerweise zwei Börsentage danach liegt) das steuerrelevante Datum darstellt. Das müßte man im Zweifelsfall recherchieren oder zur Sicherheit zwei Börsentage früher verkaufen.


    Geht es bei Dir um viel Geld oder in erster Linie ums Prinzip?

  • Danke schon mal👍🏻


    Ich hab davon was gelesen und wollte mich informieren. Stand jetz ums Prinzip, wenn der ETF aber die nächsten 30 Jahre läuft gehts natürlich ums Geld, weil da einiges zusammenkommt

  • Die Praxis lehrt ganz enorm! Wenn Du Anfang des Jahres die Abrechnung über die Vorabpauschale genau Deines Depots bekommst, bringt das mehr als alle Musterrechnung jetzt. Und wenn Du Dich beim Rollen verrechnet hast, merkst Du das auch an der Kontoabrechnung (und ärgerst Dich, wenn Du Dich vertan hast). Das passiert Dir dann vermutlich kein zweites Mal.


    Fehler macht jeder, melde sich der, der noch keinen Fehler beim Anlegen gemacht hat. Ich darf mich diesbezüglich nicht melden. :)


    Der kleine Fehler hat den Vorteil, daß man sich hinreichend darüber ärgert und beim nächsten Mal besser aufpaßt, er aber nicht besonders teuer ist. Vor allem letzteres unterscheidet den kleinen Fehler von seinem großen Bruder.

  • Wie verhält sich das mit der Vorabpauschale? Kommt die dann trotzdem, oder müsste ich mit dem Kauf warten, bis die Vorabpauschale Anfang des Jahres durch ist?

    Um da noch ein bisschen mehr ins Prinzip zu gehen...mit dem Verkauf werden alle steuerlichen Verpflichtungen erledigt. Wertgewinne abzüglich eventuell vorher gezahlter Steuer auf die VAP. Mit dem Neukauf fängst du also quasi wieder bei Null an und dann wird die VAP für das Jahr anteilig abgerechnet

  • Mit dem Verkauf werden alle steuerlichen Verpflichtungen erledigt.

    Wertgewinne abzüglich eventuell vorher gezahlter Steuer auf die Vorabpauschale.

    Wertgewinne abzüglich der Summe der bisher aufgelaufenen Vorabpauschalen

    NICHT der Steuer auf die Vorabpauschalen.


    Mir fällt das Verständnis der Vorabpauschale am leichtesten, wenn ich dieselbe auf einen Anteil herunterrechne und dem Kaufkurs hinzurechne.


    Anteil zu 100 € gekauft, im letzten Jahr 1,78 € Vorabpauschale versteuert, Anteil aktuell 130 € wert: Zu versteuernder Gewinn ist 130 - 100 + 1,78 = 28,22 € oder 130 - (100 + 1,78) = 130 - 101,78 = 28,22 €.

    Mit dem Neukauf fängst du also quasi wieder bei Null an und dann wird die VAP für das Jahr anteilig abgerechnet

    ... wobei angerissene Monate als ganze Monate zählen.


    Der Threadstarter möchte ETF-Anteile rollen und dazu im Dezember Anteile verkaufen. Hierbei realisiert er (hoffentlich!) einen Gewinn, der versteuert wird bzw. seinen Freistellungsauftrag belastet. Die Vorabpauschale für das laufende Jahre spielt für diese Anteile keine Rolle, denn deren echter Gewinn wird beim Verkauf ja versteuert (unter Anrechnung der Vorversteuerung in den vergangenen Jahren).


    Am gleichen Tag, noch im Dezember, kauft der Threadstarter Anteile des gleichen ETFs nach. Für diese wird mit dem Jahreswechsel eine Vorabpauschale festgestellt, und zwar (in der Regel) mit einem Zwölftel der Höhe des ganzen Jahres.


    Das kann er vermeiden, indem er die ETF-Anteile erst im neuen Jahr kauft, beispielsweise Anfang Januar, dann wird fürs gerade vergangene Jahr keine Vorabpauschale berechnet - logisch, damals hatte der Käufer diese ETF-Anteile ja überhaupt noch nicht.

  • Wertgewinne abzüglich der Summe der bisher aufgelaufenen Vorabpauschalen

    NICHT der Steuer auf die Vorabpauschalen.

    Mein Fehler, war schon spät und vorher hatte ich eine längere Autofahrt hinter mir, inklusive Furkapass im Nebel ;)


    Das kann er vermeiden, indem er die ETF-Anteile erst im neuen Jahr kauft, beispielsweise Anfang Januar, dann wird fürs gerade vergangene Jahr keine Vorabpauschale berechnet - logisch, damals hatte der Käufer diese ETF-Anteile ja überhaupt noch nicht.

    Kann man zur Optimierung machen. Würde ich aber tendenziell vermeiden, da man dann größere Abstände zwischen Verkauf und Kauf hat und sich das Kursrisiko einfängt. Direkt am 1. Januar kaufen ist auch blöd, da kein Xetra-Handel und entsprechend schlechte Spreads. Außerdem widerspricht das dem Ziel, die Finanzen möglichst einfach und gedankenfrei zu halten.

  • Wertgewinne abzüglich der Summe der bisher aufgelaufenen Vorabpauschalen

    Mein Fehler, war schon spät, und vorher hatte ich eine längere Autofahrt hinter mir, inklusive Furkapass im Nebel ;)

    Es ist wichtiger, daß Du von einer solchen Fahrt heil zurückkommst, als daß man sich in Vorabpauschalen vertieft.


    Du schreibst völlig richtig, daß man seine Finanzen möglichst einfach und gedankenfrei halten sollte. Dazu gehören aber zwei: Was soll man als Otto Normalsteuerzahler denn machen, wenn einem unser lieber Staat ein solches listiges Bürokratieungeheuer wie die Vorabpauschale beschert?

    [Der ETF-Roller kann vermeiden, daß für die noch im Dezember zurückgekauften ETF-Anteile gleich wieder eine Vorabpauschale anfällt ...


    indem er die ETF-Anteile erst im neuen Jahr kauft, beispielsweise Anfang Januar.

    Kann man zur Optimierung machen. Würde ich aber tendenziell vermeiden, da man dann größere Abstände zwischen Verkauf und Kauf hat und sich das Kursrisiko einfängt.

    Klar. Irgendwas ist ja immer. :)


    Ich hatte das im Hinterkopf, wollte meinen Beitrag aber nicht zu lang werden lassen.