Altersteilzeit: Abschläge bei vorzeitigen Renteneintritt und evtl. gesetzlicher Änderungen

  • Ich kenne Beides. Es gibt eben auch die zukünftigen Rentner, die neben der GRV auch noch mit wirklich guten Betriebsrenten rechnen können. Das sind dann häufig auch Menschen, die dann von Ihren Unternehmen mit 60 auch noch im Altersteilzeit 'gedrängt' werden. :/

    Der AG (und die Politik) spielt schlichtweg eine ganz entscheidende Rolle.

    Mich würde nicht wundern, wenn der angedachte Stellenabbau bei VW auch wieder sehr großzügig über verstärkte Altersteilzeitlösungen sowie Frühverrentung 'sozial verträglich' gelöst wird.

    BTW: Meine Mutter ist mit Ihrer zu 50%-steuerpflichtigen Rente erst mit 80+ nach 19 Jahren Rentenbezug steuerpflichtig geworden (durch Witwenrente). Auch das 'droht' später vielen Rentnern. Und dann fang mal in dem Alter nochmal (allein) mit Steuererklärung an. :rolleyes:

    ich glaube mit 80+ ist man u.U. völlig aufgeschmissen.

  • Darf ich mal abseits vom Hauptthema fragen, warum es überhaupt eine Witwen/Witwerrente gibt? Wie kam es dazu diese einzuführen?

    Aus meiner naiven Sicht macht diese Sinn, wenn man als junge Familie die Mutter/ den Vater verliert und bis zum "flüggewerden" der Kinder eine Unterstützung staatlicherseits über diese Rente benötigt. Wenn die Partner irgendwann dann nur Tod entzweit werden, worin liegt dann die logische Begründung zu der Witwen/Witwerrente? Kann mir das jemand mal erklären?

  • Ein für die Rechnung nützlicher Wert wäre der Rentenfreibetrag, also das Produkt der Rentensumme des ersten vollständigen Jahres mit dem Prozentsatz, der dem Rentenzugangsjahr zugeordnet ist.


    Wenn man diesen Wert hat, kann man den zu versteuernden Anteil der Rente durch

    Subtraktion der gezahlten Rente abzüglich diesem Wert ermitteln.

    Die DRV interessiert der Rentenfreibetrag NICHT. Der DRV ist es egal wie die Versteuerung aussieht.

    Wenn man aber nur den "Rentenanpassungsbetrag" hat (also vermutlich die kumulierte Rentensteigerung über alle Jahre), dann muß man ja immer noch den steuerfreien Teil des ersten vollständigen Rentenjahres ermitteln und addieren.

    Nicht vermutlich!

    "Rentenanpassungsbetrag" = die kumulierte Rentensteigerung über alle Jahre !

    (Nach dem ersten kompletten Kalenderjahr des Rentenbezugs.)

    UND NOCH EINMAL:

    Die DRV hat nichts mit dem FA zu tun. Die liefern nur die Daten.

    Die Finanzverwaltung hat den Prozentsatz für den Rentenfreibetrag festgelegt, nicht die DRV.

    Die DRV liefert das Datum des definitiven Rentenbeginns.

    Ok, ein passendes Computerprogramm bekommt das hin, aber unnötig kompliziert ist das doch.

    Achim Weiss, das geht auch mit Taschenrechner. (Einfacher als die Vorabpauschale zu berechnen:) )

    Rente ==> DRV

    Steuern ==> Finanzamt.

    Die DRV liefert die Grunddaten.

    (Beschwer dich beim FA, wenn Du den Rentenfreibetrag nicht berechnen kannst.

    Die werden dann auch sagen, "ist doch alles da".)

  • Ich kenne beides [nämlich Rentner mit sehr kleinen und Rentner mit stattlichen Renten]

    Es gibt eben auch die zukünftigen Rentner, die neben der GRV auch noch mit wirklich guten Betriebsrenten rechnen können. Das sind dann häufig auch Menschen, die dann von Ihren Unternehmen mit 60 auch noch im Altersteilzeit 'gedrängt' werden. :/

    Der [Arbeitgeber] (und die Politik) spielt schlichtweg eine ganz entscheidende Rolle.

    Mich würde nicht wundern, wenn der angedachte Stellenabbau bei VW auch wieder sehr großzügig über verstärkte Altersteilzeitlösungen sowie Frühverrentung 'sozial verträglich' gelöst wird.

    Ich hingegen weiß bereits, daß das dort so laufen wird. Einen guten Bekannten wollen sie mit 58 mit der Methode nach Hause schicken.

    Die Frühverrentung hat der Arbeitgeber natürlich nicht im Blick, aber die "Altersteilzeitlösungen" werden alle so gestrickt, daß die Leute mit 63 ihre Rente beantragen sollen. Ich würde dann vermutlich erstmal zum Arbeitsamt gehen.

    Meine Mutter ist mit Ihrer zu 50%-steuerpflichtigen Rente erst mit 80+ nach 19 Jahren Rentenbezug steuerpflichtig geworden (durch Witwenrente). Auch das 'droht' später vielen Rentnern. Und dann fang mal in dem Alter nochmal (allein) mit Steuererklärung an. :rolleyes:

    Das ist ein Problem, das man damals beim Umbau der Rentenbesteuerung möglicherweise nicht auf dem Schirm hatte.

  • Darf ich mal abseits vom Hauptthema fragen, warum es überhaupt eine Witwen/Witwerrente gibt? Wie kam es dazu diese einzuführen?

    Dazu gibt es einen wunderbaren Text auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.

    Damals <tm> war die Alleinverdienerehe Standard. Wenn der Familienernährer starb, hing die Familie finanziell in der Luft. Es war also schon eine soziale Tat, daß die Familie beim Tod des Ernährers Geld aus der Sozialversicherung bekam.

    Mittlerweile sind die Frauen zum guten Teil selber berufstätig und haben eine eigene Altersversorgung, wenngleich meist eine geringere als ihre Männer, weil sie oft der Kinder wegen ausgesetzt haben.

    Man könnte Bücher darüber schreiben :) Lies erstmal den obigen Text, vermutlich beantwortet der all Deine Fragen.

  • Darf ich mal abseits vom Hauptthema fragen, warum es überhaupt eine Witwen/Witwerrente gibt? Wie kam es dazu diese einzuführen?

    Das alte System - Familie.

    (Das war mal eine Wirtschaftsgemeinschaft in der jeder/jede verschiedene Aufgaben erfüllte.)

    Ein Partner kümmert sich um seine Karriere und verdient das Geld (das meiste).

    Der andere Partner kümmert sich um Kinder, Versorgung und Unterstützung des anderen Partners und steckt in seiner Karriere wesentlich zurück.

    Der eine Partner baut dadurch gute Rentenansprüche auf, der andere hat wesentlich geringere Rentenansprüche.

    Beide Partner leben zusammen und unterstützen sich gegenseitig und kommen so zu einem ausreichenden Familieneinkommen.

    z.B. kann da dann rauskommen: Sie Rente 450€, Er Rente 3000€

    - Wenn sie zuerst stirbt, bekommt er keine Witwerrente (er hat ja schon genug :) )

    - Wenn er zuerst stirbt, hat sie viel zuwenig zum Leben, hat ihr Leben lang aber den anderen Partner ja unterstützt, also auch zu der Rente "zugearbeitet".

    Dafür gibt es dann die Witwenrente. Sie erhält einen Anteil von seinem Rentenanspruch. Ihr Maximalanspruch wird aber durch ihre eigenen Einkünfte gemindert. So hat sie etwas mehr zum Leben und kommt wahrscheinlich ohne Sozialhilfe aus.

    Da das "Alte System - Familie" sich geändert hat, wurde auch Anfang der 2000er die Witwer/Witwen-Rente geändert. (Kleine-W/W-Rente heißt kleineren Anteil vom Anderen-Rentenbetrag erhalten zu können.)

    Prozentsätze und Anrechnungsmöglichkeiten findest Du bei der DRV.

    Witwer/Witwen-Rente ist eine rentenrechtliche Unterstützung des verbliebenen Partners, der in der Ehe "andere Aufgaben" erfüllte.

  • Ist das dasselbe Computerprogramm, das es nicht hinbekommt, die nach einer Scheidung aufgeteilten Rentenpunkte im Falle des Todes eines der früheren Ehepartner automatisch an den überlebenden Ehepartner zurück zu übertragen?

    Der Gesetzgeber sieht an der Stelle keinen Automatismus vor. Die Programmierung wäre das geringste Problem. (Sind ja im Grunde nur ewiglange Ketten von "wenn-dann".)

  • Darf ich mal abseits vom Hauptthema fragen, warum es überhaupt eine Witwen/Witwerrente gibt? Wie kam es dazu diese einzuführen?

    Diese Leistung stellt Unterhaltsersatz dar.

    Eheleute sind einander zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Wenn eine Partei durch Tod daran gehindert ist Unterhalt zu leisten, dann springt die Rentrnversicherung ein. Gibt Leute, die finden das nicht gut. Gibt Leute, die finden das nicht gut, dass da Bedingungen dran geknüpft sind. Irgendwas ist immer. :|

  • Der Gesetzgeber sieht an der Stelle keinen Automatismus vor.

    Das spricht nicht gerade für den Gesetzgeber.

    Das führt nämlich zu einer Ungleichbehandlung.

    Wer diese Regelung nicht kennt, der wird benachteiligt.

    Darf man Unwissende benachteiligen?

    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Aber vor rechtmäßigen Ansprüchen "schützt" einem die Unwissenheit?

    Ausserdem sind sogar die benachteiligt, die es aufgrund altersbedingter gesundheitlicher Probleme nicht mehr hinbekommen, ihre Rechte wahrzunehmen.

    Also ich persönlich halte

    Zitat

    Der Gesetzgeber sieht an der Stelle keinen Automatismus vor.

    für untragbar.

    Nimm das bitte nicht als Kritik an Deinen Beitrag oder Dir selbst auf. Du hast diese Regelung ja nicht aufgestellt oder gutgeheissen.

  • Der Automatismus wäre aber auch nicht immer positiv. Wenn Partner A in Rahmen der Scheidung 200 EUR Rentenanspruch bekommen hat, Partner B stirbt, dann soll A automatisch 200 EUR weniger Rente bekommen? (Beantragen kann A das dennoch.)

    Mal anders gefragt:

    Angenommen Du bist geschieden und die Gegenpartei stirbt, wird dann der Zugewinnausgleich aus der Scheidung automatisch rückabgewickelt?

    Wenn dem so wäre, dann müsste das in Sachen Versorgungsausgleich auch passieren.

  • Der Automatismus wäre aber auch nicht immer positiv. Wenn Partner A in Rahmen der Scheidung 200 EUR Rentenanspruch bekommen hat, Partner B stirbt, dann soll A automatisch 200 EUR weniger Rente bekommen? (Beantragen kann A das dennoch.)

    Mal anders gefragt:

    Angenommen Du bist geschieden und die Gegenpartei stirbt, wird dann der Zugewinnausgleich aus der Scheidung automatisch rückabgewickelt?

    Wenn dem so wäre, dann müsste das in Sachen Versorgungsausgleich auch passieren.

    Es geht um die Rentenpunkte, die Partner A im Rahmen des Versorgungsausgleichs an den Partner B abgeben musste. Die der Partner B aber im Todesfall nicht mehr nutzen kann.

    Auf Antrag kann sich der Partner A diese Rentenpunkte wieder zurück holen. Diese Rentenpunkte sind durch Arbeit erwirtschaftet worden. Sie wurden beim Versorgungsausgleich nur neu zugeordnet.

    Warum sollen diese Rentenpunkte quasi verfallen?

    Im übrigen findet dieser Versorgungsausgleich im Falle der Scheidung in beide Richtungen statt. Beide Partner müssen entsprechend Rentenpunkte abgeben. Wenn einer der beiden keine Rentenpunkte während der Ehe erwirtschaftet hat, dann gibt er halt #0 von #0 Punkten ab.

    Mal anders gefragt:

    Angenommen Du bist geschieden und die Gegenpartei stirbt, wird dann der Zugewinnausgleich aus der Scheidung automatisch rückabgewickelt?

    Wenn dem so wäre, dann müsste das in Sachen Versorgungsausgleich auch passieren.

    Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Bzw. selbst wenn es das Problem im Einzelfall auch beim Zugewinnausgleich geben sollte, dann legalisiert doch wohl eine Ungerechtigkeit keine andere Ungerechtigkeit.

  • Es geht um die Rentenpunkte, die Partner A im Rahmen des Versorgungsausgleichs an den Partner B abgeben musste. Die der Partner B aber im Todesfall nicht mehr nutzen kann.

    Auf Antrag kann sich der Partner A diese Rentenpunkte wieder zurück holen. Diese Rentenpunkte sind durch Arbeit erwirtschaftet worden. Sie wurden beim Versorgungsausgleich nur neu zugeordnet.

    Warum sollen diese Rentenpunkte quasi verfallen?

    Im übrigen findet dieser Versorgungsausgleich im Falle der Scheidung in beide Richtungen statt. Beide Partner müssen entsprechend Rentenpunkte abgeben. Wenn einer der beiden keine Rentenpunkte während der Ehe erwirtschaftet hat, dann gibt er halt #0 von #0 Punkten ab.

    Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Bzw. selbst wenn es das Problem im Einzelfall auch beim Zugewinnausgleich geben sollte, dann legalisiert doch wohl eine Ungerechtigkeit keine andere Ungerechtigkeit.

    Dass Du bei meinem Beispiel A und B vertauscht hast macht die Sache nicht übersichtlicher.

    Der Versorgungsausgleich ist der Zugewinnausgleich bezogen auf Versorgungsanwartschaften, daher ist das schon vergleichbar.

    Ansonsten schau einmal unter Punkt 4 nach.

    (Ist vielleicht nicht alles ganz so einfach wie gedacht.)

    Anpassungsregelung nach Versorgungsausgleich – Hinweise und Antrag
    Formular R4100: Anpassungsregelung nach Versorgungsausgleich – Hinweise und Antrag
    www.deutsche-rentenversicherung.de
  • Dass Du bei meinem Beispiel A und B vertauscht hast macht die Sache nicht übersichtlicher.

    Der Versorgungsausgleich ist der Zugewinnausgleich bezogen auf Versorgungsanwartschaften, daher ist das schon vergleichbar.

    Ansonsten schau einmal unter Punkt 4 nach.

    (Ist vielleicht nicht alles ganz so einfach wie gedacht.)

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/For…_pdf/R4100.html

    Ok, Jetzt verstehe ich, dass du meinst.

    Wenn ich meine abgetretenen Punkte zurück hole, dann verliere ich gleichzeitig, die mir vom ehemaligen Ehepartner zugeflossenen Punkte.

    Richtig?

    Das ist für den Betroffenen natürlich nur sinnvoll, wenn das Saldo positiv ist.

    Das wäre dann wohl so etwas wie eine "Günstigerprüfung".

    Die wäre bestimmt auch umsetzbar.

  • ich glaube mit 80+ ist man u.U. völlig aufgeschmissen.

    Deine Fürsoge für ältere Leute in allen Ehren. Aber auch unter 80, ja selbst vor dem Rentenalter kann man mit sowas völlig aufgeschmissen sein. Dann kommt halt irgendwann die Aufforderung zur Steuererklärung und ggf. zur Nachzahlung.

    Die Nachbarin meiner Mutter ist 93 und geht seit über 10 Jahren (siet dem Tot ihres 2. Mannes) zum Steuerberater. Warum sie nicht zum Lohnsteuerhilfeverein geht oder das einer ihre Söhen macht, weiss ich nicht.

    So lange man geistig noch in der Lage ist, sein Leben selbstbestimmt zu führen, sollte man auch in der Lage sein, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen oder sich entsprechende Hilfe zu organisieren.

    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Aber vor rechtmäßigen Ansprüchen "schützt" einem die Unwissenheit?

    Ja so ist es halt und der Grund, warum nicht nur Finanztip jährlich wiederkommend predigt, dass jeder, der nicht dazu verpflichtet ist, zumindest mit kostenlosen Tools prüfen soll, ob er/sie/es eine Erstattung erhalten würde. Genauso gilt das in anderen Lebensbereichen.