Hi, mein Mann und ich sind jetzt in einem fortgeschrittenen Alter. Es könnte passieren, dass einer von uns in den nächsten Jahren stirbt. Auf unserem Depot, welches nur auf meinem Namen läuft, sind jetzt Fonds über mehr als 500.000 Euro drin. Wenn mir etwas passiert, dann sind für den Überlebenden, nach meinem Infos, 500.000 Euro im Rahmen einer Erbschaft steuerfrei. Hätten wir 2 Depots einrichten sollen? Muss mein Mann auf alles über 500 TEURO Steuern bezahlen?
Steuern Erbschaft - Depot läuft auf Verstorbenen
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Franco -
5. Oktober 2024 um 12:04 -
Erledigt
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Hi, mein Mann und ich sind jetzt in einem fortgeschrittenen Alter. Es könnte passieren, dass einer von uns in den nächsten Jahren stirbt. Auf unserem Depot, welches nur auf meinem Namen läuft, sind jetzt Fonds über mehr als 500.000 Euro drin. Wenn mir etwas passiert, dann sind für den Überlebenden, nach meinem Infos, 500.000 Euro im Rahmen einer Erbschaft steuerfrei.
... für den Ehegatten ist dieser Freibetrag korrekt ...
Die spannende Frage ist, ob es eventuell noch weitere Beteiligte gibt, die erbberechtigt sind, z.B. Kinder des Verstorbenen oder gemeinsame Kinder ...?
Hätten wir 2 Depots einrichten sollen?
Diese Frage kann man nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten. Das hängt davon ab, wie die Familiensituation sich darstellt.
Hat z.B. ein Partner aus einer früheren Beziehung eigene Kinder, dann sind getrennte Konten immer sinnvoll, sonst wird angenommen, dass das vorhandene Vermögen beiden Eheleuten je zur Hälfte gehört. Ob das dann immer so gewollt ist, muss jeder selbst entscheiden ....
Wie soll es mit dem Vermögen weitergehen, wenn der überlebende Partner verstirbt?
Auf jeden Fall sollten entsprechende Testamente vorhanden sein, damit die Vermögen nach dem Tag X in die gewünschte Richtung übertragen werden.
War die Ehe kinderlos, so geht das Vermögen in die Familie des zuletzt Verstorbenen, sofern es kein Testament gibt (gesetzliche Erbfolge). Oft ist nicht vorhersehbar, wer zuerst verstirbt, daher sollte immer in einem Testament geregelt werden, wer an dem Erbe teilhaben soll damit es keine späteren Enttäuschungen gibt..Muss mein Mann auf alles über 500 TEURO Steuern bezahlen?
ja, das ist so - wobei das gesamte Vermögen eines Verstorbenen zu bewerten ist, also nicht nur das Depot, sondern auch weiteres Vermögen (z.B. Immobilie, weitere Konten und andere Guthaben, PKW etc.) ...
Sinnvoll kann auch sein, dass man Depots und Konten auf Eheleute-Depots bzw. Eheleute-Konten überträgt.Damit halbiert sich der Erbanteil aus diesen Vermögen.
Aber: das muss im Einzelfall entschieden werden - es gibt gute Gründe, die dafür sprechen, aber auch genau so viele Gründe, die dagegen sprechen.
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Wenn mir etwas passiert, dann sind für den Überlebenden, nach meinem Infos, 500.000 Euro im Rahmen einer Erbschaft steuerfrei. Hätten wir 2 Depots einrichten sollen? Muss mein Mann auf alles über 500 TEURO Steuern bezahlen?
Ihr könntet jetzt ein Gemeinschaftsdepot einrichten und die Fonds dahin übertragen. Das wäre dann eine Schenkung an ihn i.H.v. 250T€. Da die Freibeträge von 500T€ alle 10 Jahre neu gelten, wäre das aber kein Vorteil, falls es in den nächsten 10 Jahren zum Erbe kommt.
Die entscheidende Frage ist doch: Wie hoch ist das Gesamtvermögen (Immobilien, Aktien, sonstiges)? Falls ihr wirklich nur die 500T€ an Fonds besitzt und sonst nichts, dann wäre der Freibetrag ja gerade so ausreichend…
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Hi, mein Mann und ich sind jetzt in einem fortgeschrittenen Alter. Es könnte passieren, dass einer von uns in den nächsten Jahren stirbt.
Es gibt auf dieser Welt wenige Sicherheiten. Das obige ist eine, lediglich der Zeitpunkt ist ungewiß.
Auf unserem Depot, welches nur auf meinem Namen läuft, sind jetzt Fonds über mehr als 500.000 Euro. Wenn mir etwas passiert, dann sind, nach meinem Infos, für den überlebenden [Ehepartner] 500.000 Euro im Rahmen einer Erbschaft steuerfrei. Hätten wir 2 Depots einrichten sollen? Muss mein Mann auf alles über 500 TEURO Steuern bezahlen?
Es ist halt die Frage, wem dieses Vermögen gehört. Es könnte einem Ehepartner gehören, es könnte gemeinsames Vermögen sein, das ungeschickterweise auf einen Namen angelegt ist. Wie sich das bei Euch verhält, solltest Du rechtzeitig klären. Wenn das gemeinsames Vermögen ist, wäre es damals sinnvoll gewesen, das Depot auf beider Namen anzulegen oder auch zwei Depots anzulegen (auf je einen Namen) mit jeweils der Hälfte.
Das ist jetzt eine schenkungs- oder erbschaftsteuerliche Frage, zu der a) ich mit nicht äußern sollte und b) Du nicht einfach glauben solltest, was irgendein Laie in einem Forum dazu sagt.
Prinzipiell müßte sich Dein Finanzamt dazu äußern. Erfahrungsgemäß drücken sich Finanzbeamte um eine Antwort und verweisen auf den Steuerberater, der Dir natürlich auch eine verläßliche Auskunft geben sollte.
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[…]
Du könntest Dich mal schlau machen, wie das mit dem Zitieren richtig geht. Das nur vorweg: Die eigene Ergänzung einfach irgendwie ins Zitat schreiben, ist es nicht.
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Es ist halt die Frage, wem dieses Vermögen gehört. Es könnte einem Ehepartner gehören, es könnte gemeinsames Vermögen sein, das ungeschickterweise auf einen Namen angelegt ist. Wie sich das bei Euch verhält, solltest Du rechtzeitig klären.
Ist das nicht eindeutig darüber geklärt, wer Depotinhaber (=Eigentümer der Fonds) ist, also Franco selbst?
Das ist jetzt eine schenkungs- oder erbschaftsteuerliche Frage, zu der a) ich mit nicht äußern sollte und b) Du nicht einfach glauben solltest, was irgendein Laie in einem Forum dazu sagt.
Kriegst du eigentlich Provision von Notar/innen und Steuerberater/innen dafür, dass du Ratschläge hier aus dem Forum immer kleinredest, egal wie hilfreich sie in der Sache auch sein könnten?