Vermögensteuer geht nicht - Wegzugsteuer aber doch?

  • A)

    Frankreich: Parlament stimmt gegen den Willen der Regierung für Milliardärssteuer
    Milliardäre könnten in Frankreich ab nächstem Jahr hohe Steuern zahlen müssen. Dafür sprach sich das Parlament aus – und überstimmte damit die konservative…
    www.zeit.de

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    Haushaltsminister Laurent Saint-Martin von der liberalen Partei Renaissance des Präsidenten Emmanuel Macron kritisierte, so eine Steuer gebe es in keinem anderen Land. Sie sei "das beste Mittel, um die aus dem Land zu jagen, die hier investieren können".


    Norwegens Steuerpläne für Reiche spalten das Land und verängstigen Unternehmer
    Norwegen plant eine stärkere Besteuerung von Vermögen und Kapitalerträgen. Viele Reiche sind bereits ausgewandert. Droht dem Land nun der Niedergang?
    www.telepolis.de

    Zitat

    Wegzugssteuer soll reiche Steuerflüchtlinge treffen

    Nach offizieller Darstellung will die sozialdemokratisch geführte Minderheitsregierung Milliardäre treffen, die das Land verlassen haben, um Steuern zu sparen. Sie würden ein Schlupfloch im Steuersystem nutzen, um weniger an den Staat abzuführen. Und das soll nun gestopft werden.

    Auswanderer sollen eine Wegzugssteuer zahlen, für die es mehrere Zahlungsoptionen gibt. Sie könnte sofort entrichtet werden. Oder zinslos in einem Zeitraum von zwölf Jahren. Die dritte Option sieht für einen darüber hinausreichenden Zeitraum Zinsen vor. Auf nicht realisierte Wertzuwächse werden demnach 37,8 Prozent an Steuern fällig.


    B)

    Wegzugsteuer für Anleger: Auswandern kommt teurer - WELT
    Die Wegzugsteuer soll künftig auch auf Investmentfonds anfallen, wenn Anleger mindestens 500.000 Euro darin investiert haben. Wer Vermögen aufbaut, könnte sich…
    www.welt.de


    Auswandern und Wegzugbesteuerung: Steuerliche Fesseln für Fondsanleger?
    Eine geplante Wegzugsteuer für Fondsanleger erregt die Gemüter. Worum es geht und welche Folgen die Neuregelung haben könnte.
    www.wiwo.de


    Zitat

    Und jetzt soll es auch noch Fondsbesitzer treffen? „Der Gesetzgeber legt die Wegzugbesteuerung immer engmaschiger aus. Bisher wurden mit speziellen Regeln Vermögen in Kapitalgesellschaften und auch Personengesellschaften erfasst, nun geht es auch um Fondsvermögen im Privatbesitz“, sagt Dominik Halbmeyer, Partner und Steuerberater bei Baker Tilly in München. Er sieht dahinter auch eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine veränderte Vermögensstruktur von Wegzüglern. „Früher wanderte klassischerweise der Mittelständler im mittleren bis hohen Alter aus, jetzt eher auch junge vermögende Privatpersonen, die nicht unternehmerisch tätig sind, sondern nur Kapitalvermögen halten“, sagt Halbmeyer. „Auch die sollen nun erfasst werden.“


  • Willst du vielleicht nicht genauer erklären, was das Problem ist, anstatt hier mehrere Links hinzuklatschen?

    Soweit ich es mitbekommen habe, wird ein fiktiver Verkauf besteuert, also Gewinne.


    Dass das deutsche Steuersystem dabei völlig kaputt ist und ich völlig verblüfft bin, wie sehr man das Grundgesetz offenbar dehnen kann, steht auf einem anderen Blatt.


    So gibt es auf Aktien schon länger eine Vermögenssteuer von etwa 0,6% pro Jahr, indem man den Inflationsschaden fiktiv als Gewinn rechnet und dann wegbesteuert.

    Seit 2020 waren es sogar insgesamt etwa 5,5% der Vermögens, das wegbesteuert wurde.

    Zusätzlich wird echter Gewinn noch mit 26% besteuert.


    Besitzt man hingegen eine eigene selbstbewohnte Immobilie, so findet weder eine Vermögensbesteuerung noch eine Gewinnbesteuerung (Mietbarwert + Wertsteigerung - Kosten) statt.


    Das ist weder Gleichbehandlung, noch leistungsfähigkeitsgerecht (Aktien kann sich jeder leisten, Immobilien nicht - mit größerem Vermögen kann man also massiv Steuern sparen) noch irgendwie berechenbar (Hohe Inflation = Hohe Vermögenssteuer).

  • Hallo Forumsfreund KaffeeOderTee

    Du hast hier eine neue Frage gestellt bzw. ein neues Thema begonnen.

    Da mich das Thema Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer oder Wegzugsteuer selbst betrifft, habe ich mir dazu schon lange Gedanken gemacht oder mich über entsprechende Erfahrungen im Ausland informiert.

    Vorab:

    Wenn man mehr Steuern von den sogenannten Reichen will, gibt es mehrere Möglichkeiten.


    Die einfachste Möglchkeit:

    Man erhöht einfach die Einkommensteuer-Sätze in der Spitze.

    Statt 42 oder 45% wie zur Zeit auf 48, 50 oder 60 oder noch mehr Prozent.

    Hierzu muss das FA im Einkommensteuerbescheid nur die Prozentzahl verändern.

    Das wäre das Einfachste und die Geringverdiener wären nicht betroffen.


    Die komplizierte Möglichkeit:

    Man entscheidet sich für eine Vermögenssteuer.

    Diese hat zunächst mal den großen Nachtei, dass diese Steuer auf einen Vermögenswert berechnet werden muss, den man nicht so einfach ablesen kann wie ein das Einkommen. Zum Vermögen gehören Firmen, aber auch nur Beteiligungen an einem Unternehmen, vermietete oder selbstbewohnte Immobiilen, Ferienwohnungen, Fuhrpark, Oldtimer, Antiquitäten, Schmuck, Gold, AKtien oder andere Wertpapiere, Pensionsansprüche, Leibrenten, Wohnrechte, Nießbrauchrechte und manches mehr was ich gerade sponta vergessen habe.

    Das alles muss geschätzt werden weil es außer bei Aktien oder Anleihen oder Bargeld keine feste Summe gibt.

    Wie schwierig es ist solche Vermögen zu schätzen sieht man der neuen Grundsteuer für Immobilien die bereits zu hundertausenden von Einsprüchen geführt hat.

    Sollte dann aber irgendwann einmal der Wert des Vermögens feststehen, dann stellt sich die Frage:

    Wie hoch soll eine sogenannte Vermögenssteuer sein?

    Vermutlich wird man aus psychologischer Sicht erstmal bei 1% pro Jahr anfangen.

    Das hört sich für einenen Außenstehenden erst mal harmlos an.

    Da das Vermögen ja in den meisten Fällen nicht wie bei Dagobert Duck BAR im Keller liegt sondern wie gesagt in Firmen, Immobilien oder Wertpapieren steckt kann man da nicht einfach einen Teil für die Steuer wegnehmen.

    Die Vermögenssteuer wird daher von den meisten Betroffenen von dem Bankonto bezahlt auf dem auch das EINKOMMEN landet.

    Alsol könnte man gleich die Einkommensteuer erhöhen und braucht nicht dieses kompliziere Konstrukt.

    Ein einfaches Beispiel um das Problem zu erkennen:

    Im Schwabenland haben die meisten vermögenden Menschen Immobilien.

    Angenommt so ein Handwerksmeister hat sich statt Rentenversicherung im Laufe des Leben ein paar Wohnugen oder Häuser gekauft und lebt von den Mieten.

    Angenommen seine Immobilien sind aktuell 10 Mio. Euro wert

    und er bekommt eine Miete nach Abzug von Reparaturen usw. von 3% = 300.000 Euro im Jahr.

    Dann müsste der gute Mann bei einer neu9en Vermögenssteuer beispielsweise !% von 10 Mio. zahlen, das macht dann


    Wovon nimmt er das Geld für diese Vermögnes-Steuer?

    Ganz einfach. Er verkauft nicht eine Garage oder eine Haustüre sondern er zahlt die Steuer von seinem Mietkonto also von dem Konto wo die Miete eingeht.

    Dann sieht die REchnung folgendermaßen aus

    Gesamt-Miete z.B. 3% pro Jahr = 300.000 Euro im Jahr,

    davon zahlt er 45% Einkommensteuer = 135.000 Euro

    verbleiben nach Bezahlung der Einkommensteuer noch 165.000 Euro,

    ZUSÄTZLICH geht dann noch die neue Vermögensstgeuer ab von beispielsweise 1% von 10 Mio. = 100.000 Euro.

    Es bleiben dem guten Mann von den 300.000 Euro Einkommen NACH Bezahlung von Einkommensteuer und neuer Vermögensteuer rund 65.000 Euro.

    Wenn man das will, dann braucht man keine Vermögenssteuer - sondern braucht nur die Einkommensteuer auf 78% erhöhen, dann hat man den gleichen Effekt:

    Statt 135.000 Euro Einkommensteuer (45%) UND 100.000 Euro Vermögenssteuer (1%) erhält das FA dann eben 235.000 Euro Einkommensteuer.

    Der ganze Grund warum man das nicht will ist vermutlich der, dass sich 1% Vermögensteuer viel weniger anhören als eine Einkommensteuer von 78%

    Für den Steuerpflichtigen ist es dasselbe.


    Wegzusteuer bei Umzug ins Ausland

    Diese Steuer gibt es bisher schon. Diese muss man nicht erfinden.

    Wer dauerhaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt ist bekanntlich DORT steuerpflichtig.

    Daher entgehen dem deutschen Staat nach dem WEGZUG die Einkommensteuern.

    Deshalb gibt es schon lange das Gesetz, das jedoch nur wenig bekannt ist, dass man bei Wegzug eine Wegzusteuer auf das VERMÖGEN von einmalig rund 30% zahlen muss.

    Wenn also unser guter Handwerksmeister vorhat im Alter auf Mallorca zu ziehen und dort zu bleiben und dort Steuer zu zahlen, dann wird in Deutschland eine Wegzusteuer im obigen Beispiel von rund 30% fälltig, also von rund 3 Mio. Euro.

    Das ist dann das Abschiedsgeschenk an den deutschen Staat.


    In allen genannten Beispielen gibt es x Ausnahmen, Freibeträge und Sonderfälle.

    Es würde zu weit führen darauf einzugehen.


    Fazit:

    Wenn der dt. Staat mehr Steuer von den Reichen will, reicht es die Einkommensteuer in der Spitze zu erhöhen. Wer ein hohen Vermögens hat, der hat in der Regel auch ein höheres Einkommen. Daher braucht man keine neue Steuer einführen und tausende von neuen Beamten zur Berechnung.


    Viele Grüße McProfit.

  • Nochmal der Hinweis:

    Eine Vermögenssteuer ist eine regelmäßige JÄHRLICHE Steuer.

    z.B. 1% vom Vermögenswert von 10Mio. ist 100.000 Vermögenssteuer.


    Eine Wegzugsteuer ist eine einmalige Steuer auf das VERMÖGEN.

    Bei einem Vermögen von 10 Mio. und einer Auswanderung auf DAUER ins Ausland zahlt man einmalig ca. 30% von 10 Mio. also rund 3 Mio. als EINMALIGE Steuer an den dt. Staat.

  • Die selbstbewohnte Immobilie sehe ich als vergleichbar mit dem Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Als steuerlich begünstigtes Element der Basisversorgung.


    Und ich glaube nicht, dass die Inflation mit einer spezifischen Vermögenssteuer gleichgesetzt werden kann. Denn die Inflation betrifft alle. Da jammern dann alle - aber auf verschiedenen Niveaus. Einige jammern dann halt auf hohem Niveau.

  • Hallo McProfit

    Hallo Forumsfreund KaffeeOderTee

    Du hast hier eine neue Frage gestellt bzw. ein neues Thema begonnen.

    Da mich das Thema Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuer oder Wegzugsteuer selbst betrifft, habe ich mir dazu schon lange Gedanken gemacht oder mich über entsprechende Erfahrungen im Ausland informiert.

    Vorab:

    Wenn man mehr Steuern von den sogenannten Reichen will, gibt es mehrere Möglichkeiten.

    Naja, was heißt "Wenn man mehr Steuern von den sogenannten Reichen will"?

    Von den Armen ist nix mehr zu holen. Und der Mittelstand verschwindet so langsam.

    Vielleicht geistern entsprechende Ideen nur deshalb durch die Medienlandschaft, weil man das Geld - auch im Hinblick auf die auseinandergehende Schere für Einkommen und Vermögen - kaum von woanders mehr herbekommen kann.


    Dann bleiben wieder die draussen vor, die gar nicht arbeiten müssen.
    Und dann kommen wir auch wieder auf die Diskussion der unterschiedlichen Behandlung von individueller Einkommensteuer und pauschaler Kapitalertragssteuer.

    Siehe unsere Diskussion hier: Umfrag: Ersetzen der pauschalen Kapitalertragssteuer durch individuelle Besteuerung?



    Man könnte ja mal mit der Kapitalertragsteuer anfangen und sie nicht pauschal abrechnen, sondern einem individuellem Steuersatz unterwerfen, wie es in der Einkommensteuer der Fall ist. D.h. man könnte hier eine Gleichbehandlung einführen.

    Erneut der Verweis auf: Umfrag: Ersetzen der pauschalen Kapitalertragssteuer durch individuelle Besteuerung?


    Die ganzen Probleme mit aktivem Vermögen - die ich auch sehe - wären dann erst mal draussen vor.


    Hier scheint ja eher eine Angleichung in der Form vorgenommen zu werden, dass es das schon bei Vermögen gibt und dass man es auf Fonds und ETFs für die Altersvorsorge überträgt.
    Das Wegziehen im Rentenalter in's Ausland wird dann erschwert. Hin & wieder wird ja in den Medien davon erzählt, dass man mit einer kleineren Rente eher in Südostasien über die Runden kommen kann. Da schlägt dann der Staat vorher noch mal zu. Wahrscheinlich will er den Rentner als Konsumenten lieber im Inland halten.
    Erinnert mich so ein bisschen an die Deutsch-Deutsche Teilung und "Mauerbau".


    Viele Grüße,
    KaffeeOderTee

  • Steuerzahlen ist was für Doofe. Das jedenfalls ist das Motto einer wirtschaftlich ziemlich erfolgreichen Branche hier im Land, nämlich die der Steuerberater. Sie begleiten wirtschaftlich erfolgreiche Menschen hier im Land und helfen ihnen, Konstruktionen zu finden, mit denen sie weniger Steuer zahlen müssen als mit anderen. Und da gibt es stets einen Strauß von Möglichkeiten.


    Eine Wegzugsteuer als solche gibt es nicht, wohl aber eine Einkommensteuer. Will einer sein Unternehmen ins Ausland verlagern, passiert das, was jedem von uns passiert, wenn er seinen ETF wechseln will: Er muß seinen Gewinn versteuern.


    Unsereiner hat dann hinterher weniger Geld für sein Neuinvestment, aber rein technisch keine Probleme, die Steuer zu bezahlen, denn er wandelt beim Verkauf des ETFs ja Wertpapiere in Bargeld.


    Beim Firmeninhaber ist das schwieriger, denn er verkauft die Firma ja nicht echt, sondern nur fiktiv, es fließt dabei aber kein Geld. Somit stellt sich die Frage, woher das Geld fürs Finanzamt kommen soll.


    Aber das steuerberatende Gewerbe hat dagegen schon Mittel und Wege.


    Geld mag nicht nicht wirklich scheu sein wie ein Reh, aber mobil ist es schon. Der englische Fiskus hat in den 60er Jahren bis zu 95% Einkommensteuer verlangt (siehe Beatles - The Taxman). Ein solcher Steuersatz ist natürlich prohibitiv. Wer ausweichen kann, weicht dem aus, und das haben die Engländer dann auch getan. In Schweden summierte sich zu einer Zeit die Steuer- und Abgabenlast auf über 100%, die Kinderbuchautorin Astrid Lindgren hat das in einer Glosse aufgespießt, bei der nächsten Wahl kam es zum Regierungswechsel und die Steuer wurde in der Folge gesenkt. Man kann die Steuerschraube also durchaus überdrehen.


    Das deutsche Nationalgefühl ist der Neid. Will der Deutsche wissen, ob es ihm gutgeht, genügt es ihm nicht, in den eigenen Geldbeutel zu schauen, sondern er will immer auch in den Geldbeutel des Nachbarn schauen, und wenn dort mehr drin ist als in dem eigenen, fühlt er sich schlecht. Der Staat kann immer Geld brauchen, schließlich kommt die nächste Wahl bestimmt und mit ihr die Notwendigkeit, die Wähler mit deren eigenem Geld zu bestechen. Also sind alle dafür, die Steuern ordentlich anzuheben, solange sie selbst nicht davon betroffen sind. Eine ordentliche Vermögensteuer gehört her - die erst oberhalb des eigenen Depotstandes zugreift - und auch eine starke Besteuerung der Besserverdienenden (das sind Leute, die mehr verdienen als man selber). Ich habe mir spaßeshalber die Leserstimmen zu dem oben verlinkten Zeit-Artikel durchgelesen und nichts gefunden, was ich dort nicht erwartet hätte. Wenn man öffentlich eine Vermögensteuer zum Thema macht, ist völlig klar, was Volkes Stimme dazu sagt.


    Wie schon einmal geschrieben, hat eine Vermögensteuer momentan keine Chance auf Realisierung. Das Verfassungsgericht hat geurteilt, daß es nicht in Ordnung sei, daß Geld besteuert werde (also Wertpapiere, deren Kurs problemlos jederzeit ermittelbar ist), Immobilien aber nicht. Wie schwierig der Immobilienwert zu ermitteln ist, führen uns die Behörden aktuell seit Jahren vor. Ich weiß nicht, wie andere Länder, in denen eine Vermögensteuer erhoben wird, dieses Problem übergehen, das ja auch dort zum Tragen kommen müßte. Vielleicht machen die da einfach über einen hinreichend geringen Steuersatz, den die Steuerpflichtigen dann einfach hinnehmen.


    Die Grundsteuer ist ja eine Vermögensteuer, die allerdings letztlich nicht der Eigentümer der Immobilie zahlt, sondern deren Nutzung. Die Grundsteuer darf ja auf den Mieter abgewälzt werden. Die vermeintlich praktische Lösung der Wohlmeinenden, die Weitergabe der Grundsteuer an den Mieter zu verbieten, ist vermutlich keine. Die Vermieter dürften darauf mit einer Mieterhöhung in gleicher Höhe reagieren.


    Steuern erheben war schon immer die Kunst, die Gänse so zu rupfen, daß man mit einem Minimum an Geschrei ein Maximum an Federn bekommt. Also wird die Vermögensteuer stets so angepriesen, daß sie die Bevölkerung nicht treffe, sondern nur wenige "Super-Reiche".


    Steuerertrag ist aber immer das mathematische Produkt aus Zahl der Betroffenen mal Steuer eines einzelnen. Will man ein nennenswertes Produkt erzielen, darf man keinen der beiden Faktoren zu klein werden lassen. Als die Vermögensteuer Ende der 1990er ausgesetzt wurde, gab es einen Freibetrag von 120.000 DM, das heißt: Jeder Eigenheimer wäre bei korrekter Sichtweise bereits vermögensteuerpflichtig gewesen.


    Der geschätzte Mitforist McProfit dürfte seine Verhältnisse geordnet haben. Käme ab 2025 eine Vermögensteuer von 1%, würde ihn das vielleicht ärgern, aber weiter nicht groß tangieren. Pleitegehen würde er ob dieser sicherlich nicht. Eine Wegzugbesteuerung steht für ihn, der immer mit seinem Alter kokettiert, auch in Aussicht, in möglichst ferner Zukunft, möchte ich ihm wünschen, aber unvermeidlich. Immerhin: Die entsprechende Steuererklärung muß er selbst dann nicht mehr machen.

  • Die selbstbewohnte Immobilie sehe ich als vergleichbar mit dem Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Als steuerlich begünstigtes Element der Basisversorgung.


    Und ich glaube nicht, dass die Inflation mit einer spezifischen Vermögenssteuer gleichgesetzt werden kann. Denn die Inflation betrifft alle. Da jammern dann alle - aber auf verschiedenen Niveaus. Einige jammern dann halt auf hohem Niveau.


    Mein Problem ist nicht die Inflation, sondern die Steuer auf nicht vorhandene Gewinne.


    100.000€ Aktienwert

    100.000€ Immobilie


    20% Inflation (2020 bis jetzt)


    120.000€ Aktienwert -> 5400€ Steuern

    120.000€ Immobilienwert -> 0€ Steuern


    Dabei hast du keinerlei Gewinn gemacht. Es würde einfach ein Teil der Substanz als Gewinn definiert und wegbesteuert.

    Du musst sogar etwa 28% Gewinn machen, um keinen Verlust zu erleiden, und wirst auf dem Weg dahin ständig auf die Substanz besteuert.


    Wieso ist eine eigene Immobilie davon als Grundfreibetrag befreit und ein Aktienvermögen in gleicher Höhe, womit du die Miete zahlst, nicht?

    Übrigens gilt diese Befreiung unter Bedingungen auch für vermietete Immobilien.


    Und der Vorteil ist riesig. Bei einer angenommenen Rendite von 7% hast du nach 30 Jahren und 300.000€ Startwert einen Steuervorteil irgendwo zwischen 600.000€ und 1 Mio €.


    Was hat das mit der Wegzugsbesteuerung zu tun? Ganz einfach: Durch den fingierten Verkauf werden genau diese Scheingewinne ebenfalls besteuert. Würde man nur den Gewinn besteuern, wäre das ja noch okay.

  • Wäre eine allgemeine Finanztransaktionssteuer für den Staat nicht eine elegantere Art von den Vermögenden mehr zu nehmen als von den wenig Vermögenden?

    Sprich: Jeder Finanzfluss wird besteuert.

    Wahrscheinlich gäbe es da dann auch wieder Schlupflöcher die es zu stopfen gilt. Da wären dann auch keine riesen Steuersätze nötig um für den Staat in der Summe einen ordentlichen bis hin zu großen Steuerfluss zu generieren.

  • Das würde passive ETF Anleger schädigen.

    Denn Indexfonds funktionieren nur, wenn die Märkte halbwegs liquide und informationseffizient sind.

    Verteuert man den Handel, ist ein Arbitragegeschäft erst lohnenswert, wenn die Fehlbepreisung einer Aktie ausreichend deutlich ist.

    Außerdem würde es andere Strategien wie passives Valueinvesting massiv benachteiligen, da hier hohe Transaktionskosten anfallen würden,was die Fehlbepreisung noch verstärken würde.


    Macht man den Aktienmarkt illiquide, ist Indexing tot. Kein Mensch würde Indexing auf dem Immobilienmarkt betreiben, da hier Einzelanalyse klar im Vorteil ist. Macht man den Aktienmarkt ebenfalls illiquide, verschafft man Profis einen Vorteil gegenüber Kleinanlegern.


    Auch spekulative Geschäfte wie Shortselling sind in diesem Hinblick extrem wichtig, da es (langfristig und im Mittel) die Preise berichtigt und somit Indexanlagen zu faireren Preisen verhilft.


    Das ist doch gerade das geniale am Aktienmarkt. Er ist so liquide und informationseffizient, dass es einer der wenigen Märkte ist, wo man als Kleinanleger nicht besonders benachteiligt ist.

  • Wäre eine allgemeine Finanztransaktionssteuer für den Staat nicht eine elegantere Art von den Vermögenden mehr zu nehmen als von den wenig Vermögenden?

    Sprich: Jeder Finanzfluss wird besteuert.

    Damit wäre dann in einem allgemein weltwirtschaftlichen Setting die Finanzwirtschaft eines Einzelstaates gehandicappet.


    Wir reden hier nicht von den USA, die eine solche Steuer einführen könnte, sondern von der Bundesrepublik Deutschland. Ich fürchte, da käme nicht so richtig viel dabei heraus.

  • Das kommt noch hinzu.

    Aber die Kollateralschäden finde ich noch schlimmer.

    Und die Steuereinnahmen werden ja auch nicht so hoch sein, wie gedacht, da dann ja auch weniger gehandelt wird.

    Man verändert das Handeln und die Preisfinding auf den Märkten, weil eine neue Optimierungsgröße hinzukommt, nämlich die zu minimierende Transaktionssteuer.


    Indexing funktioniert aber nur auf Märkten, wo das Handeln der Marktteilnehmer auf erwartete Rendite optimiert ist.


  • Die Inflation steckt aber auch im Wert der zu bezahlenden Steuern, zu dem Zeitpunkt, wann die Steuern zu zahlen sind. 5400 € sind heute mehr wert als morgen.

    Und wenn ein Teil des gestiegenen Aktienkurses auf Werterhalt gegenüber einem Wertverlust der Währung zurückzuführen ist (Aktien als Inflationsschutz), dann hat sich für diesen Teil auch nicht der innere Wert der Aktie erhöht.


    Daher kann ich da keinen Substanzverlust sehen bzw. nicht erkennen, wieso die Inflation da quasi doppelt zuschlagen sollte(?)

  • Wieso ist eine eigene Immobilie davon als Grundfreibetrag befreit und ein Aktienvermögen in gleicher Höhe, womit du die Miete zahlst, nicht?

    Das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

    Eine selbstgenutzte Immobilie schützt einem davor, einen Mietzins zahlen zu müssen.

    Aktien dienen dazu Zinsen zu erwirtschaften (zu bekommen).

    Man befindet sich bei beidem also auf ganz anderen Position auf der Skala "bekomme ich mehr Zinsen, als ich bezahlen muss?"


    Obwohl,... Du könntest jetzt einwerfen: Aber für mich kommt eine Immobilie nicht in Betracht, weil ich nicht dauerhaft irgendwo festmachen will, sondern heute hier und in drei Jahren woanders leben will. Dafür akzeptiere ich die Miete. Und ich verrechne gedanklich die Miete, die ich zahlen muss, mit den "Zinsen", die ich durch Aktiengeschäfte erwirtschafte. Für dieses Lebensmodell möchte ich nicht benachteiligt werden.

    Hmm,...


    Übrigens gilt diese Befreiung unter Bedingungen auch für vermietete Immobilien.

    Das wäre dann allerdings eine Investition, wie bei Aktien.

    Will der Staat hier vielleicht die Schaffung von Wohnraum fördern?

  • Obwohl,... Du könntest jetzt einwerfen: Aber für mich kommt eine Immobilie nicht in Betracht, weil ich nicht dauerhaft irgendwo festmachen will, sondern heute hier und in drei Jahren woanders leben will. Dafür akzeptiere ich die Miete. Und ich verrechne gedanklich die Miete, die ich zahlen muss, mit den "Zinsen", die ich durch Aktiengeschäfte erwirtschafte. Für dieses Lebensmodell möchte ich nicht benachteiligt werden.

    Hmm,...

    Auf der anderen Seite: für selbstgenutzte Immobilien als "dauerhaftes Eigentum" gelten vielleicht andere Regeln, als für Aktien. Das Eigentum ist von bereits versteuertem Einkommen erworben worden. Bei Aktien wird der Erwerb auch nicht versteuert, sondern der Gewinn beim Kauf. Geht es Dir also um einen möglichen Gewinn bei Verkauf einer Immobilie? Wenn es dafür Freibeträge gibt und Du da auf Ungleichbehandkung gegenüber Aktien abzielst: Müsste man dann nicht auch den Wertverlust einer Immobilie steuerlich absetzen können, wenn man eine steuerliche Gleichbehandlung haben will?

  • Sicherlich sinnvoll, dann können sehr Vermögende den jeweiligen Staat nicht mehr erpressen und mit dem Wegzug in eine Steueroase drohen. Die Freiheit zum Wegzug bleibt natürlich bestehen, nur Erpressung und Steuervermeidung durch Umzug dann weniger attraktiv.


    Alternativ auch Einkommen aus Arbeit die Freiheit geben sich auszusuchen wo, wie, was, wann, wieviel besteuert wird. Dann zahlt halt keiner mehr Steuern 😂

  • Auf der anderen Seite: für selbstgenutzte Immobilien als "dauerhaftes Eigentum" gelten vielleicht andere Regeln, als für Aktien. Das Eigentum ist von bereits versteuertem Einkommen erworben worden. Bei Aktien wird der Erwerb auch nicht versteuert, sondern der Gewinn beim Kauf. Geht es Dir also um einen möglichen Gewinn bei Verkauf einer Immobilie? Wenn es dafür Freibeträge gibt und Du da auf Ungleichbehandkung gegenüber Aktien abzielst: Müsste man dann nicht auch den Wertverlust einer Immobilie steuerlich absetzen können, wenn man eine steuerliche Gleichbehandlung haben will?

    Aber Aktien kaufe ich doch auch von bereits versteuerten Arbeitslohn ? 🤔

  • Müsste man dann nicht auch den Wertverlust einer Immobilie steuerlich absetzen können, wenn man eine steuerliche Gleichbehandlung haben will?

    Müsste man natürlich dann. Ebenso wie die Zinszahlung und Renovierungen dann natürlich abzugsfähig sein müssten. Ob das für den Staat dann noch wirklich ein Gewinn ist? Die Schweiz macht uns ja vor, dass dann Immobilien einfach nicht mehr abbezahlt werden

  • Aber Aktien kaufe ich doch auch von bereits versteuerten Arbeitslohn ? 🤔

    Das stimmt. Und mit einer Aktie ist man auch Miteigentümer eines Unternehmens.

    Dem widerspreche ich ja nicht.

    Aber kann man als Privatperson auch den Wertverlust einer Immobilie steuerlich geltend machen?


    Was macht also den Unterschied aus?

    Da betritt man vermutlich so langsam das Gebiet von Anwälten(?)

  • Müsste man natürlich dann. Ebenso wie die Zinszahlung und Renovierungen dann natürlich abzugsfähig sein müssten. Ob das für den Staat dann noch wirklich ein Gewinn ist? Die Schweiz macht uns ja vor, dass dann Immobilien einfach nicht mehr abbezahlt werden

    Und wenn demnächst Autos nicht mehr im Besitz sind, sondern nur noch mit einem Rundum-Sorglos-Paket gemietet werden, dann müsste man das Prinzip auch darauf übertragen.

    Eine Zukunft der Besitzlosigkeit?