Festgeld und Tagesgeld Leaseplanbank/Ayvensbank

  • Hallo liebe Forummitglieder,


    ich habe gerade zufällig auf der Finanztipseite gesehen, dass es eine AWV Meldepflicht gibt. Ich habe davon bis eben noch nie etwas gehört. Nun bin ich unsicher.

    Ich wohne in Deutschland und habe wegen der guten Zinsen der Leaseplanbank in den Niederlanden dort Anfang 2024 ein Konto eröffnet. Meinen Notgroschen und Tagesgeld und einige Festgelder habe ich dort angelegt.

    1 Festgeld in höhe von 2000€ habe ich für 1 Jahr festangelegt. Ein weiteres in Höhe von 5300€ für 3 Jahre und noch ein weiteres 3500€ auch für 3 Jahre. Die Festgelder habe ich in verschiedenen Monaten dieses Jahr angelegt. Tagesgeld überweise ich von meinem Girokonto regelmäßig zur Leaseplanbank in verschiedenen Höhen, aktuell Tagesgeld und Notgroschen habe ich ca. 3700€ und Festgelder insgesamt 10800€. Insgesamt also ca. 14.500€, die Grenze damit man nicht melden muss sind 12.500€.

    Die Festgelder habe ich wie o.g. gestückelt angelegt, ich habe NIE 12.500€ oder mehr auf einmal überwiesen. Manchmal überweise ich auch einige hundert € von der LP Bank zurück an mein Girokonto.

    Was passiert nun, habe ich mich in Probleme gebracht?

    Hat jemand Erfahrungen?


    Danke und Grüße

    Chris

  • Du musst nur Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten melden. TG gehört also nicht dazu.


    Und es geht um Zahlungen die höher als 12.500 Euro liegen. Wenn du heute 5.000 Euro für ein 3-jähriges FG überweist und in 7 Monaten dann nochmal 10.000 Euro, ist das m.M.n nicht meldepflichtig. Wenn du heute 5.000 und morgen nochmal 10.000 Euro auf das selbe Konto zahlst, dann gehört das augenscheinlich zusammen und ich würde es melden.


    Was für eine IBAN hat denn die Bank eigentlich? Manchmal haben ausländische Banken für TG/FG eine deutsche IBAN. Dann würde ich es auch nicht melden.

  • Die IBAN von Ayvens beginnt mit NL, ist also nicht Deutsch.


    Bzgl. der Frage des Threaderstellers: Du kannst auch hier anrufen und fragen: 0800 1234 111 (entgeltfrei) (https://www.bundesbank.de/de/s…-z4-z8-und-z10-15--613458)


    Habe ich selber schon getan. Weil ich einem Bekannten bei der Eröffnung eines Leaseplan-Kontos behilflich war und er mit einem Schlag 15.000 € auf sein Tagesgeldkonto dort eingezahlt hat. Mir wurde dort kompetent und freundlich Auskunft erteilt.

  • Finanztip hat dazu auch was geschrieben:
    https://www.finanztip.de/awv-meldepflicht/


    Sie schreiben u.a.:
    - Eine Festgeldanlage von sechs Monaten (...) musst Du nicht melden. Legst Du Dein Geld länger als zwölf Monate an, sieht das anders aus. Tagesgelder sind von der Meldepflicht ausgenommen.

    - Du kannst zwischen Deinen eigenen Konten (zum Beispiel Girokonten oder Verrechnungskonten) im Inland und Ausland Geld hin und her überweisen. Das gilt nicht als Geldfluss zwischen zwei Ländern.

  • also anscheinend stehe ich hier als einziger auf dem Schlauch, aber mir ist das mit der Meldepflicht noch nicht klar. Bei diesem Konstrukt überweise ich doch im Normalfall

    1. von meinem eigenen deutschen Konto auf mein eigenes Tagesgeldkonto in NL -> keine Meldeplicht

    2. von meinem Tagesgeldkonto in NL auf mein Festgeldkonto in NL -> nicht international -> auch keine Meldepflicht


    Nach meinem Verständnis gäbe es nur eine Meldepflicht, wenn ich von meinem deutschen Konto direkt in ein NL Festgeldkonto einzahlen würde. Oder sehe ich das falsch?

    Danke!

    Patrick

  • Ich kann mich da meinem Vorposter nur bedingt anschließen. Ich meine, da solltest Du Dich unter der oben angegebenen Telefonnummer genauer informieren. Wenn Du Geld von DE Giro auf NL Tagesgeld und unmittelbar das Geld weiter in eine Festgeldanlage bei derselben Bank steckst, ist da schon ein unmittelbarer Zusammenhang erkennbar, aus dem evtl. auch eine Meldepflicht für Dich hervorgehen kann.

    Kannst ja berichten, was Du in Erfahrung bringst. Interessiert bestimmt auch andere hier.

  • Ich hatte für einen Tag das LeasePlan-Konto getestet und da stand dann im Verwendungszweck immer die Nummer von der Bundesbank mit drauf und ich meine, man muss ja schon jeden kleinsten Pfennig melden, um sich nicht dem Verdacht der Steuerhinterziehung auszusetzen.


    Die Frage wäre, ab welchem Betrag man das machen müsste. Ich hab da ein Euro hin überwiesen. Und ein Euro ist ja nur, um es zu testen. Im Verwendungszweck steht nur: Meldepflicht beachten mit der Nummer der Bundesbank mit drauf. Das wäre interessant zu wissen. Und wenn man da anruft, muss man bestimmt ellenlang in der Warteschleife schmoren, bis man dran kommt. Man kennt es mittlerweile bei etlichen Anbietern, dass Hinhaltetaktik und Vertröstung an der Tagesordnung sind.

  • Ich hatte für einen Tag das LeasePlan-Konto getestet und da stand dann im Verwendungszweck immer die Nummer von der Bundesbank mit drauf und ich meine, man muss ja schon jeden kleinsten Pfennig melden, um sich nicht dem Verdacht der Steuerhinterziehung auszusetzen.

    Wie kommst du darauf?

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Also der Kollege von der Bundesbank hatte mir telefonisch unter der oben angegeben Nummer auch gesagt, dass Überweisungen auf ein Tagesgeldkonto nicht meldepflichtig wären. Anders sieht das bei Festgeld im Ausland aus.