Verringerung der Kapitalertragssteuer auf den Verkauf von ETFs/Aktien aufgrund eines Immobilienkaufs

  • Hallo,


    Meine Frau und ich haben dieses Jahr eine Wohnung als Kapitalanlage gekauft (in absehbarer Zeit nur als Mietwohnung genutzt). Wie Immobilienbesitzer von hier bereits wissen, mussten wir erhebliche Steuern zahlen. Wir hatten auch einige andere Ausgaben (Übersetzer, Anwalt, Versicherung, kleinere Reparaturen usw.).


    Wir gehen davon aus, dass wir einige dieser gezahlten Steuern/Ausgaben mit den Steuern verrechnen können, die wir auf unser Einkommen gezahlt haben, sind jedoch gespannt, ob wir dies auch mit den Kapitalerträgen tun können.


    Wenn ja, würden wir einige ETFs und Aktien vor Jahresende verkaufen (wir haben bereits einen erheblichen Teil der 2000 EUR, die von der Kapitalertragssteuer befreit sind, verbraucht), in der Hoffnung, die gezahlte Einkommenssteuer im nächsten Jahr bei der Steuererklärung zu erhalten.


    Jeder Ratschlag ist hier hilfreich. Vielen Dank im Voraus.

  • Meine Frau und ich haben dieses Jahr eine Wohnung als Kapitalanlage gekauft (in absehbarer Zeit nur als Mietwohnung genutzt). Wie Immobilienbesitzer von hier bereits wissen, mussten wir erhebliche Steuern zahlen. Wir hatten auch einige andere Ausgaben (Übersetzer, Anwalt, Versicherung, kleinere Reparaturen usw.).

    Wir gehen davon aus, dass wir einige dieser gezahlten Steuern/Ausgaben mit den Steuern verrechnen können, die wir auf unser Einkommen gezahlt haben, sind jedoch gespannt, ob wir dies auch mit den Kapitalerträgen tun können.

    Diesbezüglich braucht Ihr nicht gespannt zu sein.

    Von seltenen Sondersituationen abgesehen geht das nicht.


    Ich bin verblüfft über Deine Frage: Du investierst vermutlich etwas Sechsstelliges, hast Dich aber nicht vorher über die Steuersituation schlau gefragt. Das hätte ich vermutlich getan, vorzugsweise vor dem Immobilienkauf.

  • Ich bin verblüfft über Deine Frage: Du investierst vermutlich etwas Sechsstelliges, hast Dich aber nicht vorher über die Steuersituation schlau gefragt. Das hätte ich vermutlich getan, vorzugsweise vor dem Immobilienkauf.

    Sowas verblüfft dich? Es gibt eine Studie die besagt, dass über 90% der privaten Immo-Investoren ihre Rendite nach Kosten nicht kennen und nur unzureichende Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben vorweisen können. Bei steuerlichen Angelegenheiten dürfte der Prozentsatz noch weiter oben liegen. Die niedrigen Renditen kommen nicht von ungefähr. Die Projekte werden sehr oft nicht sauber durchgerechnet.

  • Von seltenen Sondersituationen abgesehen geht das nicht.

    Ich gehe mal davon aus, dass sich deine Aussage auf die Anrechenbarkeit von Verlusten auf die Kapitalerträge bezieht.


    Weil rein auf diese Aussage

    Wir gehen davon aus, dass wir einige dieser gezahlten Steuern/Ausgaben mit den Steuern verrechnen können, die wir auf unser Einkommen gezahlt haben

    bezogen, können die genannten Ausgaben grundsätzlich schon steuerlich abgesetzt werden und verringern auch das zu versteuernden Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Allerdings handelt es sich bei den meisten Kosten (Grunderwerbsteuer, Übersetzer, Notar) um Anschaffungsnebenkosten. Diese sind somit dem Kaufpreis zuzuordnen und werden dann mit der Immobilie abgeschrieben. Bei den Instandsetzung hängt es ein wenig von der Größenordnung ab. Aber auch da rechnet das Finanzamt diese gerne auf den Anschaffungspreis und schiebt es somit in die langlaufende AfA für das Gebäude.



    Ich bin verblüfft über Deine Frage: Du investierst vermutlich etwas Sechsstelliges, hast Dich aber nicht vorher über die Steuersituation schlau gefragt.

    Ist das nicht leider immer öfter der Fall? So schön nach dem Motto "Das hört sich gut an, das mach ich. Um die Details kann ich mich ja auch später kümmern."

  • Diesbezüglich braucht Ihr nicht gespannt zu sein.

    Von seltenen Sondersituationen abgesehen geht das nicht.


    Ich bin verblüfft über Deine Frage: Du investierst vermutlich etwas Sechsstelliges, hast Dich aber nicht vorher über die Steuersituation schlau gefragt. Das hätte ich vermutlich getan, vorzugsweise vor dem Immobilienkauf.

    Ich habe nie gesagt, dass ich mit irgendwelchen Steuern gerechnet habe, und unsere Investition wurde auch nicht im Hinblick auf mögliche Steuereinnahmen geplant (die, soweit es uns betrifft, gleich Null sein können, wir sind trotzdem zufrieden mit unserer Entscheidung).


    Danke trotzdem für die Antwort.