Private Krankenversicherung für Zahnärzte?

  • Liebe Community,


    ich lese Finanztip zwar schon ne Weile, aber das Forum hier habe ich tatsächlich bisher "übersehen". Habe die letzte Zeit immer wieder hier mitgelesen und finde die Beiträge oftmals sehr hilfreich. Deshalb schildere ich hier mal zwei Fragen, die mich aktuell beschäftigen:


    Ich bin Beamter in A13 und meine Partnerin ist angestellte Zahnärztin. Ich bin privat krankenversichert und sie ist aktuell noch freiwillig gesetzlich versichert. Bei ihr steht vielleicht irgendwann mal eine Selbständigkeit an oder sie könnte meines Wissens auch für den Fall, dass bis zur Rente angestellt arbeitet, im Fall einer Heirat in Zukunft auch über mich beihilfeberechtigt werden - auch in dem Fall wäre eine Private Krankenversicherung (PKV) für meine Partnerin vielleicht sinnvoll.


    Meine Fragen:


    • Gibt es für Zahnärzte besonders empfehlenswerte Versicherer, vielleicht sogar mit verkürzten Gesundheitsfragen?
    • Könnte man, wenn man eine PKV hat, diese in den beiden genannten Fällen (als Beamter und auch als sehr gut verdienende Angestellte) auch im Laufe der Zeit in einen Optionstarif umwandeln? Also z. B. für den Fall, dass man aus dem Beamtenverhältnis oder der Selbständigkeit raus wechselt zurück in ein Angestelltenverhältnis.


    Danke schon einmal für eure Antworten.


    Viele Grüße

    Seagate

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Seagate , herzlich willkommen. Der Name weckt Erinnerungen an frühe Festplatten. :)


    Schön, dass Sie Ihre Partnerin bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Wäre ich an Ihrer Stelle würde ich z.B. mal nach "Zahnarzttarife private Krankenversicherung" oder nach "PKV Anwartschaft Optionstarif Joker" googeln. Da findet man ganz vernünftige Seiten eines von Finanztip empfohlenen Maklerunternehmens, das sich u.a. auf die Beratung von Zahnärzten und anderen Kammerberufen zur privaten Krankenversicherung spezialisiert hat. :)


    Schon mal vorab zu Ihren Fragen:

    Gibt es für Zahnärzte besonders empfehlenswerte Versicherer, vielleicht sogar mit verkürzten Gesundheitsfragen?

    Ja, bei Mitgliedern eines Versorgungswerks sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Google Suche nach "Versorgungswerk und Krankenversicherung" hilft. Auf verkürzte Gesundheitsfragen muss Ihre Partnerin dabei leider verzichten. Wenn es gesundheitliche Baustellen gibt findet ein guter Berater manchmal trotzdem einen Weg.

    Könnte man, wenn man eine PKV hat, diese in den beiden genannten Fällen (als Beamter und auch als sehr gut verdienende Angestellte) auch im Laufe der Zeit in einen Optionstarif umwandeln? Also z. B. für den Fall, dass man aus dem Beamtenverhältnis oder der Selbständigkeit raus wechselt zurück in ein Angestelltenverhältnis.

    Kurz und knackig: Ja, siehe oben unter dem Stichwort Anwartschaftsversicherung.


    Hilft das? Wenn Sie beim Googeln nützliche Seiten finden können Sie diese hier übrigens gerne verlinken. :) Mit eigenen Seiten darf ich selbst das hier nicht tun.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, der Nutzername kommt von der Festplattenfirma. :)


    Ich habe mal gegoogelt und besonders Ihre Seite https://schlemann.com/krankenv…ersicherung/optionstarif/ ist sehr aufschlussreich. Vielen Dank für die Hinweise auch auf die anderen Seiten.

    Kurz und knackig: Ja, siehe oben unter dem Stichwort Anwartschaftsversicherung.

    Ich habe auch speziell zum Thema "Anwartschaftsversicherung" einmal gegoogelt und frage mich, ob Sie mit Ihrer oben eingefügten Aussage eine "kleine Anwartschaftsversicherung", eine "große Anwartschaftsversicherung" oder wirklich einen "Optionstarif" meinen? Angenommen ich bin beim Versicherer XY als Beamter oder als Zahnärztin PKV-versichert. Könnte ich in beiden Fällen bei einem Wechsel zurück in die GKV bei diesem Versicherer meine PKV (Beihilfetarif beim Beamten bzw. Vollkostenversicherung bei der Zahnärztin) in einen Optionstarif umwandeln, der wenige Euro pro Monat kostet und mir und meinen Kindern den Zugang auch in die zukünftige Tarifwelt des Versicherers ermöglicht?


    Vielen Grüße

    Seagate

  • Hallo Seagate, beides ist möglich:

    1. Kleine Anwartschaft / Optionstarif: Sichert nur den Gesundheitszustand, verwahrt ggf. je nach Gesellschaft auch die bisherigen Alterungsrückstellungen.
    2. Große Anwartschaft: Sichert zusätzlich das bisherige Eintrittsalter (= mehr oder weniger den bisherigen Beitrag), setzt aber weitere Einzahlung in Alterungsrückstellungen voraus und kostet daher ca. 40% des bisherigen Beitrags (ca. 30% tarifliche Alterungsrückstellung + 10% gesetzlicher Zuschlag)

    Alle Klarheiten beseitigt? :)

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  • Hallo Dr. Schlemann ,


    danke Ihnen. Ja, ich hoffe es sind soweit alle Klarheiten beseitigt. :) Ich fasse zusammen:

    • Die kleine Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand und einen konkreten Versicherungstarif, aber in der Regel keine Altersrückstellungen (je nach Gesellschaft).
    • Die große Anwartschaft sichert zusätzlich das Eintrittsalter und die Altersrückstellungen.
    • Ein Optionstarif sichert im Vgl. zu den anderne beiden nur den Gesundheitszustand, aber nicht das Eintrittsalter oder einen konkreten Tarif und bildet (je nach Gesellschaft) auch keine Altersrückstellungen. Man kann mit dem Optionstarif also irgendwann in Zukunft in einen dann bei diesem konkreten Versicherer verfügbaren Tarif wechseln.

    Man kann eine PKV als Beamter, Angestellter oder Selbständiger bei Wechsel zurück in die GKV immer in eine kleine Anwartschaft, große Anwartschaft oder auch einen Optionstarif umwandeln. Gehen bei einer solchen Umstellung in einen Optionstarif die Altersrückstellungen erst einmal verloren? Ansonsten erscheinen mir die sehr preisgünstigen Optionstarife, von denen Sie auf Ihrer Webseite schreiben, wie die ideale Wahl um den Gesundheitszustand zu konservieren.


    Viele Grüße

    Seagate

  • Fast richtig - Optionstarif und kleine Anwartschaft ist letztlich das Gleiche. Altersrückstellungen werden hier neu nicht gebildet, jedoch ggf. "verwahrt".


    Jetzt müssen Sie nur noch herausfinden, welche Gesellschaft bzw. welcher Tarif für Zahnärzte am besten passt, dort eine Option abschließen und bei Antragstellung alles richtig machen.


    Kleiner Tipp: Versorgungswerksmitglieder sollten besonders auf Anschlussheilbehandlung, Reha und Kuren achten, da hierfür sonst niemand aufkommt.


    Oder Sie lassen sich zeitsparend und ohne Mehrkosten von einem Spezialisten beraten. :)

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  • Es gibt da ja eine einschlägige Firma in Köln, die Finanztip sogar empfiehlt. :)


    Seagate, Junge, faß Dir ein Herz! Dr. Schlemann ist ein Profi. Ich schätze ihn sehr für seine Beiträge hier im Forum und auch für die Mühe, die er sich mit seiner umfangreichen Webseite macht. Dort findest Du reichlich Info, und zwar kostenlos.


    Weil er aber Profi ist und natürlich vom Verkauf von Versicherungen lebt, verrät er uns den letzten Schritt im Forum nicht, so daß wir die Versicherung nicht ohne ihn abschließen können. Du wirst ihm diese Info auch mit Engelszungen nicht entlocken.


    Das ist letztlich aber auch egal. Die Versicherungsgesellschaft würde zwar die Versicherung vielleicht auch direkt verkaufen, aber halt zum gleichen Preis. Die Maklerprovision (oder -courtage, ja, ja) steckt im Tarif.


    Wenn Deine bessere Hälfte also den Bedarf hat, schick sie einfach dorthin.

  • Hallo Seagate, beides ist möglich:

    1. Kleine Anwartschaft / Optionstarif: Sichert nur den Gesundheitszustand, verwahrt ggf. je nach Gesellschaft auch die bisherigen Alterungsrückstellungen.
    2. Große Anwartschaft: Sichert zusätzlich das bisherige Eintrittsalter (= mehr oder weniger den bisherigen Beitrag), setzt aber weitere Einzahlung in Alterungsrückstellungen voraus und kostet daher ca. 40% des bisherigen Beitrags (ca. 30% tarifliche Alterungsrückstellung + 10% gesetzlicher Zuschlag)

    Alle Klarheiten beseitigt? :)

    Frage dazu: Hat man als Versicherungsnehmer ein Recht auf diese Anwartschaften? Oder kann die Versicherung z.B. auf Grund der Krankheitshistorie oder des Alters diese einfach nicht anbieten bzw. einer Umwandlung nicht zustimmen?

  • Frage dazu: Hat man als Versicherungsnehmer ein Recht auf diese Anwartschaften? Oder kann die Versicherung z.B. auf Grund der Krankheitshistorie oder des Alters diese einfach nicht anbieten bzw. einer Umwandlung nicht zustimmen?

    Danke für diese das Herz eines Juristen erfreuende Frage FinanztipUser :) .... und für die Anregung, den Punkt "Rechtsgrundlage einer Anwartschaftsversicherung" direkt auf unserer Seite Anwartschaftsversicherung zu ergänzen. Ich zitiere:


    Rechtsgrundlage für eine Anwartschaftsversicherung ist § 204 Abs. 5 VVG. Versicherte einer "nach Art der Lebensversicherung", d.h. mit Alterungsrückstellungen kalkulierten privaten Krankenversicherung haben einen Rechtsanspruch auf Umstellung ihres Tarifs in eine Anwartschaft. Weder die Umstellung in eine Anwartschaft noch deren Reaktivierung kann von einer Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden. Eine Anwartschaft kann gem. § 2 Abs. 1 VVG sogar rückwirkend abgeschlossen werden, z.B. wenn der Eintritt der vorübergehenden GKV-Pflicht der privaten Krankenversicherung verspätet mitgeteilt wird.


    Auf dieser hier glaube ich noch gar nicht verlinkten Seite finden sich auch noch einige weitere hilfreiche Infos zum Thema. :)

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  • Ok, danke für die Info!


    Anwartschaftsversicherung: günstiger in die PKV!
    Eine Anwartschaftsversicherung sichert jetzt Gesundheitszustand / Eintrittsalter für den späteren günstigeren Wechseln in die Private Krankenversicherung.
    schlemann.com


    Das heißt dann aber im Umkehrschluss doch auch, dass Versicherungen ohne Altersrückstellungen nicht zu diesem Rechtsanspruch führen. Was wäre demnach mit Tarifen für Kinder oder Ausbildungstarife (Referendariat), bei denen eben noch keine Altersrückstellungen gebildet werden?

  • Danke! :) :thumbup:


    Gute Frage. Auch wenn hier (zunächst) noch keine Alterungsrückstellungen gebildet werden, ist der Tarif nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Daher sollte das kein Problem sein.

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  • Daher sollte das kein Problem sein.

    ... Also wenn Juristen mit "sollte" um die Ecke kommen, fang ich erst richtig an, Fragen zu stellen! ^^


    Naja, trotzdem gut zu wissen, dass es gem. des VVG grundsätzlich einen Anspruch auf die Anwartschaften gibt! Und dass das nicht jede Versicherung nach den Vertragsbedingungen unterschiedlich bzw. nach Gusto handhaben darf...

  • Also wenn Juristen mit "sollte" um die Ecke kommen, fang ich erst richtig an, Fragen zu stellen!

    Messerscharf erkannt. ^^ Ich gehe sehr stark davon aus, dass das so ist, hab dafür aber nicht direkt eine eindeutige Fundstelle entdeckt.

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  • Fast richtig - Optionstarif und kleine Anwartschaft ist letztlich das Gleiche. Altersrückstellungen werden hier neu nicht gebildet, jedoch ggf. "verwahrt".

    Danke für Ihre Antworten, Herr Dr. Schlemann. Mir ist tatsächlich nur nicht so klar, ob Optionstarif und kleine Anwartschaft wirklich "letztlich das Gleiche" sind, wie Sie schrieben. Ich verstehe, dass beide den Gesundheitszustand konservieren. Aber kann ich z. B. bei der Signal Iduna, Universa, Barmenia, R+V (und wie sie alle heißen) aus einem PKV Beihilfetarif oder einer PKV Vollversicherung wirklich bei Verlassen der PKV einen vollwertigen Optionstarif für alle offenen Tarife dieses Versicherers (und nicht bloß eine kleine Anwartschaft für meinen zuletzt versicherten Tarif) machen?


    Wenn ich beispielsweise bei der Barmenia ein einem Beihilfetarif versichert bin, kann ich dann bei Wechsel in die GKV diesen PKV-Beihilfetarif in den Optionstarif "Mehr Optionen" umwandeln oder bei der Signal Iduna in den Optionstarif "Signal Iduna flexSI privat" (hier genannt: https://schlemann.com/krankenv…ersicherung/optionstarif/) und somit rein theoretisch auch öfter zwischen GKV und PKV hin und her switchen? Natürlich macht das eigentlich niemand. Man lässt sich ja in der Regel nur einmal verbeamten bzw. verlässt das Beamtensystem dann auch nur einmal und wechselt nicht wieder zurück. Allerdings könnte es für Kinder oder in der PKV versicherte Angehörige von Beamten durchaus relevant sein, ab und an die Wechselmöglichkeit zu haben, z. B. im Kontext der GKV Familienversicherung bzw. für die Wechselmöglichkeit in Richtung PKV.


    Viele Grüße

    Seagate

  • Danke für Ihre Antworten, Herr Dr. Schlemann. Mir ist tatsächlich nur nicht so klar, ob Optionstarif und kleine Anwartschaft wirklich "letztlich das Gleiche" sind, wie Sie schrieben. Ich verstehe, dass beide den Gesundheitszustand konservieren. Aber kann ich z. B. bei der Signal Iduna, Universa, Barmenia, R+V (und wie sie alle heißen) aus einem PKV Beihilfetarif oder einer PKV Vollversicherung wirklich bei Verlassen der PKV einen vollwertigen Optionstarif für alle offenen Tarife dieses Versicherers (und nicht bloß eine kleine Anwartschaft für meinen zuletzt versicherten Tarif) machen?


    Wenn ich beispielsweise bei der Barmenia ein einem Beihilfetarif versichert bin, kann ich dann bei Wechsel in die GKV diesen PKV-Beihilfetarif in den Optionstarif "Mehr Optionen" umwandeln oder bei der Signal Iduna in den Optionstarif "Signal Iduna flexSI privat" (hier genannt: https://schlemann.com/krankenv…ersicherung/optionstarif/) und somit rein theoretisch auch öfter zwischen GKV und PKV hin und her switchen? Natürlich macht das eigentlich niemand. Man lässt sich ja in der Regel nur einmal verbeamten bzw. verlässt das Beamtensystem dann auch nur einmal und wechselt nicht wieder zurück. Allerdings könnte es für Kinder oder in der PKV versicherte Angehörige von Beamten durchaus relevant sein, ab und an die Wechselmöglichkeit zu haben, z. B. im Kontext der GKV Familienversicherung bzw. für die Wechselmöglichkeit in Richtung PKV.

    Letzter Absatz oben fehlt noch:

    "Ich frage für einen Freund, der gerade seine Bachelor-Arbeit schreibt über das Thema Anwartschaft in der PeKaVau - was ist das genau?" :S

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977